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IN QUARANTÄNE-ZEITEN KÖNNEN DIE MIETER ÜBER MIETREDUZIERUNG ODER GAR MIETSTORNO VERHANDELN – IHK DER UKRAINE

Unternehmer, die die Räumlichkeiten mieten und sie aufgrund der Quarantäne tatsächlich nicht nutzen können, müssen im März nur für die Nebenkosten zahlen oder können mit den Eigentümern der Immobilie vereinbaren, die Miete für diese Periode komplett zu stornieren.
Wie im Pressedienst der Industrie- und Handelskammer der Ukraine (IHK) berichtet wurde, ist diese Norm in die Änderungen des Zivilgesetzbuches (Gesetzentwurf Nr. 3279-д) enthalten, die am 13. April von der Werchowna Rada verabschiedet wurden.
„Zuvor hatte das Parlament die Eigentümer von Land und Immobilien für März 2020 von der Besitzsteuer befreit. Nach Schätzungen der Industrie- und Handelskammer konnten somit die Eigentümer von Immobilien rund 2,9 Mrd. UAH einsparen. Die Vergünstigungen, die den Vermögensinhabern und Vermietern von Immobilien gewährt worden sind, haben in vielen Fällen aber nicht zu einer Verringerung der Miete für Unternehmer geführt, die während der Quarantäne gezwungen waren, ihre Arbeit einzustellen“, wurde in der Mitteilung Präsident der IHK Henadii Chizhikov zitiert.
Er fügte auch hinzu, dass die IHK die Behörden auf dieses Problem und auf die Vorgehensweise in anderen Ländern aufmerksam gemacht habe, dass dort die Befreiung von der Besitzsteuer den Vermietern gewährt wird, die den Mietern während der Quarantäne einen erheblichen Preisnachlass gewähren.
Nach den neuen Bestimmungen kann die Miete für während der Quarantäne stillgelegte Betriebe entweder ganz storniert oder auf einen Anteil der obligatorischen Zahlungen des Vermieters – Grundstücksgebühren, Besitzsteuer und Nebenkosten – im Verhältnis zur Größe der gemieteten Fläche reduziert werden.
„Seitdem Grundstückseigentümer im März von der Steuer befreit worden sind, müssen Unternehmer und Kleinunternehmen, die unter Quarantäne stehen und Räumlichkeiten mieten, nur noch für die Nebenkosten zahlen. Im April darf die Höhe der Miete für stillgelegte Unternehmen nicht höher sein als der Anteil der vom Vermieter tatsächlich gezahlten Immobiliengebühren und Nebenkosten“, merkte Chizhikov an.
Ihm zufolge entfalle auf die Frage der Mietzahlungen etwa 95% der Berufungen an das System der Industrie- und Handelskammern.

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