Business news from Ukraine

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Madrid führt strenge Beschränkungen für die kurzfristige Vermietung von Wohnraum ein

Die Madrider Stadtverwaltung verschärft die Beschränkungen für die kurzfristige Vermietung von Wohnraum und setzt dabei darauf, Ferienwohnungen aus Wohngebäuden zu entfernen und einen Teil des Hotelangebots in Nichtwohngebiete und Industriegebiete der Stadt zu verlagern. Dies geht aus offiziellen Unterlagen des Stadtrats von Madrid zum RESIDE-Plan und den weiteren Beschlüssen zu dessen Umsetzung hervor.

Ausgangspunkt für die Änderungen war der RESIDE-Plan, der im November 2024 vom Rathaus vorgestellt und nach der Genehmigung durch die Regierung der Autonomen Gemeinschaft Madrid im August 2025 endgültig in Kraft gesetzt wurde. Der Plan verbietet die Einrichtung von Ferienwohnungen in Wohngebäuden im historischen Stadtzentrum, einschließlich der Erdgeschosse mit separatem Eingang, während er im übrigen Madrid solche Aktivitäten in Wohngebäuden nur zulässt, wenn das gesamte Gebäude dafür vorgesehen ist. Dabei werden Lizenzen für diese Art der Nutzung außerhalb des Zentrums für 15 Jahre erteilt; danach muss die Immobilie wieder zu Wohnzwecken genutzt werden.

Die Stadtverwaltung begründet die Verschärfung der Vorschriften mit dem Schutz des beständigen Wohnungsbestands. Nach Angaben des RESIDE-Plans selbst hat sich die Zahl der Ferienwohnungen in Madrid seit 2017 verdoppelt und 16.100 erreicht, während nur etwa 7 % dieser Objekte über eine legale Lizenz verfügten. Dabei konzentrieren sich 42 % aller Ferienwohnungen der Stadt auf das Zentrum.
Gleichzeitig begann die Madrider Stadtverwaltung, ein alternatives Modell für die Unterbringung von Touristen und Besuchern zu fördern. Am 5. März 2026 teilte der Stadtrat mit, dass er einen speziellen Plan ausarbeitet, der die Einrichtung von Aparthotels, Flex-Living-Einrichtungen und anderen Formaten für kurz- und mittelfristige Aufenthalte auf über 240 Grundstücken in acht Stadtbezirken ermöglicht, vorwiegend in Industriegebieten mit bereits etablierter gewerblicher Nutzung. Im Rathaus wird betont, dass das Ziel dieser Maßnahme darin besteht, den Touristenstrom zu dezentralisieren und die Kurzzeitunterbringung aus den traditionellen Wohnvierteln zu verlagern.

Auf diese Weise beschränkt Madrid nicht nur die Kurzzeitvermietung, sondern gestaltet das gesamte Modell der touristischen Unterbringung neu: Wohnraum in Wohngebäuden erhält einen strengeren Schutz, während neue Unterkunftsformate in Nichtwohngebiete und spezialisierte Standorte verlagert werden. Vor dem Hintergrund des Drucks, den der Tourismus auf den Wohnungsmarkt der spanischen Hauptstadt ausübt, erscheint diese Politik als eine der strengsten unter den großen europäischen Städten.

 

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Der Wohnungsmarkt in Prag – Analyse von Relocation

Der Wohnungsmarkt in Prag bleibt auch 2025 einer der dynamischsten in Mitteleuropa. Die Nachfrage übersteigt das Angebot, insbesondere in den zentralen Stadtteilen Prag 1, Prag 2 und Prag 3, die traditionell sowohl Einheimische als auch Ausländer anziehen, berichten Analysten von Relocation.com.ua unter Berufung auf Daten von Global Property Guide und dem Tschechischen Statistikamt.

Die durchschnittliche Mietpreisforderung für eine Einzimmerwohnung (1-bedroom) in Prag liegt im Jahr 2025 bei etwa 26.500 CZK (≈ 1.050 €) pro Monat. Das sind 8 bis 10 % mehr als im Jahr 2024, als der Durchschnitt bei etwa 24.000 CZK lag.

Zweizimmerwohnungen in den zentralen Stadtteilen (Prag 1, 2, 5) kosten zwischen 1.300 € und 1.900 € pro Monat, während in Schlafvierteln wie Prag 9 oder Prag 10 die Miete für solche Wohnungen zwischen 850 € und 1.200 € liegt.

Nach Angaben des Portals Sreality.cz stieg die durchschnittliche Miete in der Hauptstadt im ersten Halbjahr 2025 um 5,7 % und im Vergleich zu 2023 um mehr als 15 %. Die Haupttreiber sind der Anstieg der Kosten für Neubauten, hohe Hypothekenzinsen (die die Menschen auf dem Mietmarkt halten) und der stetige Zustrom ausländischer Arbeitnehmer.

Der Anteil der Mieter in Prag wächst weiter und liegt bereits bei über 25 % der Haushalte, was den höchsten Wert in der Tschechischen Republik darstellt. Junge Fachkräfte unter 35 Jahren machen mehr als die Hälfte aller Mieter aus, während unter den Ausländern Ukrainer, Slowaken, Inder und EU-Bürger die aktivsten Gruppen sind.

Die Rentabilität von Mietobjekten in Prag bleibt für Investoren attraktiv: Nach Schätzungen des Global Property Guide liegt die durchschnittliche Bruttorendite zwischen 4,8 % und 5,4 %, je nach Stadtteil und Art der Immobilie.

Zu den Trends für 2025 gehört eine verstärkte Diskussion über die Regulierung von Kurzzeitvermietungen (Airbnb): Die Stadtverwaltung prüft Möglichkeiten, die Vermietungsdauer von Wohnungen in touristischen Gebieten zu begrenzen, um die Interessen der Anwohner und der Tourismusbranche in Einklang zu bringen.

Experten prognostizieren, dass die Wohnungsknappheit und die steigende Mietnachfrage die hohe Dynamik des Marktes mindestens bis Mitte 2026 aufrechterhalten werden. Der Neubau im Zentrum bleibt begrenzt, während das Hauptwachstum des Angebots in den Randgebieten der Stadt erwartet wird, insbesondere in Prag 9, 10 und 13.

Quelle: http://relocation.com.ua/prague-rental-housing-market-analysis-by-relocation/

 

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Österreich hat eine Reihe strenger Maßnahmen zur Regulierung des Mietwohnungsmarktes ergriffen

Die österreichische Regierung hat eine Reihe strenger Maßnahmen zur Regulierung des Mietwohnungsmarktes ergriffen. Die gesetzlichen Neuerungen betreffen die Begrenzung des Mietanstiegs und die Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit, was zu einer Welle von Diskussionen unter Mietern, Immobilienbesitzern und Analysten geführt hat.

Wenn die Inflation 3 % pro Jahr übersteigt, können Vermieter den Preisanstieg nicht vollständig auf die Mieter umlegen. Die Mieterhöhung darf nur die Hälfte des über dem Schwellenwert liegenden Betrags betragen. Beispiel: Bei einer Inflationsrate von 4,2 % darf die Miete nur um 3,6 % erhöht werden.

Die Mindestmietdauer wird von drei auf fünf Jahre verlängert, was den Austausch von Mietern zur Kompensation von Verlusten durch neue Verträge erschwert.

Eine Ausnahme gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser: Diese sind von den neuen Vorschriften nicht betroffen.

Für Gebäude, die vor 1945 erbaut wurden, gelten noch strengere Vorschriften:

– Im Jahr 2025 dürfen die Mieten für solche Häuser/Wohnungen überhaupt nicht erhöht werden.

– im Jahr 2026 um maximal 1 %;

– im Jahr 2027 um maximal 2 %.

In Wien beispielsweise gelten für solche Gebäude bereits gesetzlich festgelegte Höchstmieten von etwa 6,67 €/m² mit einer Reihe von Zuschlägen und Rabatten, aber oft liegt die endgültige Miete kaum über 10 €/m². Ökonomen warnen: Solche Maßnahmen können zwar den Anstieg der Mieten eindämmen, verringern aber gleichzeitig den Anreiz für Eigentümer, Wohnraum zu vermieten, was potenziell zu einem Mangel an Angeboten führen kann (Vergleich mit den Erfahrungen in Berlin).

Nach Angaben von Statistics Austria und anderen zuverlässigen Quellen lebten am 1. Jänner 2025 in Österreich etwa 1.855.419 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

Die größten Gruppen ausländischer Staatsangehöriger: Deutschland (~239.500), Rumänien (~155.700), Türkei (~124.000), Serbien (~123.000), Ukraine (~100.000). Im Jahr 2024 betrug der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund 27,8 % der Bevölkerung Österreichs. Dazu zählen sowohl im Ausland Geborene als auch deren Nachkommen.

 

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