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Ukrainische Staatsbürger, die sich im Ausland aufhalten, können künftig nach einem vereinfachten Verfahren eine Steuernummer erhalten

29 Juli , 2026  

Das ukrainische Außenministerium erweitert gemeinsam mit dem Staatlichen Steuerdienst der Ukraine den Zugang für im Ausland lebende ukrainische Staatsbürger zum Service zur Registrierung im Staatlichen Register der natürlichen Personen – Steuerzahler mit Ausstellung einer Steuerzahlerkarte in elektronischer Form (RNUKPN).
Wie der Pressedienst des Außenministeriums mitteilt, wurde Anfang dieses Jahres eine Pilotversion des Dienstes gestartet – die Ausstellung der RNUKPN für Kinder unter 18 Jahren auf Antrag eines Elternteils, der über das elektronische Portal des Systems „e-Konsul“ oder über eine ukrainische Botschaft bzw. ein Konsulat eingereicht wird.
Seit dem 30. Juli steht dieser Service allen ukrainischen Staatsbürgern zur Verfügung, die sich im Ausland aufhalten und über ein gültiges Ausweisdokument verfügen.
Den Antrag auf Inanspruchnahme des Dienstes können ukrainische Staatsbürger ab 14 Jahren stellen. Zur Antragstellung ist es erforderlich, sich persönlich an die nächstgelegene ukrainische Botschaft oder Konsularvertretung zu wenden; durch einen Bevollmächtigten, der auf der Grundlage einer notariell beglaubigten Vollmacht oder eines entsprechenden Dokuments handelt, das die Befugnisse des gesetzlichen Vertreters der Person bestätigt (Vormunde, Betreuer, Pflegeeltern, Erziehungseltern in familienähnlichen Kinderheimen, Pflegeeltern, Leiter der entsprechenden Einrichtungen usw.). Der Antrag kann sowohl online über das persönliche elektronische Konto im System „e-Konsul“ als auch bei einer Botschaft oder einem Konsulat eingereicht werden.
Die eigenständige Einreichung des Antrags über das persönliche elektronische Konto im System „e-Konsul“ ist kostenlos; bei Einreichung des Antrags über eine ukrainische Botschaft oder ein Konsulat wird eine Konsulargebühr für die automatisierte Datenverarbeitung erhoben (40 $ / 37 €).
Ausführliche Informationen zur Inanspruchnahme der Dienstleistung und zu den erforderlichen Unterlagen sind auf dem Portal des Außenministeriums verfügbar.
Das Ministerium betonte, dass das RNUKPN als Bindeglied zwischen den staatlichen Registern fungiert und dessen Vorhandensein den Zugang zu einer immer größeren Anzahl digitaler staatlicher Dienstleistungen auch im Ausland ermöglicht.
Die Einführung neuer Dienstleistungsbereiche wurde durch die Zusammenarbeit des ukrainischen Außenministeriums und des Staatlichen Steuerdienstes der Ukraine mit Unterstützung der IOM, des UNDP und des UNHCR ermöglicht.
„Wir setzen unsere Arbeit zur Digitalisierung und Vereinfachung des Zugangs zu staatlichen Dienstleistungen für ukrainische Staatsbürger im Ausland fort. Jede solche Reform ist ein Ausdruck des Respekts des Staates gegenüber seinen Bürgern. Und wenn man sich respektiert fühlt, entsteht die Motivation, die Verbindungen zur Ukraine und die Einheit unseres Volkes in der Heimat und auf allen Kontinenten aufrechtzuerhalten“, erklärte Außenminister Andrij Sibiga.

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