Business news from Ukraine

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IM ERSTEN QUARTAL 2019 VERGRÖSSERTEN DIE UKRAINISCHEN VERSICHERUNGSGESELLSCHAFTEN DIE RÜCKVERSICHERUNG IN ÖSTERREICH, ABER VERRINGERTEN IN DER SCHWEIZ

Im Januar-März 2019 stieg der Rückversichrungsumfang von ukrainischen Risikoversicherern um das Dreifache – auf 168,5 Mio. Hryvna – in Österreich und lag bei 21,5% an der Gesamtanzahl der Rückversicherung im Ausland (im ersten Quartal 2018 – 4-8%), heißt es auf der Webseite der Nationalkommission, die die staatliche Regulierung der Märkte von Finanzdienstleistungen durchführt.
Nach den Angaben vom Regler sank die Anzahl von Rückversicherungen in der Schweiz um das 4,9-Fache – auf 54,1 Mio. Hryvna. Der Rückgang des schweizerischen Anteils am Gesamtvolumen der Risikorückversicherungen im Ausland sank um 6,9%, im ersten Quartal 2019 von 31,3% im I. Quartal 2019.
Die Anzahl der Rückversicherungen in Deutschland steigerte sich von 13,9% auf 21,3% (167,6 Mio. Hryvna), die in Großbritannien – von 15,5% auf 18,4% (144,8 Mio. Hryvna), die in Frankreich – von 3,4% auf 5,4% (42,5 Mio. Hryvna), die von Polen sank von 11,5% auf 10,2% (79,9 Mio. Hryvna).
Nach den Angaben der Nationalkomission vergrößerte sich die Anzahl von passiven Rückversicherungen um 2,2% auf 4,443 Mrd. Hryvna im ersten Quartal 2019 dank der Erhöhung von Rückversicherungen innerhalb vom Land. Gleichzeitig sank die Rückversicherung von den Nichtansässigen um 7,6% – auf 785 Mio. Hryvna.
Zum 31. März 2019 wurde die Struktur von passiven Rückversicherungen wie folgt neuverteilt: Versicherung gegen Feuer- und Naturgewaltrisiken – von 17,0% auf 23,5%, Vermögensversicherung – von 24,0% auf 27,0%; „Grüne Karte“ – von 2,0% auf 3,3%, Kasko – von 4,4% auf 5,6%; Krankenversicherung – von 1,2% auf 2,4%.

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DIE UKRAINE UND DIE SCHWEIZ UNTERZEICHNETEN EIN PROTOKOLL ÜBER DIE VORNAHME DER ÄNDERUNGEN ANS ABKOMMEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG

Die Regierung der Ukraine und Schweizerischer Bundesrat in Davos (Schweiz) unterzeichneten das Protokoll über die Vornahme der Änderungen ans Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung für die Einkommen- und Kapitalsteuer, teilte der ukrainische Präsident Petro Poroschenko mit.
„Die Unterzeichnung von diesem Protokoll schafft günstige Bedingungen für die Ukraine und Schweiz, regt die Geschäftsinitiative von Unternehmern an, regelt die Fragen der internationalen Besteuerung zwischen den Staaten und behebt die Steuerdiskriminierung“, schrieb er in Facebook.
Petro Poroschenko traf auch mit dem schweizerischen Präsidenten Ulrich Meyer. Im Rahmen vom Treffen vereinbarten die Parteien die weitere Zusammenarbeit von zuständigen Behörden zur Rückkehr von aus der Ukraine durch die ehemaligen Beamten gesetzwidrig abgezogenen Aktiven, heißt es auf der Webseite vom ukrainischen Präsidenten.
Das Finanzministerium präzisiert, dass der Abschluss vom Protokoll auf die Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen der natürlichen und juristischen Personen, die innerhalb von beiden Staaten entstehen, ausgerichtet ist. „Es ist möglich durch die Verteilung vom Besteuerungsrecht von einzelnen Arten der Einkünfte zwischen den Staaten abhängig vom Entstehungsort, sowie Erfassung von auf dem Territorium des anderen Staats gezahlten Summen in den Steuerverbindlichkeiten“, erklärte man im Finanzministerium.
Laut der Mitteilung vom Amt setzt das unterzeichnete Protokoll die Erhöhung von Steuersätzen für Zinsen und Tantieme von 0% auf 5%, Vervollständigung des Verfahrens zur Beilegung von Steuerstreiten vor dem Schiedsgerich, Erweiterung der Möglichkeiten von beiden Parteien im Sinne vom Steuerinformationsaustausch ohne Bemerkungen über Forderungen an nationales Steuerinteresse bzw. Bank Bankgeheimnis voraus.

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