Die lokalen Haushalte der Ukraine haben im Zeitraum Januar bis April 2026 4,9 Mrd. UAH an Steuern auf Immobilien, mit Ausnahme von Grundstücken, eingenommen, was einem Anstieg von 14,5 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht, wie der Staatliche Steuerdienst (DNS) mitteilte.
Die höchsten Einnahmen wurden in Kiew (1,05 Mrd. UAH), den Regionen Kiew (547,3 Mio. UAH), Dnipropetrowsk (490 Mio. UAH) und Lemberg (487 Mio. UAH) verzeichnet. Die Behörde erinnerte daran, dass diese Steuer nur auf die Fläche erhoben wird, die die Freibeträge überschreitet: über 60 m² für Wohnungen, über 120 m² für Häuser und über 180 m² für verschiedene Wohnformen. Der Steuersatz wird von den lokalen Behörden festgelegt, darf jedoch 1,5 % des Mindestlohns pro Quadratmeter über der Freigrenze nicht überschreiten.
Gleichzeitig stiegen die Einnahmen aus der Grundsteuer in den ersten vier Monaten des laufenden Jahres im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Jahres 2025 um 14,3 % auf 15,8 Mrd. UAH. Der zusätzliche Einnahmenzuwachs der lokalen Gemeinden aus dieser Abgabe belief sich auf fast 2 Mrd. UAH. Spitzenreiter bei der Zahlung der Grundsteuer waren die Oblast Dnipropetrowsk (3 Mrd. UAH), Kiew (2,3 Mrd. UAH), Odessa (1,4 Mrd. UAH) und Lemberg (1,2 Mrd. UAH).
Die Grundsteuer ist eine obligatorische lokale Abgabe, die von Eigentümern von Grundstücken, Anteilen und dauerhaften Landnutzern zu entrichten ist. Für natürliche Personen erfolgt die Berechnung durch die Kontrollbehörden, und die Zahlung muss innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des Steuerbescheids erfolgen. Juristische Personen berechnen die Steuer selbst und reichen ihre Steuererklärungen jährlich bis zum 20. Februar ein.
Steuervergünstigungen bei der Grundsteuer sind für Rentner, Menschen mit Behinderung der Gruppen I und II, Kriegsveteranen, kinderreiche Familien und Personen vorgesehen, die unter den Folgen der Katastrophe von Tschernobyl leiden. Die Vergünstigung gilt im Rahmen der festgelegten Flächennormen. Die Staatliche Steuerbehörde weist darauf hin, dass die Steuerpflicht auch dann beim Eigentümer verbleibt, wenn keine Mitteilung eingegangen ist, und dass der Stand der Abrechnungen über das elektronische Steuerkonto überprüft werden kann.