Die ukrainischen Exporteinnahmen aus dem Verkauf von Walnusskernen und Walnüssen in Schalen gingen in der Saison 2020/2021 (Oktober-September) im Vergleich zur letzten Saison um 20 % auf 98,6 Mio. USD zurück.
Wie die Informations- und Analyseplattform EastFruit am Montag auf ihrer Website mitteilte, ist der Rückgang vor allem auf geringere Verkäufe in die Türkei zurückzuführen, da dort im Jahre 2020 Zölle auf die Einfuhr dieses Produkts eingeführt werden.
Die Ausfuhren von Walnusskernen gingen in dieser Saison gegenüber der letzten Saison um 28,3 % von 36.000 Tonnen auf 25.900 Tonnen zurück, während die Ausfuhren ungeschälter Nüsse um 57,7 % von 20.800 Tonnen auf 8.800 Tonnen sanken.
„Von den zehn wichtigsten Ländern, in die die Ukraine Walnüsse exportiert, sind die Verkäufe in die Türkei am stärksten zurückgegangen – um 77 % bei den Kernen und um 69 % bei den ungeschälten Walnüssen. Dies ist aufgrund der Zoll auf die Einfuhren von Walnüssen (sowohl in der Schale und ohne), die die Türkei ab dem 31. Dezember 2020 auf 15 % für alle Herkunftsländer erhöht hat, mit Ausnahme von Ländern mit einem Freihandelsabkommen mit der Türkei“, teilte die Organisation mit.
Nach Angaben von EastFruit nimmt die Türkei seit drei Jahren den ersten Platz in der Exportstruktur der Ukraine ein. In den letzten drei Jahren entfielen 25 % der ukrainischen Ausfuhren von Walnusskernen und 60 % der Walnüsse in der Schale auf die Türkei. Gleichzeitig lag der Anteil der Türkei an den Ausfuhren von Walnusskernen in der Saison 2020/2021 bei 7,5 % und an den Ausfuhren von Walnussschalen bei 54 %.
Das Antimonopolkomitee der Ukraine hat einen Verstoß gegen die Gesetzgebung zum Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs durch fünf Unternehmen der Agroholding MHP festgestellt, die der staatlichen Regulierungsbehörde unvollständige und unzuverlässige Informationen zur Verfügung gestellt haben. Die juristischen Personen wurden mit einer Geldstrafe von insgesamt 515.300 UAH belegt.
Nach Angaben des Antimonopolkomitees hat die Winnyzja Geflügelfarm (Winnyzja) und die Oril-Leader PJSC (Dorf Yelyzavetiwka, Oblast Dnipropetrowsk) zweimal gegen die Rechtsvorschriften zum Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs verstoßen, wofür sie jeweils mit einer Geldstrafe von 122.000 UAH belegt wurden, die MHP PJSC (Myroniwka, Oblast Kyjiw) dreimal und erhielt deswegen eine Geldstrafe von 163.300 UAH. Die Perehoma Nova Ltd (Budyshche, Oblast Tscherkassy) und die Myroniwka Geflügelfarm (Dorf Stepantsi, Oblast Tscherkassy) haben einen Verstoß begangen und wurden mit einer Geldstrafe von jeweils 54.000 UAH belegt.
Wie berichtet, meldete das Antimonopolkomitee am 10. Dezember die Oril-Leader, die Winnyzja Geflügelfarm und die Myroniwka Geflügelfarm wegen des Verdachts, gegen die Rechtsvorschriften zum Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs verstoßen zu haben, indem sie auf Aufforderung des Komitees im Juni 2020 unvollständige Informationen vorgelegt hatten.
Gleichzeitig meldete die Agentur im März 2019 und im Juli 2020 alle fünf dieser Unternehmen wegen des Verdachts, gegen die Gesetzgebung zum Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs verstoßen zu haben, indem sie dem Ausschuss ungenaue Informationen vorgelegt haben.
Crosskurse der Welthauptwährungen am 20. Dezember um 16:00
Daten: Bloomberg
USD – US-Dollar, JPY – Japanischer Yen, CHF – Schweizer Franken, GBP –Pfund Sterling, EUR – Euro
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