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Montenegro verschärft unter dem Druck der EU die Kontrollen der häuslichen Rakija-Herstellung

31 Mai , 2026  

Wie der Serbische Ökonom berichtet, bereitet Montenegro im Rahmen der Anpassung der Gesetzgebung an die EU-Anforderungen neue Vorschriften für häusliche Hersteller von Rakija und anderen hochprozentigen alkoholischen Getränken vor. Selbst kleine Hersteller, die das Getränk nur für den Eigenbedarf herstellen, werden verpflichtet sein, sich beim Zolldienst zu registrieren und ihre Destillationsanlagen anzumelden.

Die Vorschriften sind im Entwurf eines neuen Gesetzes enthalten. Das Gesetz soll nach dem Beitritt Montenegros zur Europäischen Union in Kraft treten.

Gemäß dem Entwurf darf eine natürliche Person pro Haushalt bis zu 50 Liter hochprozentigen Obstbrands pro Jahr ohne Zahlung von Verbrauchsteuer herstellen. Ein solches Getränk darf jedoch nur für den Eigenverbrauch, für Familienmitglieder und Gäste verwendet werden. Der Verkauf von hausgemachtem Rakija unter diesen Bedingungen ist verboten.

Ein Hersteller, der mehr als 50 Liter pro Jahr produzieren oder das Getränk verkaufen möchte, muss sich als kleine Brennerei registrieren lassen und Verbrauchsteuer entrichten. Für hochprozentige alkoholische Getränke gilt weiterhin ein Steuersatz von 1.250 Euro pro Hektoliter reinen Alkohols. Dies entspricht 12,5 Euro pro Liter reinen Alkohols und für Rakija mit einem Alkoholgehalt von etwa 50 % etwa 6,25 Euro pro Liter des fertigen Getränks.

Der Entwurf sieht auch den Status einer kleinen Brennerei vor. Eine solche Brennerei darf bis zu 1.500 Liter reinen Alkohols pro Jahr herstellen, was etwa 3.000 Litern Rakija mit 50 % Alkoholgehalt entspricht. Für solche Hersteller gilt ein ermäßigter Satz – 50 % der Standardverbrauchssteuer auf hochprozentige alkoholische Getränke.

Die neuen Vorschriften verschärfen die Kontrolle über die häusliche Herstellung erheblich. Ein kleiner Hersteller muss spätestens acht Tage vor Produktionsbeginn einen Antrag bei der für seinen Wohnort zuständigen Zollstelle stellen. In dem Antrag müssen das Fassungsvermögen der Destillationsanlage und der Produktionsort angegeben werden.

Überschreitet der Hersteller die Grenze von 50 Litern ohne Benachrichtigung der Zollbehörde oder beginnt er mit dem Verkauf des Getränks ohne Registrierung und Verbrauchsteuerabrechnung, gilt die gesamte produzierte Charge als illegal. In diesem Fall kann die Zollbehörde die Verbrauchsteuer auf die gesamte Menge erheben und nicht nur auf die Überschreitung der Grenze.

Für Verstöße sind mehrere Arten von Sanktionen vorgesehen. Erstens Geldstrafen wegen fehlender Registrierung, unterlassener Meldung, Überschreitung der zulässigen Menge und Verkauf ohne Verbrauchsteuerabrechnung. Die veröffentlichten Unterlagen enthalten keine genaue Skala der Geldstrafen in Euro, weisen jedoch darauf hin, dass das neue Gesetz solche Sanktionen gesondert festlegt.

Zweitens kann dem Zuwiderhandelnden die nicht entrichtete Verbrauchsteuer auf die gesamte Menge des hergestellten Alkohols auferlegt werden. Außerdem ist die Berechnung von Zinsen auf den Betrag der nicht entrichteten Verbrauchsteuer vorgesehen.

Drittens kann der Zolldienst den illegal hergestellten Alkohol beschlagnahmen und über dessen Verkauf oder Vernichtung entscheiden. Diese Maßnahme kommt in Fällen zur Anwendung, in denen die Herstellung aufgrund einer Überschreitung der Höchstmenge, fehlender Meldung oder eines Verkaufs ohne Registrierung als illegal eingestuft wird.

Viertens kann der Zoll Anlagen zur Herstellung von hochprozentigen alkoholischen Getränken versiegeln oder beschlagnahmen. Eine solche Maßnahme ist vorgesehen, wenn die Destillationsanlage nicht registriert ist oder zur Herstellung über die zulässige Menge hinaus sowie zum Verkauf ohne Verbrauchsteuerabrechnung genutzt wird.

Für Montenegro hat dieses Thema nicht nur steuerliche, sondern auch soziale Bedeutung. Die häusliche Herstellung von Rakija ist eine weit verbreitete Tradition in den ländlichen Gebieten des Landes und auf dem Balkan insgesamt. Daher könnten die neuen Vorschriften bei einem Teil der Haushalte Unzufriedenheit hervorrufen, die es gewohnt sind, das Getränk für den Eigenbedarf ohne aufwendige Registrierung herzustellen.

Die Behörden wiederum hoffen, den Markt transparenter zu gestalten, den illegalen Verkauf von hochprozentigem Alkohol einzudämmen und das Verbrauchsteuersystem an europäische Standards anzupassen.

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