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Parlament vertagt Gesetzentwurf zur Umwandlung von Energoatom in eine Aktiengesellschaft auf nächste Sitzung

Die Werchowna Rada hat die Behandlung des Gesetzentwurfs Nr. 8067 über die Umwandlung des NNEGC Energoatom in eine allgemeine Aktiengesellschaft auf die nächste Plenarsitzung verschoben, sagte der Abgeordnete Jaroslaw Scheleznjak (Golos-Fraktion).
„Wir haben begonnen, über die Nummer 8067 nachzudenken – die Umwandlung von Energoatom in eine Aktiengesellschaft als Ganzes. Angefangen, aber nicht zu Ende gebracht, da es durch Änderungsanträge verzögert wurde“, schrieb Zheleznyak am Freitag in seinem Telegrammkanal.
Nach Angaben des Abgeordneten wird die Abstimmung über das Gesetz bereits in der nächsten Plenarsitzung stattfinden.
Wie berichtet, hat die Werchowna Rada am 19. Oktober 2022 in erster Lesung den Gesetzesentwurf Nr. 8067 „Über die Aktiengesellschaft Nationale Gesellschaft zur Erzeugung von Kernenergie ‚Enerhoatom'“ unterstützt.
Laut der Erläuterung zu dem Dokument besteht sein Ziel darin, die rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen für die Gründung und den Betrieb der Aktiengesellschaft Nationale Kernenergieerzeugungsgesellschaft Energoatom durch die Umstrukturierung (Umwandlung) des staatlichen Unternehmens NAEK Energoatom zu schaffen.
Das Dokument legt das Verfahren für die Gründung und den Betrieb der NNEGC Energoatom JSC fest, deren Aktien zu 100 % dem Staat gehören.
Dem Dokument zufolge ist der Gründer der Gesellschaft der Staat, vertreten durch das Ministerkabinett der Ukraine, das über die Gründung der Gesellschaft entscheidet und die staatlichen Gesellschaftsrechte der AG verwaltet.
Es ist vorgesehen, dass die vom Staat bei der Gründung des Unternehmens erworbenen Anteile nicht privatisiert werden.

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DAS FINANZMINISTERIUM UNTERSCHRIEB DIE VERORDNUNG ÜBER DIE UMWANDLUNG VOM STAATSUNTERNEHMEN „UKRENERGO“ IN DIE AKTIENGESELLSCHAFT

Das Finanzministerium unterschrieb die Verordnung über die Umwandlung vom Staatsunternehmen „Ukrenergo“ in die Aktiengesellschaft, teilte die Finanyministerin Oksana Markarowa auf ihrer Facebook-Seite mit.
„Wir haben die Verordnung über die Umwandlung vom Staatsunternehmen „Nationale Energiegesellschaft „Ukrenergo“ in die Aktiengesellschaft unterschrieben und schon mit der Organisationsprivatisierung begannen“, schrieb sie.
Am 18. Oktober teilte das Ministerium für Energie und die Kohlenindustrie mit, dass die Kommission zur Umwandlung unter der Leitung vom stellvertretenden Minister für Energie und die Kohlenindustrie, Michail Blyznjuk, die Entscheidung über die Übertragung von Geschäftsführungsbefugnis an den Vorsitzenden der Kommission traf. In diesem Zusammenhang erklärte man in „Ukrenergo“, dass die durch das Ministerium genehmigte Kommission zur Umwandlung die Organisationsprivatisierung und die Einführung auf dem Energiemarkt absichtlich bremst.
In der Mitte Dezember fasste das Ministerkabinett einen Beschluss über die Übergabe vom ganzen Vermögenskomplex des Staatsunternehmens vom Ministerium für Energie und die Kohlenindustrie an Finanzministerium.
Das Finanzministerium erhielt das Recht auf die Führung der NEG „Ukrenergo“ im Februar 2019.

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