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NBU kündigt die Umsetzung des größten Pakets zur Lockerung der Devisenbeschränkungen an

4 Mai , 2024  

Die ukrainische Nationalbank kündigt das größte Paket zur Lockerung der Devisenbeschränkungen für Unternehmen seit Beginn des Krieges an, um die Bedingungen für die Geschäftstätigkeit in der Ukraine zu verbessern und einheimischen Unternehmen den Zugang zu neuen Märkten zu ermöglichen sowie die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen und den Zufluss neuer Investitionen ins Land zu erleichtern.

„Erstens werden alle Devisenbeschränkungen für die Einfuhr von Arbeit und Dienstleistungen abgeschafft. Zweitens wird sichergestellt, dass Unternehmen die Möglichkeit haben, ’neue‘ Dividenden zu repatriieren. Drittens wird die Möglichkeit geschaffen, Gelder im Rahmen von Leasing/Miete ins Ausland zu transferieren“, erklärte die NBU am Freitagabend in einer Pressemitteilung.

„Viertens werden die Beschränkungen bei der Rückzahlung von neuen Auslandskrediten gelockert. Fünftens wird die Möglichkeit geschaffen, Zinsen auf ‚alte‘ Auslandskredite zurückzuzahlen. Sechstens werden die Beschränkungen für den Transfer von Fremdwährungen von Vertretungen zugunsten ihrer Muttergesellschaften gelockert“, so die Regulierungsbehörde weiter.

Diese und eine Reihe anderer technischer Änderungen werden durch den NBU-Beschluss Nr. 56 vom 3. Mai 2024 zum sogenannten „militärischen“ Beschluss Nr. 18 vom 24. Februar 2022 eingeführt. Die meisten Bestimmungen des Dokuments treten ab dem 4. Mai 2024 in Kraft, nur die Bestimmungen zur Rückführung neuer Dividenden ab dem 13. Mai 2024.

Die Regulierungsbehörde ist der Ansicht, dass dies die ukrainischen Produzenten unterstützen und ihnen die Möglichkeit geben wird, in ausländische Märkte einzutreten, was wiederum zu einem schrittweisen Anstieg der Exporteinnahmen beitragen wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Rückführung von Dividenden durch Unternehmen nur für Dividenden zulässig ist, die auf der Grundlage von Leistungen nach dem 1. Januar 2024 angefallen sind.

„Diese Erleichterung gilt nicht für die Ausschüttung von Dividenden aus einbehaltenen Gewinnen früherer Perioden oder aus Reservekapital“, betonte die Nationalbank.

Darüber hinaus hat die Regulierungsbehörde die monatliche Grenze für die Rückführung „neuer“ Dividenden auf einen Gegenwert von 1 Mio. EUR festgelegt, um die Risiken für die makrofinanzielle Stabilität zu minimieren. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kontrolle über die Einhaltung dieser Norm dank des automatisierten Informationssystems „E-limits“ der NBU gewährleistet wird.

„Die Möglichkeit, „neue“ Dividenden zu repatriieren, wird den Zufluss neuer Investitionen in die Ukraine erleichtern, die Risiken einer Einschränkung der Tätigkeit von Unternehmen mit ausländischem Kapital minimieren und die Wirtschaft unterstützen“, meint die Nationalbank.

Was die Lockerung der Beschränkungen für die Bedienung und Rückzahlung „neuer“ ausländischer Kredite und die Rückzahlung „alter“ Kredite betrifft, so hat die NBU die Mindestnutzungsdauer des Kredits, dessen Mittel nach dem 20. Juni 2023 aus dem Ausland auf die Konten von Gebietsansässigen fließen, von drei auf ein Jahr verkürzt, bei dessen Erreichen der Kauf von Devisen für die Rückzahlung erlaubt ist. Das Verbot, Devisen für die Rückzahlung „neuer“ Kredite zu kaufen, wird also für Kredite mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr gelten.

Darüber hinaus wird die NBU den Unternehmen den Kauf von Devisen zur Zahlung von Zinsen für „neue“ Kredite unabhängig von der Laufzeit gestatten.

„All dies wird dazu beitragen, die Möglichkeiten für ukrainische Unternehmen zu erhöhen, neue externe Kredite nicht nur von offiziellen Partnern, sondern auch von privaten Investoren zu erhalten“, heißt es in der Mitteilung.

Darüber hinaus können gebietsansässige Kreditnehmer Überweisungen in ausländischer Währung vornehmen, um die Zinsen für „alte“ Auslandskredite zurückzuzahlen, die ab dem 24. Februar 2022 gemäß den Bedingungen der Vereinbarung fällig werden. Im Rahmen eines einzigen Darlehensvertrags für ab dem 1. Mai 2024 fällige Zinszahlungen können die Darlehensnehmer jedoch nicht mehr als den Gegenwert von 1 Mio. EUR pro Kalenderquartal überweisen.

Außerdem können laut der Mitteilung juristische Personen und Einzelunternehmer Geldmittel für Abrechnungen im Rahmen von Leasing- oder Mietverträgen ins Ausland überweisen, ohne dass zusätzliche Beschränkungen in Bezug auf den Gegenstand eines solchen Vertrags sowie das Datum seines Abschlusses gelten.

Die Nationalbank erinnerte daran, dass diese Erlaubnis bisher nur für das Leasing oder die Vermietung von Fahrzeugen galt.
Bezüglich der Erlaubnis für Repräsentanzen ausländischer Unternehmen, Fremdwährungen auf die Konten der Muttergesellschaften zu überweisen, wird präzisiert, dass die Zentralbank internationalen Kartenzahlungssystemen und ausländischen Fluggesellschaften den Kauf und die Überweisung von Fremdwährungen ins Ausland auf das Konto einer gebietsfremden juristischen Person gestatten wird, dass aber für solche Operationen ein monatliches Limit von umgerechnet 5 Mio. EUR festgelegt wird.

Nach Angaben der Regulierungsbehörde wird dies zur weiteren Entwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in der Ukraine beitragen.

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