Das Ministerkabinett solle den Handelsschutz des inländischen Marktes nach dem Beispiel anderer Länder verstärken, teilte stellvertretender Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Entwicklung der Werchowna Rada Dmytro Kysylevskyi mit.
„Ukrainische Exporteure wissen aus erster Hand, wie das gesamte Arsenal an Handelsschutzmaßnahmen gegen sie in anderen Ländern wirkt: In der EU, den USA, der Zollunion, Südamerika, der Türkei oder sonst wo. Jedes Land tut sein Bestes, um seinen heimischen Markt zu schützen. Zum Beispiel, in der EU gibt es 209 Schutzmaßnahmen, in der Türkei 188, in Indien 261, in China 112 und in den USA 1.013 (!). Das sind Maßnahmen gegen verschiedene Länder und Produzenten, und die Ukraine ist dabei“, schrieb Kysylevskyi auf seiner Facebook-Seite nach der Diskussion am Donnerstag über den Stand der Gesetzgebung im Bereich des Handelsschutzes.
Ihm zufolge brachte der Arbeitgeberverband auf Initiative des Abgeordneten einen professionellen Teilnehmerkreis zusammen: die zuständige Abteilung des Wirtschaftsministeriums, führende ukrainische Juristen, die sich auf den Handelsschutz spezialisieren, Vertreter von Branchenverbänden ukrainischer Produzenten und Berater des Ausschusses für wirtschaftliche Entwicklung.
Kysylevskyi ist der Meinung, dass die Ukraine nicht hinter ihren Handelspartnern zurückbleiben und über das gesamte moderne Arsenal an Instrumenten verfügen solle, die den Realitäten des internationalen Handels und den Bedürfnissen der ukrainischen Wirtschaft entsprechen.
Die Regierung wird eine Liste der strategischen Industrien erstellen und sie der Werchowna Rada zur Genehmigung vorlegen, berichtete der stellvertretende Premierminister und Minister für strategische Industrien Oleh Uruskiy.
„Natürlich ist dies durch ein gemeinsames Dokument zu formalisieren. Es soll von der Regierung ausgearbeitet und der Werchowna Rada zur Genehmigung vorgelegt werden“, teilte Uruskiy in einem Interview mit der Nachrichtenagentur „Interfax-Ukraine“ mit.
Seiner Meinung nach werden in dieser Liste die Prioritäten des Staates in Bezug auf die Unterstützung von Industrien bestimmt. Das künftige Ministerium für strategische Industrien wird sich ausnahmslos mit allen Sektoren befassen.
„Anderseits wird das neu zu schaffende Ministerium zu einer „Heimat“ für alle Branchen werden. Die gesamte Industrie werde sich darauf verlassen können“, sagte Uruskiy.
Der vollständige Text des Interviews mit Oleh Uruskiy wird auf der Website von „Interfax-Ukraine“ veröffentlicht
Die Werchowna Rada ließ den von der Regierung entwickelten Gesetzentwurf über die staatliche Regulierung der Aktivitäten im Bereich der Organisation und Durchführung von Glücksspielen (Nr. 2285) registrieren.
Wie der Pressedienst des ukrainischen Ministerkabinetts am Freitag berichtete, will die Regierung die Anzahl der Lizenzen, Spieleinrichtungen und Spielgeräte begrenzen sowie es festschreiben, dass die Spieleinrichtungen ausschließlich in Hotels (Spielautomaten in 3-5-Sterne-Hotels; Casinos in 5-Sterne-Hotels) platziert werden dürfen.
Das Ministerkabinett will eine obligatorische Überprüfung der Spieler bei der Annahme von Wetten/Gewinnerzahlungen sowie bei der Registrierung von Gewinnen im von Steuerbehörden verwalteten „Online Monitoring System“ einführen. Außerdem sollen die Spielgeräte nach internationalen Standards zertifiziert werden.
Darüber hinaus soll die finanzielle und strafrechtliche Haftung für Organisation von Glücksspielen ohne Lizenz strenger werden.
Die Regierung will es ebenfalls verbindlich vorschreiben, dass die Zahlungen für Glücksspiel-Lizenzen zielgerichtet für die Entwicklung von Sport, Medizin und Kultur in der Ukraine fließen sollen.
Das Ministerkabinett erwartet, dass die Legalisierung des Glücksspiels dem Haushalt bis zu 5 Mrd. UAH bringen werde. Die endgültigen Zahlen der erwarteten Einnahmen für den Haushalt hängen allerdings vom endgültigen Wortlaut des von den Abgeordneten zu verabschiedenden Gesetzes ab.
Es ist zu betonen, dass seit 2009 in der Ukraine das Gesetz „Über das Verbot von Glücksspielen“ in Kraft ist.
Werchowna Rada verabschiedete den Gesetzesentwurf Nr. 9260 mit der Berechtigungen ins Steuergesetzbuch der Ukraine in erster Lesung und einige andere Gesetzesentwürfen über die Erhöhung von Verbrauchsteuern für Tabakerzeugnisse und eine Reihe von sonstigen Waren, sowie über die Schwellensenkung für die steuerfreien Sendungen für natürliche Personen.
„Wir schlagen vor, eine Reihe von Verbrauchersteuern für Tabakerzeugnissen um 9% zu erhöhen, die Umweltschutzabgabe auch zu erhöhe und die Zahlung von dieser auf mehrere Termine innerhalb von 5 Jahren zu verteilen“, sagte die stellvertretende Finanzministerin Oksana Makarowa in der Tagung vom Parlamenten am Donnerstag.
Der Parlamentspräsident Andrej Parubij stellte den Gesetzesentwurf dreimal zur Abstimmung. Dabei wurde die notwendige Anzahl von Stimmen nicht gesammelt.
Dieser Gesetzesentwurf setzt die Mehrwertsteuererhebung aus den in die Ukraine importierten Waren, dessen Preis 100 EUR überschreitet. Dabei wird es vorgeschlagen, diese Rechtssatzung in der Übergangsperiode: vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2019 für die Waren mit dem Gesamtpreis über 150 EUR und nach dem Fristablauf – 100EUR anzuwenden.
Darüber hinaus bezieht sich der Gesetzesentwurf auf die Verschärfung der Maßnahmen zur Überwachung vom Umsatz der Brennstoff- und Alkoholwaren.
GESETZESENTWURF, SENDUNGEN, STEUERFREIE, VERBRAUCHSTEUERN, WERCHOWNA RADA
Werchowna Rada ratifizierte die Absichtserklärung zwischen der Ukraine und der EU und des Kreditabkommens zwischen der Ukraine als Kreditnehmer, Nationalbank als Finanzagent und der EU als Kreditgeber über die Vergabe der makrofinanziellen Hilfe in Höhe von 1 Mrd. EUR.
Wie ein Korrespondent der Agentur „Interfax-Ukraine“ mitteilt, gaben 242 Volksabgeordnete ihre Stimme für den betreffenden Gesetzesentwurf Nr. 0203 in der Vollsitzung am Donnerstag ab.
Am denselben Tag prognostizierte der ukrainische Präsident Petro Poroschenko gemeinsam mit dem Vize-Ministerpräsidenten der Eurokommission Valdis Dombrovski, dass die EU die erste Tranche in Höhe von 500 Mio. USD im Rahmen der makrofinanziellen Hilfe in den nächsten Wochen gewähren wird.
„Beim Treffen wurde es betont, dass die Ukraine die übernommenen Verpflichtungen möglichst bald im Rahmen der erwähnten Abkommen erfüllt. Momentan wird die Erfüllung von allen sechs Bedingungen zur Vergabe der ersten Tranche (500 Mio. EUR) beendet und wird die positive Bewertung der Europäischen Kommission erwartet“, heißt es in der Mitteilung der Administration vom Präsidenten.
Wie es schon mitgeteilt wurde, schlossen die Vertreter der Ukraine und Europäischer Union im September des laufenden Jahres die Absichtserklärung und das Kreditabkommen über 4. Programm der makrofinanziellen Hilfe in Höhe von 1 Mrd. EUR (MFA IV) ab, in dem die Bedingungen zur Vergabe von diesen Geldmittel bestimmt sind. Die Summe in Höhe von 1 Mrd. EUR ist auf 2 gleichmäßigen Tranchen verteilt.
Die zweite Tranche soll im Frühjahr 2019, wenn die Europäische Kommission ihr Fachgutachten gibt, ob die Ukraine alle Maßnahmen zur Reformierung von betreffenden Bereichen der Implementation von staatlicher Politik durchführt.
Werchowna Rada bestätigte die Verordnung „Über Konsequenzen und Vorschläge zum Haushaltsgesetzentwurf 2019“, die durch den parlamentarischen Haushaltsausschuss ausgearbeitet wurde, was dafür spricht, dass der Haushaltsentwurf in der ersten Lesung genehmigt werden kann.
Wie der Berichterstatter der Agentur „Interfax-Ukraine“ berichtet, gaben für die Haushaltsgenehmigung 240 Deputierten ihre Stimmen ab, während das notwendige Mindestmaß 226 Stimmen beträgt.
Außerdem genehmigte die Werchowna Rada noch einen Gesetzentwurf aus dem sogenannten „Haushaltspaket“: „Über die Eintragung von Änderungen in die Haushaltsgesetzgebung“.
Der Haushaltsgesetzgebung und der Geschäftsordnung des Parlaments zufolge muss die erste Lesung des Haushaltsentwurfes für das nächste Jahr bis zum 20. Oktober gebilligt werden, obwohl in vorigen Jahren es am 14. November geschah.
Danach muss das Ministerkabinett unter Beteiligung des parlamentarischen Haushaltsausschusses den aktualisierten Entwurf innerhalb von 14 Tagen, spätestens aber am 3. November, bei der Werchowna Rada vorlegen, dabei müssen haushaltsmäßige Konsequenzen berücksichtigt, die Vergleichstabelle mit Ablehnungsgründen für einzelne Parlamentsanträge vorgelegt werden.
Die Behandlung des Haushaltsentwurfes in der zweiten Lesung muss bis zum 20. November und in der dritten Lesung jeweils bis zum 1. Dezember vollendet werden.