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Nur 63 % der beantragten Mehrwertsteuer wurde im vergangenen Jahr von der Steuerbehörde erstattet

28 Februar , 2024  

Die zu erstattenden Beträge gingen um fast das Anderthalbfache zurück

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) machte 2023 ein Fünftel der gesamten Einnahmen des Staatshaushalts aus. Alle Mehrwertsteuerzahler haben Anspruch auf eine Mehrwertsteuererstattung. Im Jahr 2023 wurden jedoch nur 63 % der beantragten Mehrwertsteuererstattungen von der staatlichen Steuerbehörde (STS) ausgezahlt.

Im vergangenen Jahr belief sich die Mehrwertsteuer auf importierte Waren auf 366,2 Mrd. UAH, was einem Anstieg um das 1,4-fache gegenüber dem ersten Jahr des Krieges entspricht. Das ist fast dasselbe wie 2021 – 380,7 Mrd. UAH.

Gleichzeitig wird die inländische Mehrwertsteuer – d.h. die Steuer auf im Land produzierte Waren – bis 2021 um 10 % erhöht.

Die Situation bei der Mehrwertsteuererstattung hat sich 2023 leicht verbessert, erreicht aber immer noch nicht das Vorkriegsniveau. Im vergangenen Jahr erstattete die Steuerbehörde 63 % der beantragten Beträge – fast 78,5 Mrd. UAH. Das ist 1,6 Mal weniger als 2021. Es ist erwähnenswert, dass die zu erstattenden Beträge im Vergleich zum Vorkriegsjahr um das 1,4-fache gesunken sind.

Im Allgemeinen wurden die schlechtesten Rückerstattungsquoten in den letzten vier Jahren im Jahr 2022 verzeichnet – nur 48 % der beantragten Beträge – und die besten im Jahr 2020: 97 % des beantragten Betrags.

Im vergangenen Jahr entfielen 8,6 % des Haushalts auf die Mehrwertsteuer auf inländische Waren, einschließlich Erstattungen, und 11,5 % auf die Mehrwertsteuer auf eingeführte Waren. Im Jahr 2023 wird die Mehrwertsteuer 20 % aller Einnahmen des Staatshaushalts ausmachen. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 betrug der Anteil der Mehrwertsteuer an den Einnahmen des Staatshaushalts 25 %.

https://opendatabot.ua/analytics/tax-reimbursement-2023

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