Angesichts der akuten Wohnungsknappheit und der rekordtiefen Leerstandsquote verstärken die Zürcher Behörden ihren Ansatz einer „gerechten Besetzung” von erschwinglichem Wohnraum, unter anderem durch Beschränkungen für Unterbelegung, damit große Wohnungen nicht von Alleinstehenden belegt werden.
Es handelt sich dabei nicht um ein generelles Verbot für den gesamten Mietmarkt, sondern vor allem um den städtischen Wohnungsbestand (kommunale, einschließlich subventionierte Wohnungen), für den bereits strenge Mindestbelegungsvorschriften gelten: „Anzahl der Zimmer minus eins” entspricht der Mindestanzahl der Bewohner. Beispielsweise müssen in einer 4,5-Zimmer-Wohnung mindestens drei Personen wohnen, und bei Unterbelegung nach Ablauf einer festgelegten Frist ist ein Wohnungswechsel erforderlich.
Hintergrund für diese Entscheidung ist der extrem niedrige Anteil an freien Wohnungen. Nach Angaben der Stadt gab es am 1. Juni 2025 in Zürich 235 leerstehende Wohnungen, und die Leerstandsquote lag bei 0,1 %.
Parallel dazu treibt die Stadt die überarbeitete Wohnungsbaustrategie „Programm Wohnen 2026” voran, die das Ziel bekräftigt, den Anteil des gemeinnützigen Mietwohnungsbestands bis 2050 auf ein Drittel zu erhöhen. In den Unterlagen wird angegeben, dass der Anteil solcher Wohnungen derzeit bei etwa 27 % liegt und dass zur Erreichung des Ziels etwa 25.000 zusätzliche gemeinnützige Wohnungen erforderlich sind.
Ein separates Finanzinstrument ist der städtische Wohnungsfonds: Das Modell in Höhe von 300 Millionen Schweizer Franken (100 Millionen Objektkredit und 200 Millionen Rahmenkredit) wurde als Mechanismus zur Förderung des Baus von erschwinglicherem Wohnraum verabschiedet, und die Auszahlung der Mittel aus dem Fonds beginnt im Jahr 2025.
In einem breiteren Kontext wird in der Stadt auch die Ausweitung ähnlicher Prinzipien (einschließlich der Überprüfung der Wohnbedingungen und der Mindestbelegung) auf den Bereich „bezahlbarer” Wohnungen von privaten Eigentümern diskutiert, wenn diese zu vergünstigten Konditionen vermietet werden.