In Frankreich sind seit dem 1. Januar 2026 neue Anforderungen für eine Reihe von Verfahren im Zusammenhang mit mehrjährigen Aufenthaltsgenehmigungen, der 10-Jahres-Aufenthaltskarte und dem Erwerb der Staatsbürgerschaft in Kraft getreten: Die Sprachkenntnisse wurden erhöht und eine obligatorische Staatsbürgerschaftsprüfung eingeführt.
Nach Angaben der französischen Behörden ist für die erste mehrjährige Aufenthaltskarte (carte de séjour pluriannuelle) nun ein Nachweis der französischen Sprache auf einem Niveau von mindestens A2 erforderlich, und für die erste 10-Jahres-Aufenthaltskarte ein Sprachniveau von mindestens B1 (insbesondere für Antragsteller unter 65 Jahren in den Kategorien, die unter diese Regelung fallen).
Für Verfahren zum Erwerb der französischen Staatsbürgerschaft ist ab dem 1. Januar 2026 eine Anhebung der Sprachkenntnisse auf das Niveau B2 vorgesehen, wie aus Informationen des französischen Innenministeriums hervorgeht.
Darüber hinaus ist ab dem 1. Januar 2026 das Bestehen der Staatsbürgerschaftsprüfung für die Einbürgerung sowie für die erstmalige Beantragung einer mehrjährigen Aufenthaltsgenehmigung oder einer Aufenthaltskarte für Bürger aus Nicht-EU-Ländern obligatorisch. Die Prüfung dauert bis zu 45 Minuten, umfasst 40 Multiple-Choice-Fragen und gilt als bestanden, wenn mindestens 80 % (mindestens 32 richtige Antworten) erreicht werden.
Service-Public präzisiert, dass die Prüfung bei der Verlängerung einer mehrjährigen Aufenthaltskarte oder einer Aufenthaltskarte nicht erforderlich ist und insbesondere nicht für Personen gilt, die internationalen Schutz genießen.
Anforderungen, Aufenthaltsgenehmigung, FRANKREICH, STAATSBÜRGERSCHAFT