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Österreich hat eine Reihe strenger Maßnahmen zur Regulierung des Mietwohnungsmarktes ergriffen

Die österreichische Regierung hat eine Reihe strenger Maßnahmen zur Regulierung des Mietwohnungsmarktes ergriffen. Die gesetzlichen Neuerungen betreffen die Begrenzung des Mietanstiegs und die Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit, was zu einer Welle von Diskussionen unter Mietern, Immobilienbesitzern und Analysten geführt hat.

Wenn die Inflation 3 % pro Jahr übersteigt, können Vermieter den Preisanstieg nicht vollständig auf die Mieter umlegen. Die Mieterhöhung darf nur die Hälfte des über dem Schwellenwert liegenden Betrags betragen. Beispiel: Bei einer Inflationsrate von 4,2 % darf die Miete nur um 3,6 % erhöht werden.

Die Mindestmietdauer wird von drei auf fünf Jahre verlängert, was den Austausch von Mietern zur Kompensation von Verlusten durch neue Verträge erschwert.

Eine Ausnahme gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser: Diese sind von den neuen Vorschriften nicht betroffen.

Für Gebäude, die vor 1945 erbaut wurden, gelten noch strengere Vorschriften:

– Im Jahr 2025 dürfen die Mieten für solche Häuser/Wohnungen überhaupt nicht erhöht werden.

– im Jahr 2026 um maximal 1 %;

– im Jahr 2027 um maximal 2 %.

In Wien beispielsweise gelten für solche Gebäude bereits gesetzlich festgelegte Höchstmieten von etwa 6,67 €/m² mit einer Reihe von Zuschlägen und Rabatten, aber oft liegt die endgültige Miete kaum über 10 €/m². Ökonomen warnen: Solche Maßnahmen können zwar den Anstieg der Mieten eindämmen, verringern aber gleichzeitig den Anreiz für Eigentümer, Wohnraum zu vermieten, was potenziell zu einem Mangel an Angeboten führen kann (Vergleich mit den Erfahrungen in Berlin).

Nach Angaben von Statistics Austria und anderen zuverlässigen Quellen lebten am 1. Jänner 2025 in Österreich etwa 1.855.419 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

Die größten Gruppen ausländischer Staatsangehöriger: Deutschland (~239.500), Rumänien (~155.700), Türkei (~124.000), Serbien (~123.000), Ukraine (~100.000). Im Jahr 2024 betrug der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund 27,8 % der Bevölkerung Österreichs. Dazu zählen sowohl im Ausland Geborene als auch deren Nachkommen.

 

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