In Usbekistan wird ein Gesetz über alternative Investmentfonds vorbereitet. Dies gab Präsident Shavkat Mirziyoyev am 10. Juni während der Plenarsitzung des Internationalen Investitionsforums in Taschkent bekannt. Er erklärte, dass sich das Land aktiv um die Entwicklung alternativer Finanzierungsinstrumente bemühe, vor allem im Bereich Risikokapital.
Wie der Staatschef betonte, werden in dem Land alternative Finanzierungsinstrumente, vor allem Risikokapital, aktiv entwickelt.
„Im vergangenen Jahr hat die Bewertung von zwei nationalen Start-ups – Uzum und TBC – erstmals 1 Mrd. US-Dollar überschritten. Wir beabsichtigen, die Zahl solcher Unternehmen deutlich zu erhöhen“, betonte der Präsident.
In diesem Zusammenhang wurde ein entsprechender Gesetzentwurf vorbereitet, der es ermöglichen wird, das Volumen von Risikokapital und anderen Formen alternativer Investitionen in den nächsten fünf Jahren auf eine Milliarde Dollar zu erhöhen.
Parallel dazu werden strukturelle Veränderungen im Bankensystem, im Versicherungswesen, im Finanzwesen und auf dem Kapitalmarkt eingeführt. Insbesondere ist die Einrichtung eines Rates für Finanzstabilität geplant, und bei der Zentralbank werden spezielle Plattformen für die Entwicklung von Finanztechnologien und Cybersicherheit eingerichtet.
Zur Förderung der Branche wurden bereits drei Risikokapitalfonds mit einem Gesamtkapital von 50 Millionen Dollar gegründet.
Laut einer Studie des Risikokapitalmarktes in Zentralasien, die von RISE Research in Zusammenarbeit mit KPMG durchgeführt wurde, beliefen sich die Risikokapitalinvestitionen in der Region im Jahr 2024 auf insgesamt rund 95 Millionen Dollar, was einem Anstieg von 7 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Usbekistan verzeichnete mit 2,7-fachen Zuwachs von 6,3 auf 17,5 Millionen Dollar eines der höchsten Wachstumstempi in der Region. Auch die Zahl der Venture-Capital-Transaktionen im Land stieg auf 38 pro Jahr (zum Vergleich: 34 im Jahr 2023 und 24 im Jahr 2022). Der durchschnittliche Umfang einer Investition hat sich mehr als verdoppelt – von 204 auf 460 Tausend Dollar.
Mit über 400 Start-ups und mehr als 25 aktiven Investoren liegt Usbekistan in Zentralasien an zweiter Stelle hinter Kasachstan, wo rund 1.000 Start-ups und über 50 Investoren registriert sind.
Spanien ist nach wie vor eines der beliebtesten Länder Europas für den Kauf von Immobilien durch Ausländer. Aber wie in anderen EU-Ländern auch, bringt Eigentum Verpflichtungen mit sich – vor allem steuerliche. Nachfolgend finden Sie einen kurzen und verständlichen Leitfaden zu den Immobiliensteuern in Spanien für Privatpersonen.
Die wichtigsten Steuern beim Kauf
1. Grunderwerbsteuer (ITP)
– wird beim Kauf von Gebrauchtimmobilien erhoben
– der Steuersatz hängt von der Region ab: zwischen 6 % und 11 % des Kataster- oder Marktwerts (es gilt der höhere Wert)
2. Mehrwertsteuer (IVA) und Stempelsteuer (AJD)
– beim Kauf einer neuen Immobilie vom Bauträger:
Mehrwertsteuer – 10 % (für gewöhnliche Wohnimmobilien) oder 21 % (für Gewerbeimmobilien)
AJD – 0,5–1,5 % je nach Region
Jährliche Steuern für Eigentümer
1. IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) – Grundsteuer
– obligatorisch für alle Eigentümer
– wird auf der Grundlage des Katasterwerts (valor catastral) berechnet
– Der Steuersatz wird von den Gemeinden festgelegt und schwankt zwischen 0,4 % und 1,3 %.
– Bei einem Katasterwert von 100.000 € kann die Steuer beispielsweise zwischen 400 € und 1.300 € pro Jahr betragen.
2. Abfallentsorgungssteuer (Basura / Residuos Sólidos)
– im Wesentlichen handelt es sich um eine Müllabfuhrgebühr
– wird von den lokalen Behörden festgelegt
– zwischen 50 € und 200 € pro Jahr, abhängig von der Größe der Immobilie und der Region
3. Steuer auf Einkünfte aus Immobilien (IRNR)
– für Nichtansässige, die ihre Immobilie nicht vermieten
– wird auf die voraussichtlichen Einkünfte aus dem Besitz von Immobilien erhoben (meist 1,1–2 % des Katasterwerts × 19 % für EU/EWR oder 24 % für andere Länder)
4. Steuer auf Mieteinnahmen
– wenn Sie eine Immobilie vermieten, werden die Einkünfte mit folgenden Sätzen besteuert:
19 % – EU- und EWR-Bürger (Ausgaben können abgezogen werden)
24 % – andere Ausländer (Ausgaben werden nicht berücksichtigt)
Weitere mögliche Abgaben
Kommunale Abgaben für Verbesserungen (Contribuciones Especiales) – beim Bau von Straßen, Wasserleitungen usw. in der Nähe Ihrer Immobilie
Kapitalzuwachssteuer (Plusvalía Municipal) – beim Verkauf von Immobilien, berechnet als Wertzuwachs des Katasterwerts des Grundstücks
Die IBI-Steuer wird jährlich gezahlt, die Frist hängt von der jeweiligen Gemeinde ab (in der Regel von Mai bis Oktober). Wenn Sie keine Mitteilung per Post erhalten, sind Sie dennoch nicht von der Steuerpflicht befreit. Es wird empfohlen, ein elektronisches Steuerkonto zu aktivieren oder einen Bankeinzugsauftrag einzurichten. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen an, die erheblich sein können.
Kauf in Spanien: Die Region spielt eine Rolle
Jede autonome Region Spaniens hat ihre eigene Steuerpolitik. Zum Beispiel:
in Andalusien kann die ITP 7 % betragen
in Katalonien 10 %
in Madrid und Valencia gibt es Vergünstigungen für junge und kinderreiche Familien
In den letzten Jahren werden in Spanien Reformen im Bereich der Immobilienbesteuerung diskutiert, insbesondere die Überprüfung des Katasterwerts sowie Beschränkungen für die Vermietung von Wohnungen an Touristen in Großstädten. Dies könnte sich auf die Höhe der Steuern in der Zukunft auswirken.
Spanien bietet einen attraktiven Immobilienmarkt, aber jeder Eigentümer muss die lokalen Steuerpflichten berücksichtigen. Die Sätze und Vorschriften hängen vom Status des Eigentümers, der Art der Immobilie und der Region ab. Vor dem Kauf oder der Vermietung einer Immobilie ist es ratsam, einen lokalen Anwalt oder Steuerberater zu konsultieren.
Quelle: http://relocation.com.ua/property-taxes-in-spain-an-overview-from-relocation/
Das Metallwerk „Zaporizhstal“ in Saporischschja hat mit der umfassenden Reparatur wichtiger Energieanlagen begonnen.
Gemäß dem jährlichen Investitionsprogramm wird „Zaporizhstal“ in diesem Jahr die Reparatur der wichtigsten Anlagen des Heizkraftwerks durchführen – dafür wird das Werk rund 75 Millionen UAH investieren.
„Das Heizkraftwerk ist für die Erzeugung von drei wichtigen Energieträgern – Dampf, Gebläseluft und Strom – verantwortlich und versorgt damit die Unternehmensbereiche, wodurch die Kontinuität des Produktionsprozesses in der Sinteranlage, in der Hochofen-, Walz- und anderen Haupt- sowie Nebenbetrieben gewährleistet wird. Die Kapitalreparaturen werden es ermöglichen, die Zuverlässigkeit und Störungsfreiheit sowohl einzelner Aggregate als auch des gesamten Energiekomplexes von Zaporizhstal zu erhöhen“, betonte der amtierende Generaldirektor des Unternehmens, Taras Schewtschenko.
Dabei wird präzisiert, dass das Werk die Energieanlagen nacheinander in die Reparatur nehmen wird, da die Arbeiten unter laufenden Produktionsbedingungen und unter Einhaltung der geplanten Produktionsmengen durchgeführt werden.
„Zaporizhstal“ hat bereits mit der groß angelegten Generalüberholung des Kesselaggregats Nr. 5 begonnen, die planmäßig alle paar Jahre durchgeführt wird und etwa 100 Tage dauern wird. Als nächstes steht das Turbokompressoraggregat Nr. 7 auf dem Programm, alle geplanten Arbeiten werden innerhalb von 80 Tagen durchgeführt. Im Herbst beginnt die Generalüberholung des Turbogenerators Nr. 1, die 45 Tage dauern wird. Derzeit laufen die Vorbereitungsarbeiten.
Die Generalüberholungen werden von der eigenen Ingenieursabteilung unter Einbeziehung der Auftragnehmer „Inventum Ukraine“ und „Intel Energo“ durchgeführt.
Das Unternehmen erinnert daran, dass „Zaporizhstal“ trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage seine Kapitalinvestitionen in die Produktion während des Krieges schrittweise erhöht: 2022 beliefen sich die Investitionen auf 500 Mio. UAH, 2023 auf 750 Mio. UAH und 2024 auf 938 Mio. UAH. Das Budget für Kapitalinvestitionen im Jahr 2025 ist auf 1,1 Mrd. UAH veranschlagt.
„Zaporizhstal“ ist ein Gemeinschaftsunternehmen der „Metinvest“-Gruppe, deren Hauptaktionäre die „System Capital Management“ (71,24 %) und „Smart Steel Limited“ (23,76 %) sind.
Laut dem neuen Bericht „The real fertility crisis“ des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) haben die weltweiten Geburtenraten einen absoluten Tiefstand erreicht, was den globalen Trend zum Bevölkerungsrückgang bestätigt.
Die wichtigsten Ergebnisse der Studie
Die durchschnittliche Geburtenrate ist seit 1950 von 5 auf etwa 2,2 bis 2,3 Kinder pro Frau gesunken.
In mehr als der Hälfte der Länder, darunter die USA, Deutschland, Indien und Brasilien, liegt die durchschnittliche Kinderzahl pro Familie unter dem Reproduktionsniveau von 2,1 bis 2,2.
Jeder fünfte Erwachsene in 14 der befragten Länder (USA, Indien, Brasilien, Deutschland u. a.) gab an, dass er sich vor allem aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten und finanzieller Probleme nicht so viele Kinder leisten kann, wie er gerne hätte.
Die Analyse zeigt: Das Problem ist nicht der fehlende Kinderwunsch, sondern die fehlenden Möglichkeiten – es mangelt an sozialer und finanzieller Unterstützung.
„Die Welt ist in eine Phase des massiven Geburtenrückgangs eingetreten … Viele haben das Gefühl, dass sie nicht die Familie gründen können, die sie sich wünschen, und das ist wirklich eine Krise“, erklärte die Geschäftsführerin der Stiftung, Natalia Kanem.
Demografische Instabilität – der Rückgang der Bevölkerung und der Anstieg des Anteils älterer Menschen bedrohen die Wirtschaft und die soziale Struktur der Länder. Der Verlust junger Bürger – junge Familien verschieben die Geburt oder verzichten ganz auf Kinder, was den Konsum und den nationalen Wohlstand verringert. Geografische Ungleichheit – während die Bevölkerung in Europa und Japan schrumpft, findet das Wachstum vor allem in Afrika, Asien und Lateinamerika statt.
Der UNFPA-Bericht zeigt eindeutig: Die Geburtenrate sinkt nicht aufgrund mangelnder Kinderwünsche, sondern aufgrund fehlender staatlicher Unterstützung. Ohne PROGRAMMATISCHE Hilfsmaßnahmen im sozialen und wirtschaftlichen Bereich riskieren die Gesellschaften weltweit, mit demografisch verarmten zukünftigen Generationen konfrontiert zu sein.
Offizielle Kurse von Bankmetallen vom 10. Juni
Daten: NBU
1 Feinunze (31,10 Gramm)
Der Antimonopolausschuss der Ukraine (AMCU) hat der mit der Gruppe „Kovalskaya“ verbundenen zyprischen Cliff Capital Growth Aif V.C.I.C. Ltd die Genehmigung zum Erwerb der Kontrolle über die LLC „Unit B04“ erteilt. Die entsprechende Entscheidung wurde vom Ausschuss am 12. Juni getroffen.
„Das Unternehmen hat tatsächlich die Genehmigung der AMKU zum Erwerb einer Beteiligung an „Unit B04“ erhalten, um die vollständige unternehmerische Kontrolle über das Objekt zu erlangen – in Übereinstimmung mit den vorläufigen Vereinbarungen mit den Partnern“, teilte die Pressestelle der Gruppe am Freitag der Nachrichtenagentur „Interfax-Ukraine“ mit.
Eine ähnliche Transaktion wurde bereits Anfang 2025 durchgeführt, als „Kovalskaya“ die vollständige Kontrolle über das Objekt „Unit B06“ erlangte, fügte die Gruppe hinzu. Der Bau der genannten Objekte wurde 2023 und 2024 abgeschlossen.
„Derzeit werden die Innenausbauarbeiten fortgesetzt“, fügte die Pressestelle hinzu.
Wie bereits berichtet, plante die Kovalskaya-Gruppe, 70 Millionen Dollar in den Bau von fünf Geschäftszentren in Unit.City – B01, B02, B03, B04, B06 – zu investieren.
Der Investmentfonds Cliff Capital Growth wird von der Firma Guardo Assets Management verwaltet, die auch die Fonds Aksioma, A Realty, AC Real und Vingis verwaltet.
Die Industrie- und Baugruppe „Kovalskaya“ ist seit 1956 auf dem ukrainischen Baumarkt tätig. Sie vereint mehr als 20 Unternehmen aus den Bereichen Rohstoffgewinnung, Produktion und Bauwesen. Die Produkte werden unter den Marken „Beton von Kovalskaya“, „Avenue“ und „Siltek“ vertrieben. Die Unternehmen von „Kovalskaya“ sind in den Regionen Kiew, Schytomyr, Lemberg und Tschernihiw tätig. Das Werk zur Herstellung von Porenbeton in der Region Cherson ist seit Beginn der Besetzung stillgelegt.
Zur Gruppe gehört auch „Kovalskaya Nedvizhimost“, die sich mit dem Bau von Wohnimmobilien in Kiew befasst. Ihr Portfolio umfasst mehr als 20 fertiggestellte Wohnprojekte.