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Parlament vertagt Gesetzentwurf zur Umwandlung von Energoatom in eine Aktiengesellschaft auf nächste Sitzung

13 Januar , 2023  

Die Werchowna Rada hat die Behandlung des Gesetzentwurfs Nr. 8067 über die Umwandlung des NNEGC Energoatom in eine allgemeine Aktiengesellschaft auf die nächste Plenarsitzung verschoben, sagte der Abgeordnete Jaroslaw Scheleznjak (Golos-Fraktion).
„Wir haben begonnen, über die Nummer 8067 nachzudenken – die Umwandlung von Energoatom in eine Aktiengesellschaft als Ganzes. Angefangen, aber nicht zu Ende gebracht, da es durch Änderungsanträge verzögert wurde“, schrieb Zheleznyak am Freitag in seinem Telegrammkanal.
Nach Angaben des Abgeordneten wird die Abstimmung über das Gesetz bereits in der nächsten Plenarsitzung stattfinden.
Wie berichtet, hat die Werchowna Rada am 19. Oktober 2022 in erster Lesung den Gesetzesentwurf Nr. 8067 „Über die Aktiengesellschaft Nationale Gesellschaft zur Erzeugung von Kernenergie ‚Enerhoatom'“ unterstützt.
Laut der Erläuterung zu dem Dokument besteht sein Ziel darin, die rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen für die Gründung und den Betrieb der Aktiengesellschaft Nationale Kernenergieerzeugungsgesellschaft Energoatom durch die Umstrukturierung (Umwandlung) des staatlichen Unternehmens NAEK Energoatom zu schaffen.
Das Dokument legt das Verfahren für die Gründung und den Betrieb der NNEGC Energoatom JSC fest, deren Aktien zu 100 % dem Staat gehören.
Dem Dokument zufolge ist der Gründer der Gesellschaft der Staat, vertreten durch das Ministerkabinett der Ukraine, das über die Gründung der Gesellschaft entscheidet und die staatlichen Gesellschaftsrechte der AG verwaltet.
Es ist vorgesehen, dass die vom Staat bei der Gründung des Unternehmens erworbenen Anteile nicht privatisiert werden.

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