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Ab dem 8. August werden in der Ukraine alle bisher eingeführten Restriktionen für den Kapitalmarkt aufgehoben

Die National Securities and Stock Market Commission (NSSMC) hat am Donnerstag die Entscheidung Nr. 1053 verabschiedet, mit der fast alle Beschränkungen für die Kapital- und Rohstoffmärkte aufgehoben werden, die seit Beginn der umfassenden russischen Invasion eingeführt wurden.
„Der Schritt zur Freigabe der Kapital- und Rohstoffmärkte ist rechtzeitig und ausgewogen, da die Marktteilnehmer ihre Bereitschaft zur Entwicklung des Finanzsektors bestätigt haben“, sagte Premierminister Denys Shmigal in einer Erklärung des National Securities and Stock Market.
Ihm zufolge wurde die Erneuerung des Aktienmarktes schon vor dem Krieg als eine der vorrangigen Initiativen der Regierung identifiziert.
„Nach unserem Sieg könnte die Entwicklung der Kapital- und Rohstoffmärkte einer der Motoren für die Erholung der Wirtschaft und der Ukraine insgesamt werden“, sagte der Ministerpräsident.
Ruslan Magomedov, der Leiter der National Securities and Stock Market Commission, stellte fest, dass die Kapital- und Rohstoffmärkte während der fünf Kriegsmonate im manuellen Modus arbeiteten.
„Die Aufsichtsbehörde hat die Ergebnisse jeder genehmigten Operation sorgfältig überwacht und analysiert. Im zivilen Leben ist dies Unsinn, aber der Krieg hat seine Bedingungen diktiert. Dank eines individuellen Ansatzes und einer umsichtigen Haltung konnten wir Panik überwinden, Vermögenswerte bewahren und verhindern bei einer Reihe von Wertpapieren ausfällt“, sagte er, Leiter der Regulierungsbehörde.
Die Entscheidung tritt am 8. August dieses Jahres in Kraft, heißt es in dem Dokument.
Demnach bleiben die Verbote in Bezug auf Transaktionen im Zusammenhang mit natürlichen und juristischen Personen der Russischen Föderation und Weißrusslands bestehen.
Darüber hinaus sind Abrechnungen für den zweiten Teil des REPO-Geschäfts im Rahmen von REPO-Vereinbarungen, die vor Kriegsbeginn abgeschlossen wurden, sowie Rücknahmeanträge von Teilnehmern an gemeinsamen Anlageinstituten des offenen und Intervalltyps erst ab dem 22. August und für zulässig frühere Transaktionen ist eine Genehmigung der Kommission erforderlich.
Wie berichtet, verabschiedete die Werchowna Rada vergangene Woche ein Gesetz „über die Besonderheiten der Tätigkeit des Finanzsektors im Zusammenhang mit der Einführung des Kriegsrechts in der Ukraine“ (Nr. 7465-1), das eine Lockerung dieser Beschränkungen ermöglicht. Dieses Dokument wurde jedoch laut den Informationen auf der Website des Parlaments noch nicht vom Präsidenten unterzeichnet.

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