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NBU ERHIELT DEN DEVISENABLIEFERUNGSPFLICHT IN HÖHE VON 50% AUS DEN EINNAHMEN VON JURISTISCHEN PERSONEN AUFRECHT

24 Dezember , 2018  

Die Nationalbank der Ukraine fasste einen Beschluss über die Verlängerung vom Devisenablieferungspflicht für die juristischen Personen im Zeitraum vom 14. Dezember 2018 bis zum 6. Februar 2019 (einschließlich).
Wie es auf der Webseite von Zentralbank heißt, wurde der betreffende Beschluss zur Aufrechterhaltung der Stabilität vom ukrainischen Devisenmarkt erfasst und durch die Verordnung des Vorstands „Über die Einführung vom Devisenablieferungspflicht und Festsetzung der Größe zum verbindlichen Verkauf“ Nr. 138 vom 13. Dezember 2018 genehmigt.
Somit wurden die Wirksamkeit von obengenannter Forderung bis zum Inkrafttreten vom Gesetz „Über Devisen und Devisenoperationen“ und eine Reihe von Vorschriften der Zentralbank, die das neue Devisenregelungssystem bilden, verlängert.
Wie früher sind die Eingänge in Devisen der 1. Gruppe im Verzeichnis der ausländischen Währung von NBU, Bankmetallen und Russischen Rubel zu verkaufen. Der Verkauf wird ohne Kundenauftrag und am nächsten Arbeitstag nach dem Buchungsdatum auf das Konto durchgeführt.
Dabei zeigte NBU die Annahme von weiteren Maßnahmen zur Milderung derDevisenregulierung ab 7. Februar 2019 an. Insbesondere werden die Investitionen ins Ausland dereguliert, die grenzüberschreitenden Fremdwährungstransaktionen von Bevölkerung vereinfacht, Devisenkauf auf dem Interbankendevisenmarkt für die Bankkunden und andere Operationen.

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