Business news from Ukraine

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Die Ausfuhrzölle auf Raps und Soja haben den Landwirten Verluste in Höhe von 200 Millionen Dollar verursacht – ACC

25 März , 2026  

Die Einführung von Ausfuhrzöllen auf Raps und Soja im September letzten Jahres führte zu einer Umverteilung der Einnahmen von den landwirtschaftlichen Erzeugern zugunsten der Verarbeiter, was den Landwirten Gesamtverluste in Höhe von rund 200 Mio. US-Dollar bescherte, teilte die Amerikanische Handelskammer (ACC) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Kiew mit.

Den veröffentlichten Daten zufolge entgingen den ukrainischen Landwirten aufgrund des Rückgangs der Inlandspreise um 7 % im Vergleich zu den Weltmärkten 130 Mio. US-Dollar an Gewinnen. Am stärksten betroffen waren kleine und mittlere Erzeuger, die nicht in der Lage sind, ihre Produkte selbstständig zu exportieren. Weitere 50 Mio. US-Dollar wurden von Landwirten und Exporteuren in Form von Zöllen an den Staatshaushalt abgeführt.

„Die eingeführte Ausfuhrabgabe ist faktisch eine Umverteilung der Einnahmen zwischen den Erzeugern zugunsten der Verarbeiter. Anstatt die Verarbeitung zu fördern, haben wir einen Mechanismus erhalten, der die Verluste der Verarbeitungsbranche auf Kosten des Pflanzenbaus deckt“, hieß es bei der ACC.

Vertreter des Wirtschaftsverbands betonten, dass in den sechs Monaten seit Inkrafttreten des Gesetzes in der Ukraine keine neuen Verarbeitungskapazitäten angemeldet oder errichtet wurden. Dabei übersteigen die vorhandenen Kapazitäten von 23 Millionen Tonnen bereits die Gesamtproduktion an Ölsaaten, die bei etwa 20 Millionen Tonnen liegt.

Nach Schätzungen der ACC sind die Deviseneinnahmen der Ukraine aus dem Export von Ölsaaten in diesem Zeitraum um 1 Mrd. US-Dollar zurückgegangen. Insbesondere sind die Erlöse aus dem Raps-Export um 700 Mio. US-Dollar gesunken (bei teilweiser Kompensation durch den Anstieg der Exporte von Öl und Schrot beträgt das Minus 400 Mio. US-Dollar – IF-U). Bei Soja wird der Rückgang auf 240 Mio. $ geschätzt, bei Sonnenblumen auf 345 Mio. $.

Experten behaupten, dass die Argumente der Initiatoren des Gesetzes bezüglich der erfolgreichen Erfahrungen mit Zöllen auf Sonnenblumen aufgrund der unterschiedlichen physikalischen Eigenschaften der Kulturen falsch waren. Sonnenblumen sind ein leichtes Produkt, das vor Ort vorteilhafter verarbeitet werden kann, während Raps und Soja schwere Kulturen sind, die sinnvoller mit großen Schiffen zu den Verbrauchsorten transportiert werden. Die ACC wies zudem auf einen negativen legislativen Präzedenzfall hin, da bei der Verabschiedung des Gesetzes die Proteste führender Fachverbände, insbesondere der UCAB und der VAR, ignoriert wurden. Darüber hinaus habe diese Entscheidung die Beziehungen zu den europäischen Partnern verschlechtert und stehe im Widerspruch zu den Prozessen der Europaintegration.

Oleg Nivievsky, Professor an der Kyiv School of Economics (KSE), merkte seinerseits an, dass sich die Gesamtverluste der landwirtschaftlichen Erzeuger durch die Anwendung des Gesetzes für ein volles Wirtschaftsjahr auf etwa 17 Mrd. UAH belaufen könnten. Seinen Berechnungen zufolge wird die Abgabe auf Raps dem Haushalt 6,2 Mrd. UAH einbringen, jedoch aufgrund sinkender Einnahmen der Landwirte zu Nettoverlusten für die Wirtschaft in Höhe von 80–170 Mio. UAH führen. Bei Soja ist die Situation noch schlimmer: Bei Haushaltseinnahmen von 4,1–4,7 Mrd. UAH werden die Landwirte 9,1–9,3 Mrd. UAH verlieren, was zu Nettoverlusten für das Land in Höhe von 200–500 Mio. UAH führen wird.

„Das ist ein schlechtes Signal für den Markt, das die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit der Verarbeitung ohne staatliche Subventionen belegt. Eine ähnliche Logik der ‚Auslastung der Kapazitäten‘ greift bereits auf den Export von Schrott und Holz über, was einen äußerst negativen Präzedenzfall darstellt“, betonte Niwjewski und fügte hinzu, dass die gesamten wirtschaftlichen Verluste des Staates durch Zölle auf beide Kulturen 280–670 Mio. UAH erreichen könnten.

Wie berichtet, wurde gemäß dem Gesetz Nr. 4536-IX vom 16. Juli 2025 in der Ukraine ab dem 4. September 2025 ein Ausfuhrzoll von 10 % auf Rapssamen und Sojabohnen eingeführt. Das Gesetz sieht eine schrittweise Senkung des Satzes um 1 % pro Jahr ab dem 1. Januar 2030 vor, bis auf 5 % im Jahr 2035. Gleichzeitig enthält das Gesetz eine Ausnahmeregelung für Direktproduzenten und Genossenschaften, die bei der Ausfuhr selbst angebauter Erzeugnisse von der Abgabe befreit sind.

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