Business news from Ukraine

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Die Mehrheit der Schweizer befürwortet eine Begrenzung der Bevölkerungszahl des Landes auf 10 Millionen Menschen

Die Mehrheit der Schweizer ist bereit, eine Initiative zur Begrenzung der Bevölkerungszahl des Landes auf 10 Millionen Menschen bis zum Jahr 2050 zu unterstützen, was sich auf die Migrationspolitik, den Arbeitsmarkt und den Immobilienmarkt der Schweiz auswirken könnte, wie die lokale Presse berichtet.
Laut einer Umfrage sechs Wochen vor der für den 14. Juni 2026 angesetzten landesweiten Volksabstimmung unterstützten 52 % der Befragten die Initiative oder neigten dazu, sie zu unterstützen, 46 % waren dagegen, weitere 2 % waren unentschlossen. An der Umfrage nahmen über 16.000 Personen teil.
Die Initiative „Nein zu 10 Millionen in der Schweiz!“ wird von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) vorangetrieben. Sie sieht vor, dass die ständige Wohnbevölkerung des Landes bis 2050 10 Millionen Personen nicht überschreiten darf. Bei Erreichen einer Zwischenmarke von 9,5 Millionen Menschen müssten die Behörden zusätzliche Maßnahmen zur Begrenzung der Einwanderung ergreifen, darunter eine mögliche Verschärfung der Quoten für Arbeitsvisa und Asylgesuche. Reuters merkt an, dass der Vorschlag auch den Austritt der Schweiz aus dem Abkommen mit der EU über die Freizügigkeit vorsieht.
Befürworter der Initiative begründen die Notwendigkeit einer Begrenzung der Bevölkerungszahl mit der Belastung der Infrastruktur, der Wohnungsknappheit, der Überlastung des öffentlichen Nahverkehrs und steigenden Kosten für Sozial- und Gesundheitsleistungen.
Der Bundesrat und beide Kammern des Parlaments empfehlen, die Initiative abzulehnen. Die Behörden warnen, dass eine strenge Begrenzung der Migration Rechtsunsicherheit schaffen, die Beziehungen zur Europäischen Union erschweren und den Arbeitskräftemangel in der Wirtschaft verschärfen könnte. Reuters weist zudem darauf hin, dass die Bevölkerung der Schweiz bereits mehr als 9 Millionen Menschen umfasst und der Anteil der Ausländer im Jahr 2024 über 27 % betrug.
Für den Immobilienmarkt könnte die mögliche Annahme der Initiative einen doppelten Effekt haben. Einerseits könnte eine Begrenzung des Bevölkerungswachstums theoretisch den langfristigen Druck auf die Nachfrage nach Wohnraum verringern. Andererseits könnten strengere Einwanderungsbestimmungen und eine mögliche Neuausrichtung der Beziehungen zur EU die Investitionsattraktivität der Schweiz, die Verfügbarkeit von Arbeitskräften im Bau- und Dienstleistungssektor sowie die Nachfrage seitens ausländischer Einwohner beeinträchtigen.
Nach Angaben des Staatssekretariats für Migration der Schweiz waren Ende 2024 die größten Gruppen der ständigen ausländischen Bevölkerung des Landes Staatsangehörige Italiens – 346.981 Personen, Deutschlands – 332.132 Personen, Portugals – 263 028 – und Frankreichs – 173 353. Insgesamt lebten in der Schweiz 1,579 Millionen Bürger aus EU-/EFTA-Ländern und 789 735 Bürger aus Drittstaaten.
Ukrainer nehmen in der Migrationsstatistik der Schweiz seit Beginn des umfassenden Krieges einen besonderen Platz ein. Nach Angaben des SEM stieg die Zahl der Personen mit aktivem Schutzstatus S im Jahr 2024 auf 68.070 gegenüber 66.083 im Vorjahr. Diese Zahl kann als grobe Schätzung der Anzahl ukrainischer Flüchtlinge im Land herangezogen werden, obwohl die tatsächliche Zahl der Ukrainer in der Schweiz aufgrund von Personen mit anderen Arten von Aufenthaltsgenehmigungen abweichen kann.

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Das Schweizer Zürich führt ein Verbot für Alleinstehende ein, in großen Wohnungen zu wohnen

Angesichts der akuten Wohnungsknappheit und der rekordtiefen Leerstandsquote verstärken die Zürcher Behörden ihren Ansatz einer „gerechten Besetzung” von erschwinglichem Wohnraum, unter anderem durch Beschränkungen für Unterbelegung, damit große Wohnungen nicht von Alleinstehenden belegt werden.
Es handelt sich dabei nicht um ein generelles Verbot für den gesamten Mietmarkt, sondern vor allem um den städtischen Wohnungsbestand (kommunale, einschließlich subventionierte Wohnungen), für den bereits strenge Mindestbelegungsvorschriften gelten: „Anzahl der Zimmer minus eins” entspricht der Mindestanzahl der Bewohner. Beispielsweise müssen in einer 4,5-Zimmer-Wohnung mindestens drei Personen wohnen, und bei Unterbelegung nach Ablauf einer festgelegten Frist ist ein Wohnungswechsel erforderlich.
Hintergrund für diese Entscheidung ist der extrem niedrige Anteil an freien Wohnungen. Nach Angaben der Stadt gab es am 1. Juni 2025 in Zürich 235 leerstehende Wohnungen, und die Leerstandsquote lag bei 0,1 %.
Parallel dazu treibt die Stadt die überarbeitete Wohnungsbaustrategie „Programm Wohnen 2026” voran, die das Ziel bekräftigt, den Anteil des gemeinnützigen Mietwohnungsbestands bis 2050 auf ein Drittel zu erhöhen. In den Unterlagen wird angegeben, dass der Anteil solcher Wohnungen derzeit bei etwa 27 % liegt und dass zur Erreichung des Ziels etwa 25.000 zusätzliche gemeinnützige Wohnungen erforderlich sind.
Ein separates Finanzinstrument ist der städtische Wohnungsfonds: Das Modell in Höhe von 300 Millionen Schweizer Franken (100 Millionen Objektkredit und 200 Millionen Rahmenkredit) wurde als Mechanismus zur Förderung des Baus von erschwinglicherem Wohnraum verabschiedet, und die Auszahlung der Mittel aus dem Fonds beginnt im Jahr 2025.
In einem breiteren Kontext wird in der Stadt auch die Ausweitung ähnlicher Prinzipien (einschließlich der Überprüfung der Wohnbedingungen und der Mindestbelegung) auf den Bereich „bezahlbarer” Wohnungen von privaten Eigentümern diskutiert, wenn diese zu vergünstigten Konditionen vermietet werden.