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DAS MINISTERIUM FÜR DIGITALE TRANSFORMATION DER UKRAINE SCHLÄGT VOR, FÜR DIE JURISTISCHEN PERSONEN IM IT-BEREICH EINE EINHEITLICHE STEUER IN HÖHE VON 4-7% OHNE EINSCHRÄNKUNG DES UMSATZES FESTZUSETZEN

Das Ministerium für digitale Transformation der Ukraine gemeinsam mit dem profilierten Komitee des Obersten Rates arbeiten an der Vorbereitung der Reform der Besteuerung für den IT-Bereich, welche die Festsetzung der einheitlichen Steuer in Höhe von 4-7% vom Umsatz der Gesellschaften vorsieht.
Darüber schrieb auf seiner Seite auf Facebook der stellvertretende Minister für digitale Transformation Aleksandr Borniakov.
„Wir schlagen vor, die einheitliche Steuer für die juristischen Personen ohne Einschränkung des Umsatzes zu besprechen und sie in Höhe von 4-7% festzusetzen… Laut dieser Ordnung wird die juristische Person-der Exporteur der Dienstleistungen die einheitliche Steuer zahlen und zum Steueragent für den Angestellten werden, indem sie zwei Sozialversicherungssteuer und die Wehrabgabe zahlt“, – verzeichnete Borniakov.
Er merkte auch, dass zurzeit folgende Anforderungen an diejenigen, die sich solchen steuerlichen Verhältnissen anschließen, besprochen werden: Etat ab 10 Angestellten; Anteil des Exports an dem Gewinn und der Anteil des Lohnfonds an dem Selbstkostenwert – über 75%; durchschnittlicher Lohn – mindestens fünf Mindestlöhne.
Aus Sicht des Ministeriums für digitale Transformation schafft es die legalen Arbeitsbedingungen für die Branche, macht sie anziehender für die Investitionen, indem es die durchsichtige und verständliche körperschaftliche Struktur schafft. Außerdem, schafft es die gleichen Konkurrenzarbeitsbedingungen in der Branche, sowie die Bedingungen für den Export der anderen Services.
„Zugleich behält das Modell den Mechanismus der Gewährung der sozialen Garantien den Angestellten und steigert die Steuerlast und das Administrieren nicht. Weil einerseits für die IT-Gesellschaften die Steuer und die Rechnungslegung eingeführt werden, und andererseits heben wir eine Reihe der Steuer für die Angestellten auf“, – betonte der stellvertretende Minister für digitale Transformation.
Er führte auch die Statistik an, laut welcher im ersten Halbjahr 2019 laut Angaben des Ministeriums für digitale Transformation in der Ukraine 158 Tsd. natürliche Personen-Unternehmer im IT-Bereich mit dem Einkommen von 52,3 Milliarden Uah arbeiteten. Dabei sind in der Ukraine nur ca. 60 Tsd. offiziell angestellte Mitarbeiter der IT-Gesellschaften, deren Lohnfonds ca. 6,5 Milliarden Uah im ersten Halbjahr vorigen Jahres betragen hat.
„Und nein, wir sind nicht sicher, dass es eine einzig richtige Entscheidung ist. Jedoch, nach Stunden von Analyse halten wir es für die beste Idee, die es ermöglicht, wörtlich eine Industrie zu schaffen, wo keine 200 Tsd. miteinander juristisch nicht verbundene natürliche Personen-Unternehmer, sondern die vollwertigen durchsichtigen Gesellschaften arbeiten werden“, – betonte Borniakov.

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DER PRÄSIDENTENGESETZENTWURF ÜBER DEN UMSCHLAG DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN BÖDEN SIEHT DIE ZULASSUNG DER JURISTISCHEN PERSONEN ZUM BODENMARKT VOR

Der Präsidentengesetzentwurf über den Umschlag der landwirtschaftlichen Böden in der Ukraine, der innerhalb von zwei Wochen veröffentlicht werden soll, sieht die Zulassung der juristischen Personen zum Grundstücksmarkt vor, teilte die amtierende Ministerin für Agrarpolitik und Ernährung Olga Trofimtseva mit.
„Die Haltung des Präsidenten hinsichtlich der juristischen Personen ist ziemlich liberal und das ist gerade eine derjenigen Unstimmigkeiten, welche zwischen uns besteht. Ich denke, dass die gewissen Einschränkungen in der ersten Übergangsetappe festgesetzt werden sollen, ich bin für die stufenweise Markteröffnung und dementsprechend für dessen stufenweise Liberalisierung „, – sagte sie in der Pressekonferenz.
Laut Worten von Trofimtseva gilt als Basis für den Präsidentengesetzentwurf der Regierungsgesetzentwurf.
„Die Änderungen, die dort enthalten werden, betreffen die juristischen Personen, ich denke, wie sehen ihn in der allernächsten Zeit, er wird bei dem Obersten Rat als Präsidentengesetzentwurf eingereicht, aber es wird zum Gegenstand des Gesprächs nach dem ersten Arbeitstag des Obersten Rates, nach der Formierung des neuen Ministerkabinetts. Es ist die Frage einer oder zwei Wochen, höchstens“, – sagte die amtierende Ministerin für Agrarpolitik.

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NBU ERHIELT DEN DEVISENABLIEFERUNGSPFLICHT IN HÖHE VON 50% AUS DEN EINNAHMEN VON JURISTISCHEN PERSONEN AUFRECHT

Die Nationalbank der Ukraine fasste einen Beschluss über die Verlängerung vom Devisenablieferungspflicht für die juristischen Personen im Zeitraum vom 14. Dezember 2018 bis zum 6. Februar 2019 (einschließlich).
Wie es auf der Webseite von Zentralbank heißt, wurde der betreffende Beschluss zur Aufrechterhaltung der Stabilität vom ukrainischen Devisenmarkt erfasst und durch die Verordnung des Vorstands „Über die Einführung vom Devisenablieferungspflicht und Festsetzung der Größe zum verbindlichen Verkauf“ Nr. 138 vom 13. Dezember 2018 genehmigt.
Somit wurden die Wirksamkeit von obengenannter Forderung bis zum Inkrafttreten vom Gesetz „Über Devisen und Devisenoperationen“ und eine Reihe von Vorschriften der Zentralbank, die das neue Devisenregelungssystem bilden, verlängert.
Wie früher sind die Eingänge in Devisen der 1. Gruppe im Verzeichnis der ausländischen Währung von NBU, Bankmetallen und Russischen Rubel zu verkaufen. Der Verkauf wird ohne Kundenauftrag und am nächsten Arbeitstag nach dem Buchungsdatum auf das Konto durchgeführt.
Dabei zeigte NBU die Annahme von weiteren Maßnahmen zur Milderung derDevisenregulierung ab 7. Februar 2019 an. Insbesondere werden die Investitionen ins Ausland dereguliert, die grenzüberschreitenden Fremdwährungstransaktionen von Bevölkerung vereinfacht, Devisenkauf auf dem Interbankendevisenmarkt für die Bankkunden und andere Operationen.

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