In der Ukraine wurden von Januar bis Juni 2026 108.561.000 neue Vollstreckungsverfahren wegen Zahlungsrückständen bei Wohn- und Versorgungsleistungen eingeleitet, wie aus den Daten des Einheitlichen Schuldnerregisters hervorgeht, die Opendatabot am 3. August veröffentlichte.
70.206 Tausend Verfahren, also 65 % der in diesem Jahr eingeleiteten Verfahren, sind weiterhin offen und unbezahlt. Auf sie entfallen etwa 9 % aller Versorgungsschulden, die derzeit im Register erfasst sind.
Insgesamt waren Anfang Juli im Einheitlichen Schuldnerregister 829.768 Tausend Verfahren wegen Kommunalverschuldung verzeichnet. Zum Vergleich: Im November 2025 waren es 794.604 Tausend, im Juli 2024 – 701.051 Tausend und im Januar 2021 – 344.565 Tausend.
Somit hat sich die Zahl der Einträge zu Kommunalschulden innerhalb von fünfeinhalb Jahren um etwa das 2,4-Fache erhöht.
Etwa 62 % der Verfahren im Register sind formal abgeschlossen, was jedoch nicht zwangsläufig bedeutet, dass die Schulden beglichen wurden. Der Vollstreckungsbeamte kann ein Verfahren aufgrund der Unmöglichkeit der Beitreibung oder aus anderen Gründen einstellen, wobei der Eintrag über die Schulden weiterhin im Register verbleibt.
Einzelne Verfahren bleiben seit mehr als neun Jahren offen. Zu den ältesten Fällen gehören die Heizungskosten einer Einwohnerin der Oblast Tschernihiw sowie die Schulden für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung eines Einwohners der Oblast Lemberg.
Dabei entspricht die Anzahl der Vollstreckungsverfahren nicht der Anzahl der einzelnen Schuldner: Gegen eine Person können mehrere Verfahren bezüglich verschiedener Dienstleistungen oder Schuldenzeiträume eröffnet worden sein.
Das einheitliche Schuldnerregister enthält Informationen über natürliche und juristische Personen, gegen die Vollstreckungsverfahren eingeleitet wurden. Das Vorliegen eines Eintrags lässt sich über das staatliche Register oder den Dienst Opendatabot überprüfen.
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