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Ukrainisches Parlament billigt in erster Lesung Verdoppelung der Bankgewinnsteuer

Die Werchowna Rada hat am Freitag in erster Lesung einen fertiggestellten Gesetzesentwurf (Nr. 9656d) über eine vorübergehende Verdoppelung – bis zu 36% in den Jahren 2024-2025 – angenommen. – Steuersatzes auf Gewinne von Banken.
Nach Angaben des ersten stellvertretenden Vorsitzenden des zuständigen Ausschusses, eines Mitglieds der Fraktion „Golos“ Jaroslaw Zheleznyak, stimmten 247 Volksabgeordnete mit der erforderlichen Mindestzahl von 226 Stimmen dafür.
Er wies darauf hin, dass der Gesetzentwurf für diesen Zeitraum auch die Anrechnung von Gewinnen auf die Verluste der vorangegangenen Perioden verbietet.
„Im Haushalt 2024 wird die Verabschiedung dieses Gesetzes mit +9,9 Milliarden UAH angesetzt“, – erinnerte Zheleznyak.
Nach Angaben der Nationalbank belief sich der Nettogewinn von 64 operativen ukrainischen Banken für die ersten acht Monate dieses Jahres auf 95,1 Mrd. UAH, Gewinnsteuer – 17,0 Mrd. UAH, darunter PrivatBank – 39,2 Mrd. UAH und 9,0 Mrd. UAH, und vier andere staatliche Banken – 20,6 Mrd. UAH und 0,4 Mrd. UAH.

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