Business news from Ukraine

DIE UKRAINE HAT DAS EXPORTVERBOT FÜR LEBENDE RINDER UND RINDFLEISCH AUFGEGEBEN UND DURCH LIZENZEN ERSETZT

Die Ukraine hat das Exportverbot vom 5. März für lebende Rinder (UKTVED-Code 0102), gefrorenes Rinderfleisch (Code 0202) und Fleisch und essbare Fleischnebenprodukte, gesalzen oder in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, aufgegeben; Speisemehl aus Fleisch oder Fleischnebenprodukten: Rinderfleisch (Code 021020).
Gemäß dem Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 422 vom 9. April, der am Sonntagabend auf seiner Website veröffentlicht wurde, wurden anstelle von Nullquoten Lizenzen für den Export dieser Waren eingeführt.

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DAS MINISTERIUM FÜR AGRARPOLITIK DER UKRAINE VERSPRICHT, INNERHALB EINES TAGES LIZENZEN FÜR DEN AGRAREXPORT AUSZUSTELLEN

Exporteure von ukrainischem Weizen, Meslin (eine Mischung aus Weizen und Roggen), Mais, Sonnenblumenöl sowie Hühnerfleisch und -eiern müssen Lizenzen für den Export ins Ausland einholen, ein Antrag auf eine Lizenz wird nicht länger als 24 Stunden bearbeitet, heißt es der Minister für Agrarpolitik und Ernährung Roman Leshchenko. Auf seiner Facebook-Seite stellte er klar, dass Hersteller, um eine Lizenz zu erhalten, einen Antrag auf eine Lizenz senden müssen, der im Formular Nr. 991 „O das Verfahren zur Lizenzierung der Ausfuhr von Waren“ ausgefüllt ist; ein Berufungsschreiben in irgendeiner Form mit der Bitte um Erteilung einer Lizenz; sowie jedes Dokument, das die Lieferung bestätigt (z. B. ein Vertrag mit einer Gegenpartei).
Ihm zufolge können Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export bei jeder Institution eingeholt werden, bei der die entsprechende Prüfung durchgeführt wird.

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NATIONALKOMITEE FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGEN BEABSICHTIGT DIE LIZENZEN FÜR DREI VERSICHERER WEGEN DER VERWEIGERUNG EINER ÜBERPRÜFUNG AUFZUHEBEN

Das Nationalkomitee für Finanzdienstleistungen hat aufgrund der Verordnungen vom 15. August 10 Lizenzen für freiwillige Versicherungsarten, die an die Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung „Ukrainische industrielle Versicherung“ ausgestellt wurden, eine Lizenz der Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung Versicherungsgesellschaft „Na wsyakij slutschaj“ und drei Lizenzen für freiwillige Versicherungsarten der privaten AG „Versicherungsgesellschaft „Avtoritet“ (alle – Kyiv) wegen der Verweigerung der Durchführung einer Überprüfung aufgehoben.
Wie auf der Seite des Regulators berichtet, fixierte die Inspektionsgruppe des Nationalkomitees für Finanzdienstleistungen den Fakt der Abwesenheit am ersten Tag der Überprüfung am Standort der Versicherer der Personen, die deren Interesse während der Überprüfung zu vertreten bevollmächtigt sind, was laut dem P. 8 Teil 2 Art. 16 des Gesetzes „Über die Lizenzierung der Wirtschaftstätigkeitsarten“ von dem Verzicht der Gesellschaft auf die Durchführung der Überprüfung zeugt.
Die Beschlüsse für alle drei Gesellschaften werden am 15. September rechtskräftig.

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