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Die Werchowna Rada der Ukraine hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Arbeit von Industrieparks verabschiedet

2 September , 2026  

Die Werchowna Rada der Ukraine hat den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Arbeit von Industrieparks (IP) in seiner Gesamtheit verabschiedet. Wie der Korrespondent der Agentur „Interfax-Ukraine“ berichtet, stimmten 270 Abgeordnete für den entsprechenden Gesetzentwurf, wobei das erforderliche Minimum bei 226 Stimmen lag.

„Aufgrund der Ergebnisse einer kontinuierlichen Überwachung der Entwicklung von Industrieparks haben wir Probleme festgestellt, deren Lösung nun vom Parlament gebilligt wurde. Im Wesentlichen handelt es sich um technische Fragen, die bei der praktischen Anwendung der im Jahr 2022 verabschiedeten Gesetzgebung aufgetreten sind. Die Lösung jedes einzelnen dieser Probleme wird jedoch zu einer schnelleren Entwicklung dieses Bereichs und zur Entstehung neuer Produktionsstätten beitragen“, schrieb der Initiator des Gesetzentwurfs, der stellvertretende Vorsitzende des parlamentarischen Ausschusses für wirtschaftliche Entwicklung, Dmytro Kysilevskyi.

Er erinnerte daran, dass in dem Gesetzentwurf insbesondere die Funktionen aller Akteure der Industrieparks klarer abgegrenzt wurden und dem Initiator der Parkgründung die Möglichkeit eingeräumt wurde, auch als Verwaltungsgesellschaft zu fungieren, ohne eine separate juristische Person gründen zu müssen.

Darüber hinaus wurde der Begriff „Öko-Industriepark“ eingeführt, dem Kabinett die Befugnis erteilt, Kriterien dafür festzulegen, und eine neue Art der Zweckbestimmung von Grundstücken eingeführt – Grundstücke für Industrieparks.

Ebenfalls geregelt wurden das Verfahren zur Vergrößerung und Verkleinerung der Fläche eines Industrieparks sowie die Frage der Übertragung von Eigentumsrechten an einem Grundstück innerhalb eines Industrieparks vom Initiator des Parks auf eine andere Person; die Möglichkeiten zur Errichtung von Industrieparks wurden erweitert: Grundstücke dürfen als aneinandergrenzend betrachtet werden, wenn zwischen ihnen Waldstreifen zum Schutz der Felder vorhanden sind.

Zu den geregelten Fragen gehören die Verbesserung des Ausschreibungsverfahrens zur Auswahl einer Verwaltungsgesellschaft sowie die Einführung der Möglichkeit für Verwaltungsgesellschaften, deren Haupttätigkeit in der Vermietung von Immobilien besteht, Kredite im Rahmen des Programms „5-7-9“ zu erhalten.

Zudem wurden die vorübergehenden Beschränkungen für den Erwerb von Leistung für kleine Stromverteilungssysteme in Industrieparks aufgehoben und die Bestimmungen zur staatlichen Förderung von Industrieparks verbessert, insbesondere durch die Weitergabe internationaler technischer Hilfe von den lokalen Selbstverwaltungsorganen an die Industrieparks.

Bis Ende 2025 waren in den Industrieparks der Ukraine 37 Fabriken errichtet worden oder befanden sich im Bau. Im Laufe des Jahres 2026 werden weiterhin Produktionsbetriebe in den Parks eröffnet.

Wie berichtet, wurde der Gesetzentwurf Nr. 12117 am 11. Februar 2025 mit 244 Stimmen der Abgeordneten als Grundlage angenommen, wobei die Bestimmungen noch überarbeitet wurden.

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