Die Nationalbank der Ukraine fasste einen Beschluss über die Verlängerung vom Devisenablieferungspflicht für die juristischen Personen im Zeitraum vom 14. Dezember 2018 bis zum 6. Februar 2019 (einschließlich).
Wie es auf der Webseite von Zentralbank heißt, wurde der betreffende Beschluss zur Aufrechterhaltung der Stabilität vom ukrainischen Devisenmarkt erfasst und durch die Verordnung des Vorstands „Über die Einführung vom Devisenablieferungspflicht und Festsetzung der Größe zum verbindlichen Verkauf“ Nr. 138 vom 13. Dezember 2018 genehmigt.
Somit wurden die Wirksamkeit von obengenannter Forderung bis zum Inkrafttreten vom Gesetz „Über Devisen und Devisenoperationen“ und eine Reihe von Vorschriften der Zentralbank, die das neue Devisenregelungssystem bilden, verlängert.
Wie früher sind die Eingänge in Devisen der 1. Gruppe im Verzeichnis der ausländischen Währung von NBU, Bankmetallen und Russischen Rubel zu verkaufen. Der Verkauf wird ohne Kundenauftrag und am nächsten Arbeitstag nach dem Buchungsdatum auf das Konto durchgeführt.
Dabei zeigte NBU die Annahme von weiteren Maßnahmen zur Milderung derDevisenregulierung ab 7. Februar 2019 an. Insbesondere werden die Investitionen ins Ausland dereguliert, die grenzüberschreitenden Fremdwährungstransaktionen von Bevölkerung vereinfacht, Devisenkauf auf dem Interbankendevisenmarkt für die Bankkunden und andere Operationen.
DEVISENABLIEFERUNGSPFLICHT, EINNAHMEN, JURISTISCHEN PERSONEN, NBU
Im Januar-September 2018 steigerten sich die Einnahmen von großen Gesellschaften gegenüber der Vergleichsperiode 2017 um 10,2% – auf 3,616 Trillion Hrryvna, teilte das Office der großen Steuerzahler mit Laut den Angaben auf der Webseite vom Amt erklärten die durch das Office der großen Steuerzahler bedienten Unternehmen 55 Mrd. Hryvna Gewinnsteuer, was die Istversteuerung in demselben Zeitraum des letzten Jahres um 16 Prozent überhöht.