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Rumänien hat die Übergangsfrist für das Sprachzertifikat bis März 2027 verlängert

20 März , 2026  

Die rumänischen Behörden haben die Übergangsfrist für die Einreichung von Anträgen auf Wiedererlangung der rumänischen Staatsbürgerschaft ohne das obligatorische Sprachzertifikat für Rumänisch auf dem Niveau B1 um ein weiteres Jahr verlängert.

Die Übergangsfrist selbst wurde vom 15. März 2026 auf den 15. März 2027 verschoben. Somit können Antragsteller im Rahmen dieses Verfahrens in den kommenden 12 Monaten wie bisher den Prozess bereits bei der Einreichung der Unterlagen ohne Vorlage eines Sprachzertifikats einleiten.

Die Anforderung, Kenntnisse der rumänischen Sprache auf dem Niveau B1 nachzuweisen, wurde durch das Gesetz Nr. 14 vom 12. März 2025 eingeführt, und die Leitung der Behörde hat Schritte zur Verschiebung der praktischen Anwendung eingeleitet.

Dabei geht es nicht um die Aufhebung der Sprachvoraussetzung als solche, sondern um die Verlängerung der Übergangsfrist um ein weiteres Jahr.

Quelle: https://relocation.com.ua

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