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Die Opfer von Verkehrsunfällen, die von ukrainischen Fahrern im Ausland verursacht wurden, erhielten in den 5 Monaten des Jahres 2024 fast 21 Mio. EUR.

Opfer von Verkehrsunfällen, die von ukrainischen Fahrern im Ausland verursacht wurden, erhielten in 5M 2024 20,8 Mio. EUR, das sind 13% mehr als in 5M 2024. 2024 wurden 20,8 Mio. EUR ausgezahlt, das sind 13% mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, so die Facebook-Seite der MTSBU.

Dem Bericht zufolge stieg die Zahl dieser Fälle um 8,5 Prozent auf 6.401 Tausend. Die durchschnittliche Auszahlung variiert, da die Abgrenzung gemäß der lokalen Gesetzgebung erfolgt und die Entschädigungsgrenzen der Versicherungen in den europäischen Ländern bis zu einer Million Euro betragen und in einigen Fällen unbegrenzt sein können.

Wenn sich beispielsweise ein Verkehrsunfall in Polen ereignet, gelten folgende Entschädigungsgrenzen: für Leben und Gesundheit – 5,21 Millionen Euro, für Eigentum – 1,05 Millionen Euro.

MTSBU ist der einzige Verband von Versicherern, der eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Eigentümer von Landfahrzeugen für Schäden, die Dritten zugefügt werden, anbietet.

Die „Grüne Karte“ ist ein System des Versicherungsschutzes für Opfer von Straßenverkehrsunfällen, unabhängig von ihrem Wohnsitzland und dem Land, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Die „Grüne Karte“ gilt für 45 Länder in Europa, Asien und Afrika.

Gemäß dem Beschluss der Generalversammlung des Präsidiums des Internationalen Kfz-Versicherungssystems „Grüne Karte“, der im Mai 2004 in Luxemburg gefasst wurde, ist die Ukraine seit dem 1. Januar 2005 Vollmitglied dieses Systems.

 

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Polen lockert Bedingungen für ukrainische Fahrer

Polen hat die Verwendung ukrainischer Dokumente für die Teilnahme am Straßenverkehr erweitert. So gilt ein in der Ukraine ausgestellter Führerschein in Polen bis zum 31. Dezember 2023 als gültig, auch wenn dieser Führerschein abgelaufen ist, so das Ministerium für die Wiedereingliederung der vorübergehend besetzten Gebiete der Ukraine.
„Dies wurde möglich, nachdem das Gesetz „Über die Unterstützung von Bürgern der Ukraine im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt auf dem Territorium dieses Staates“ geändert wurde. Die neuen Normen wurden in der Republik Polen am 13. Januar 2023 verabschiedet“, teilte der Pressedienst des Ministeriums in einer Erklärung auf seinem Telegram-Kanal mit.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass alle Bürger, die in das Hoheitsgebiet Polens mit Fahrzeugen mit ukrainischen Kennzeichen eingereist sind und eine Bescheinigung über die Zulassung eines Fahrzeugs besitzen, die in der Ukraine ausgestellt wurde, sich bis zum 31. Dezember 2023 frei auf dem Hoheitsgebiet Polens bewegen können, ohne in die Ukraine zu fahren.
Dies gilt für alle ukrainischen Staatsbürger, die sich rechtmäßig im polnischen Hoheitsgebiet aufhalten, einschließlich derjenigen, die sich bis zum 24. Februar 2022 im polnischen Hoheitsgebiet aufhalten.

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DAS GREEN-CARD-SYSTEM LIEFERTE KLARSTELLUNGEN FÜR UKRAINISCHE FAHRER IM AUSLAND

Der Rat des Büros des Internationalen Kraftfahrzeugversicherungssystems „Grüne Karte“ hat eine systemweite Informationsnachricht für Fahrer ukrainischer Fahrzeuge, die in das Hoheitsgebiet anderer Länder einfahren, mit grundlegenden Informationen über die Regeln der Pflichtversicherung der Haftpflicht und Grenzmerkmale vorbereitet Versicherung, laut der Website des Motor (Transport) Insurance Bureau of Ukraine .
Das Bureau empfiehlt jedoch, dass Sie es ausdrucken, um den örtlichen Vorschriften zu entsprechen.
In Ermangelung einer „Grünen Karte“ ist der Abschluss einer Grenzversicherung erforderlich, die den vom Besuchsland geforderten obligatorischen Versicherungsschutz bietet. Sie können es am Eingang zum Hoheitsgebiet eines fremden Landes kaufen und im Voraus angeben, ob es an der Grenze Verkaufsstellen gibt.
Wenn es an der Grenze keine Verkaufsstellen für Grenzversicherungen gibt, ist es notwendig, sich an die Grenzbehörden zu wenden, wo sie gekauft werden können. Dies kann insbesondere auf der Website von Versicherungsunternehmen, auf der Website des Green Card Bureau des von Ihnen besuchten Landes erfolgen.
Grenzversicherungspolicen werden für einen Zeitraum von 15 Tagen bis maximal einem Jahr ausgestellt.
Bei Einreise und Abschluss einer Grenzversicherung auf dem Gebiet eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz gilt diese auf dem Gebiet aller dem Verband angeschlossenen Länder.
Am Ende der Green Card-Police oder der Grenzversicherungspolice gilt das Fahrzeug als unversichert, in diesem Zusammenhang müssen Sie eine neue Grenzversicherungspolice in dem Land abschließen, in dem Sie sich derzeit befinden, oder eine neue Green Card bei einem Ukrainer kaufen Versicherungsunternehmen
In der Mitteilung heißt es auch: „Wenn Sie beabsichtigen, sich für längere Zeit in einem bestimmten Land aufzuhalten, kann es erforderlich sein, Ihr Fahrzeug in diesem Land neu zu registrieren. Bitte wenden Sie sich an die nationalen Behörden eines solchen Landes über die Bedingungen und Verfahren für erneute Anmeldung.“

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