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Norwegen hat die Schutzbestimmungen für Flüchtlinge aus der Ukraine verschärft

2 Juni , 2024  

Ukrainer, die eine befristete kollektive Kriegsschutzgenehmigung in Norwegen hatten, deren Genehmigung jedoch widerrufen oder nicht verlängert wurde, können diese nicht mehr erhalten.

Die entsprechende Verschärfung der Schutzregeln wurde am 31. Mai vom norwegischen Ministerium für Justiz und öffentliche Sicherheit beschlossen, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde.

„Norwegen gibt viel Geld für die beschleunigte Bearbeitung und Neuansiedlung von ukrainischen Asylbewerbern im Rahmen einer Sonderregelung aus. Die Zentrumspartei und die Arbeitspartei in der Regierung halten es für falsch, dass Asylbewerber, die freiwillig zurückgekehrt sind oder gegen die Regeln verstoßen haben, erneut eine Sonderbehandlung erhalten“, sagte die norwegische Ministerin für Justiz und öffentliche Sicherheit Emilie Enger Mehl.

Nach Angaben der Einwanderungsbehörde haben etwa 2.000 Ukrainer mit vorübergehendem kollektivem Schutz keine Verlängerung ihrer einjährigen Aufenthaltserlaubnis in Norwegen erhalten. In vielen Fällen handelt es sich um Personen, die in die Ukraine oder in andere europäische Länder zurückgezogen sind. Diese Personen können in Norwegen keinen kollektiven Schutz mehr erhalten, wenn sie ihn erneut beantragen; stattdessen werden sie auf das normale individuelle Asylverfahren verwiesen.

Die Ministerin schließt auch eine weitere Verschärfung der Regeln für den vorübergehenden kollektiven Schutz in Norwegen nicht aus.

„Die Einwanderung muss nachhaltig sein. Wir erwägen daher eine weitere Verschärfung der Regelung für den vorübergehenden kollektiven Schutz“, so Mel.

Wie berichtet, hat die norwegische Regierung am 11. März 2022 eine vorübergehende kollektive Schutzregelung für Vertriebene aus der Ukraine eingeführt. Die Regelung bedeutet, dass die von ihr erfassten Personen im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens und ohne individuelle Prüfung eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.

Nach Angaben von Eurostat lebten Ende März dieses Jahres 70,69 Tausend Bürger mit vorübergehendem Schutzstatus aus dem Krieg in der Ukraine in Norwegen, Ende August 2023 waren es 52,61 Tausend und Ende 2023 66,94 Tausend.

Insgesamt 4 Millionen 211,5 Tausend Bürger aus Nicht-EU-Ländern, die die Ukraine infolge der russischen Invasion am 24. Februar 2022 verlassen haben, hatten am 31. März 2024 einen vorübergehenden Schutzstatus in den EU-Ländern. Mehr als 98% der Personen mit vorübergehendem Schutzstatus waren ukrainische Bürger.

Laut Eurostat-Daten waren Ende März 2024 die wichtigsten EU-Länder, die Personen mit vorübergehendem Schutzstatus aus der Ukraine aufnahmen, Deutschland (1 Million 301,79 Tausend Personen; 30,9 % der Gesamtzahl), Polen (955,52 Tausend Personen; 22,7 %) und die Tschechische Republik (364,38 Tausend Personen; 8,7 %). Der gemeinsame Anteil dieser drei Länder beträgt 62,3 Prozent.

Quelle: https://www.regjeringen.no/no/aktuelt/ytterligere-innstramninger-i-ordningen-med-kollektiv-beskyttelse-for-fordrevne-fra-ukraina/id3041348/

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