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Deutschland plant, Gewinne aus Kryptowährungen ab 2027 mit 25% zu besteuern

12 September , 2026  

Wie Fixygen berichtet, hat das deutsche Finanzministerium einen Entwurf für eine Reform der Besteuerung von Krypto-Vermögenswerten ausgearbeitet, der ab 2027 einen Steuersatz von 25 % auf Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ethereum und anderer Kryptowährungen vorsieht, unabhängig von der Haltedauer des Vermögenswerts.

Der entsprechende Referenzentwurf befindet sich derzeit in einer frühen Abstimmungsphase innerhalb der Bundesregierung, berichtete das Handelsblatt am 9. September unter Berufung auf ein der Zeitung vorliegendes Dokument. Derzeit ist Deutschland nach wie vor einer der attraktivsten großen europäischen Standorte für langfristige Privatanleger in Kryptowährungen. Nach den geltenden Vorschriften unterliegen Gewinne aus dem Verkauf von Krypto-Vermögenswerten, die länger als ein Jahr im Besitz waren, in der Regel nicht der Einkommensteuer. Wird ein Vermögenswert innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf veräußert, gelten die Gewinne als private Veräußerung von Vermögen und werden mit dem individuellen Steuersatz des Steuerpflichtigen besteuert. Diese Regelung wurde durch offizielle Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums vom 6. März 2025 bestätigt.

Das neue Modell soll diesen Ansatz grundlegend ändern. Es wird vorgeschlagen, Krypto-Vermögenswerte aus der Kategorie der privaten Vermögensverkäufe in die Kategorie der Kapitalerträge zu überführen und analog zu Gewinnen aus Aktiengeschäften zu besteuern. Der Basissatz der Abgeltungssteuer soll 25 % betragen. Unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags kann die tatsächliche Belastung bis zu 26,375 % erreichen, wobei eine eventuelle Kirchensteuer noch nicht berücksichtigt ist.

Die vorgeschlagenen Regelungen sollen nur für Kryptowährungen gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 erworben wurden. Für Bitcoin, Ethereum und andere zuvor erworbene Vermögenswerte soll die derzeitige steuerliche Behandlung beibehalten werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die neuen Regelungen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Dabei ist die Einführung des automatischen Steuerabzugs durch deutsche Kryptowährungsdienstleister erst ab dem 1. Januar 2028 geplant, um den Plattformen Zeit für die Umstellung ihrer Abrechnungssysteme zu geben.

Das Finanzministerium rechnet damit, dass die Änderung der Vorschriften dem Haushalt im Jahr 2028 zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von rund 160 Mio. Euro einbringen wird. In den folgenden Jahren soll dieser Betrag steigen und nach Berechnungen des Ministeriums im Jahr 2030 rund 350 Mio. Euro erreichen.
Die Reform beseitigt faktisch den wichtigsten Steuervorteil des langfristigen Besitzes von Kryptowährungen in Deutschland. Für Anleger wird es nicht mehr ausreichen, Bitcoin oder Ethereum länger als ein Jahr zu halten, um die beim Verkauf erzielten Gewinne vollständig von der Steuer zu befreien.

Eine endgültige Entscheidung ist jedoch noch nicht gefallen. Der Entwurf des Finanzministeriums befindet sich in einer frühen Phase der interministeriellen Abstimmung; anschließend muss das Dokument noch von der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesrat geprüft werden.
Unabhängig davon verstärkt Deutschland bereits die steuerliche Transparenz bei Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten. Im November 2025 billigte der Bundestag die Umsetzung der europäischen DAC8-Richtlinie, die Krypto-Dienstleister verpflichtet, den Steuerbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen ihrer Kunden zu übermitteln.

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