Die Ukraine wird 2027 vollständig in den EU-Energiemarkt integriert sein, auch wenn wir formal noch kein Mitglied der Union sind, erklärte der stellvertretende Ministerpräsident für europäische und euro-atlantische Integration der Ukraine, Taras Kachka, wie der Korrespondent der Agentur „Interfax-Ukraine“ berichtet.
„Derzeit liegt dem Parlament ein umfangreicher Gesetzentwurf vor – mehrere hundert Seiten über die endgültige Integration des ukrainischen Energiemarktes in den EU-Markt. Er ist für die zweite Lesung vorbereitet, und ich denke, dass wir ihn im Februar verabschieden können“, sagte er am Donnerstag beim ukrainischen Frühstück in Davos am Rande des Weltwirtschaftsforums, das vom Victor Pinchuk Foundation organisiert wurde.
Laut Kachka handelt es sich bei dem genannten Dokument um Hunderte von Seiten mit technischen Bewertungen, an denen Experten jahrelang gearbeitet haben.
„Dank dieser Arbeit werden wir 2027 vollständig in den EU-Energiemarkt integriert sein, auch wenn wir formal noch kein Mitglied der Union sind“, betonte der Vizepremierminister.
Wie berichtet, hat die Werchowna Rada am 22. Juli den Gesetzentwurf Nr. 12087-д „Über Änderungen einiger Gesetze der Ukraine zur Umsetzung der Normen des europäischen Rechts zur Integration der Energiemärkte, zur Erhöhung der Versorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit im Energiebereich“ als Grundlage angenommen. Wie das Energieministerium mitteilte, wurde der entsprechende Gesetzesentwurf auf der Grundlage von neun EU-Energiegesetzen ausgearbeitet und zielt darauf ab, die notwendigen rechtlichen Grundlagen für die vollständige Integration des ukrainischen Strommarktes in den einheitlichen europäischen Markt auf der Grundlage der Gegenseitigkeit zu schaffen.
Der Entwurf sieht insbesondere die Integration der kurzfristigen (Spot-)Märkte für Strom in der Ukraine und der EU (Market Coupling) sowie der Ausgleichsmärkte vor, was eine Erhöhung der Marktliquidität, eine Vereinfachung der Bedingungen für den Stromhandel mit der EU, eine effiziente Nutzung der Kapazitäten der zwischenstaatlichen Verbindungsleitungen, eine Erhöhung der Flexibilität des Energiesystems und den Zugang zu den Reserven der EU bedeutet.
Der Gesetzentwurf sieht auch zusätzliche Mechanismen zum Schutz der Verbraucherrechte und zur Stärkung ihrer Rolle auf dem Markt vor, indem die Transparenz der Lieferbedingungen erhöht und Instrumente zum Vergleich der Angebote der Lieferanten eingeführt werden sowie Bedingungen für die Beteiligung der Verbraucher an anderen Marktsegmenten, insbesondere dem Markt für Hilfsdienstleistungen, geschaffen werden.
Das Ministerium wies darauf hin, dass die Verabschiedung des Dokuments insgesamt die Synchronisierung der Strommärkte Anfang 2027 ermöglichen werde.