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USDA verbessert Prognose für Weizenernte in der Ukraine auf 21 Millionen Tonnen, Mais auf 27,5 Millionen Tonnen

Das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) hat in seiner Augustprognose die Prognose für die Weizenernte in der Ukraine zu Beginn des Wirtschaftsjahres (WJ) 2023/24 von 17,5 Mio. Tonnen auf 21 Mio. Tonnen und für Mais von 25 Mio. Tonnen auf 27,5 Mio. Tonnen angehoben, da die Anbauflächen größer als erwartet sind und der zweithöchste Ertrag in der Geschichte erzielt wird.

Gleichzeitig wird in dem Dokument darauf hingewiesen, dass die Exportprognose aufgrund der Einstellung der Schwarzmeer-Getreide-Initiative unverändert bei 10,5 Millionen Tonnen bzw. 19,5 Millionen Tonnen belassen wurde.

Infolgedessen hob das USDA für Weizen die Prognose für den Inlandsverbrauch von 7,1 Mio. t auf 8,1 Mio. t und für die Übergangsrückstände am Ende des Jahres von 1,59 Mio. t auf 4,13 Mio. t an, während für Mais die gesamte Prognose für das Wachstum der Ernte durch einen Anstieg der erwarteten Übergangsrückstände von 1,89 Mio. t auf 3,89 Mio. t ausgeglichen wird.

Insgesamt erhöhte die US-Behörde ihre Prognose für die diesjährige Futtergetreideernte in der Ukraine von 31,47 Mio. t auf 33,97 Mio. t, schätzte die Ausfuhren auf 21,37 Mio. t und erhöhte die Prognose für Übergangsrückstände von 2,27 Mio. t auf 4,77 Mio. t.

In der aktualisierten Veröffentlichung schätzte das USDA die letzte Weizenernte des MJ 2022/23 wie vor einem Monat auf 21,5 Millionen Tonnen gegenüber 33,01 Millionen Tonnen im Vorjahr und die Exporte auf 16,8 Millionen Tonnen gegenüber 18,84 Millionen Tonnen, während es die Übergangsrückstände von 5,27 Millionen Tonnen auf 1,65 Millionen Tonnen reduzierte.

Die Futtergetreideernte ging laut USDA von 53,51 Millionen Tonnen im MJ 2021/22 auf 33,93 Millionen Tonnen zurück, während die Exporte aufgrund eines Rückgangs der Übergangsrückstände von 8,69 Millionen Tonnen auf 2,15 Millionen Tonnen auf nur noch 30,80 Millionen Tonnen von 32,93 Millionen Tonnen sanken.

Einschließlich der Maisernte sank die Ernte im vergangenen Jahr von 42,13 Mio. t auf 27 Mio. t, während die Ausfuhren von 26,98 Mio. t auf 28 Mio. t stiegen, was ebenfalls auf einen Rückgang der Übergangsrückstände von 7,59 Mio. t auf 1,39 Mio. t zurückzuführen ist.

Nach der neuen Prognose des USDA wird die weltweite Weizenernte im MJ 2023/24 voraussichtlich 793,4 Millionen Tonnen erreichen, was einem Rückgang von 3,3 Millionen Tonnen gegenüber der vorherigen Prognose entspricht. Die gesamten Weizenexporte werden auf 209,4 Millionen Tonnen geschätzt – 2,23 Millionen Tonnen weniger als zuvor erwartet. Die Analysten rechnen mit weltweiten Weizenendbeständen von 265,6 Millionen Tonnen, was einem Rückgang von 0,92 Millionen Tonnen gegenüber der vorherigen Prognose entspricht.

Bei Mais wurde die Schätzung für die diesjährige Welternte um fast 11 Millionen Tonnen auf 1 Milliarde 213,5 Millionen Tonnen gesenkt, während die Ausfuhren um 2,07 Millionen Tonnen auf 196,19 Millionen Tonnen zurückgenommen wurden.

Das US-Landwirtschaftsministerium senkte seine Prognose für die US-Weizenerzeugung um 0,13 Millionen Tonnen auf 47,2 Millionen Tonnen. Für die Ausfuhren werden 19,05 Mio. t erwartet (-0,68 Mio. t).

Die Maisernte geht um 5,71 Millionen Tonnen auf 398,82 Millionen Tonnen zurück, und die Ausfuhren sinken um 1,27 Millionen Tonnen auf 58,65 Millionen Tonnen.

In der EU verschlechterte das USDA seine Schätzung für die Weizenernte um 3 Mio. t auf 135 Mio. t und beließ die Ausfuhren bei 38,5 Mio. t.

Bei Grobgetreide wurde die EU-Ernteprognose um 6,85 Mio. t auf 136,45 Mio. t und die Ausfuhren um 2,21 Mio. t auf 10,59 Mio. t nach unten korrigiert, wobei die Maisernteprognose nun um 3,7 Mio. t auf 59,7 Mio. t und die Ausfuhren um 0,9 Mio. t auf 4,1 Mio. t gesenkt wurden.

Für Russland wurde die Prognose für die Weizenausfuhren bei der gleichen Ernteschätzung von 85 Mio. t um 0,5 Mio. t auf 48 Mio. t angehoben, während die Grobkornausfuhren bei 8,91 Mio. t gehalten wurden, wobei die Ernteschätzung um 2,85 Mio. t auf 39,4 Mio. t gesenkt wurde. Bei Mais wird weiterhin mit Ausfuhren in Höhe von 4,2 Mio. t gerechnet, wobei die Ernte um 1,7 Mio. t auf 14,6 Mio. t gesunken ist.

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IC „ROM Ukraine Life Insurance“ hat Auszahlungen um 9,2% erhöht

PJSC IC „ROM Ukraine Life Insurance“ (Kiew) hat nach den Ergebnissen der ersten sechs Monate des Jahres 2023 927 Versicherungszahlungen in Höhe von insgesamt 22,6 Mio. UAH geleistet, das sind 9,2% mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2022.

Laut der Pressemitteilung des Versicherers entfallen fast 50 Prozent des Betrags auf die Auszahlung der aufgelaufenen Beträge aufgrund der Kündigung von Versicherungsverträgen.

Die Auszahlungen für andere Versicherungsfälle überstiegen 11,7 Millionen UAH. Die meisten Auszahlungen erfolgten aufgrund von Traumatisierungen, kritischen Krankheiten und dem Erhalt verschiedener Invaliditätsgruppen durch die Kunden des Unternehmens. Dabei handelt es sich bei fast 60 % der Versicherungsfälle um Zahlungen im Zusammenhang mit traumatischen Verletzungen der Versicherten.

Der Betrag der Versicherungsleistungen der „ROM Ukraine Life Insurance“ für die erste Hälfte dieses Jahres ist um 2 Millionen UAH höher als im gleichen Zeitraum des Jahres 2022.

Die PJSC IC ROM Ukraine Life Insurance ist seit 2003 tätig. Sie ist Teil der PZU-Gruppe, einer der ältesten und nach dem Volumen der gebuchten Bruttoprämien (laut der polnischen Finanzaufsichtskommission) größten in Polen.

Notierungen von interbank währungsmarkt der Ukraine (UAH für 1 €, in 01.06.2023-30.06.2023)

Notierungen von interbank währungsmarkt der Ukraine (UAH für 1 €, in 01.06.2023-30.06.2023)
Quelle: Open4Business.com.ua und experts.news

„PZU Ukraine“ steigert Nettoprämieneinnahmen um 33,3%

Im Zeitraum Januar-Juni 2023 hat die PZU Ukraine Insurance Company (Kiew) ihre Nettoprämien um 33,3 % auf 744 Mio. UAH im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erhöht, heißt es in einer Pressemitteilung des Versicherers.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass der größte Anstieg der Zahlungen im Berichtszeitraum im Segment Grüne Karte – um 69,7 % auf UAH 177 Millionen oder 23,8 % des Gesamtvolumens, Kaskoversicherung – um 57,3 % auf UAH 160 Millionen (21,5 %) und VHI – um 51,5 % auf UAH 107 Millionen (14,4 % des Portfolios) verzeichnet wurde.

Gleichzeitig betrug der Anteil von MOTPL am Portfolio des Unternehmens 24,5 % oder 182 Millionen UAH an Prämien, was einem Anstieg von 36,2 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Im Zeitraum Januar-Juni beliefen sich die Einnahmen der PZU Ukraine aus sonstigen Versicherungsverträgen auf 118 Mio. UAH.

Die PZU Ukraine wird von einer der größten Versicherungsgruppen Mittel- und Osteuropas unterstützt – der PZU-Gruppe (zu der auch die Muttergesellschaft der PZU Ukraine – PZU S.A. – gehört).

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Nationalbank der Ukraine billigt Open-Banking-Konzept

Die Nationalbank der Ukraine (NBU) hat das Open-Banking-Konzept gebilligt, das die Entwicklungsrichtungen und den Fahrplan für die Einführung von API (Application Programming Interface) in der Ukraine als Plattform für den Datenaustausch zwischen Zahlungsdienstleistern festlegt.

„Die Einführung von Open Banking in der Ukraine wird sich positiv auf den Finanzdienstleistungsmarkt auswirken. Sie wird insbesondere zur Entwicklung von Fintechs, zur Einführung von Innovationen im Bereich des Zahlungsverkehrs, zur Stärkung des Wettbewerbs und damit zur Verbesserung der Qualität bestehender und zur Schaffung neuer Zahlungsdienstleistungen und -produkte beitragen“, heißt es im Pressedienst der Regulierungsbehörde in den Worten des stellvertretenden Leiters der NBU Oleksiy Shaban.

Es wird darauf hingewiesen, dass Open Banking einen strukturierten und sicheren Datenaustausch zwischen Zahlungsdienstleistern über offene APIs voraussetzt.

„Wir sprechen über die Entwicklung eines neuen Ökosystems, das auf der Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) basiert und für die Entwicklung von Zahlungsprodukten und -dienstleistungen konzipiert ist, die vielfältiger und attraktiver für die Kunden sind“, stellt die Nationalbank fest.

Die Regulierungsbehörde erinnerte daran, dass das Open Banking in der Ukraine gemäß dem Gesetz „Über Zahlungsdienstleistungen“ im August 2025 in Kraft treten soll.

Es wird präzisiert, dass Open Banking vorsieht, dass Banken und andere Anbieter von Zahlungsdiensten für die Kontoführung ihre APIs für Anbieter von Nicht-Finanz-Zahlungsdiensten öffnen sollten, damit diese sich mit den Schnittstellen ihrer Dienste verbinden können, um Zugang zu Informationen über das Konto des Nutzers zu erhalten und Zahlungsvorgänge zu initiieren.

Es wird betont, dass beim Open Banking nur der Benutzer (eine natürliche oder juristische Person) entscheidet, wer Zugang zu seinem Konto und einer bestimmten Anzahl von Informationen erhalten soll.

Die Nationalbank nennt als Hauptvorteil eines solchen Austauschs die Möglichkeit für die Nutzer von Finanzdienstleistungen, eine bequeme und moderne Art der Nutzung ihrer Konten zu wählen, und für Unternehmen, eine für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit aufzubauen und mehr Möglichkeiten zur Entwicklung ihrer Lösungen zu erhalten. Nach Angaben der NBU werden die Nutzer mit Hilfe des Open Banking in der Lage sein, ihre Konten effizienter zu nutzen, indem sie in einer einzigen Zahlungsanwendung konsolidierte Informationen über die Bewegung von Geldern und deren Saldo auf ihren bei verschiedenen Finanzinstituten eröffneten Konten erhalten.

Im Gegensatz zum traditionellen Bankwesen stützt sich das Open Banking auf das Technologienetz der Finanzinstitute und anderer Anbieter von Zahlungsdiensten außerhalb des Finanzsektors, damit diese mit vorheriger Zustimmung des Nutzers Informationen effizient austauschen können.

„Dank Open Banking wird sich der Zahlungsmarkt verändern, die Entwicklung von Fintechs wird gefördert, neue Möglichkeiten für die Entwicklung und Skalierung des Ökosystems entstehen und der Wettbewerb zwischen den Teilnehmern des Zahlungsmarktes wird zunehmen. Gleichzeitig wird die Regulierungsbehörde für ein hohes Maß an Schutz der Nutzerrechte und Datensicherheit sorgen“, so die Regulierungsbehörde.

Der Bericht stellt fest, dass die Nationalbank die Grundprinzipien des offenen Bankwesens und die Richtungen seiner weiteren Entwicklung in Übereinstimmung mit den dringenden Bedürfnissen des Marktes festlegen sowie die rechtliche Regulierung seiner Arbeit und die Überwachung der Einhaltung seiner Anforderungen durch die Zahlungsdienstleister übernehmen wird.

Wie die NBU betonte, werden die technischen Spezifikationen von der Regulierungsbehörde auf der Grundlage gemeinsamer Entwicklungen mit den Marktteilnehmern genehmigt.

Nach dem Fahrplan für die Umsetzung des Konzepts wird im Dezember-Februar dieses Jahres die erste Version der technischen Spezifikationen von den NBU-Arbeitsgruppen entwickelt, und im vierten Quartal 2023 wird die erste Version der Spezifikationen von der Aufsichtsbehörde zur Erprobung genehmigt werden.

Im ersten Quartal des nächsten Jahres ist geplant, die Anforderungen der Interessengruppen zu formulieren, insbesondere allgemeine Ansätze für die Umsetzung der Überwachung und den Schutz der Nutzerrechte, die IT-Sicherheit, den Schutz personenbezogener Daten der Nutzer sowie eine Liste von NAPs (normativen Rechtsakten) und konzeptionellen Änderungen zu erstellen, um den rechtlichen Rahmen für die Pilotierung festzulegen.

Von März bis Juni 2024 plant die Regulierungsbehörde dann die Vorbereitung und Durchführung der ersten Testphase für eine begrenzte Anzahl von APIs und deren Analyse, die Ermittlung von Bereichen, in denen die Spezifikationen verfeinert werden müssen, sowie die Fertigstellung und Entwicklung der zweiten Version der technischen Spezifikationen.

In der zweiten Hälfte des Jahres 2024 wird die NBU die zweite Phase der API-Tests mit einer größeren Anzahl und einem breiteren Spektrum von Teilnehmern durchführen, woraufhin die zweite Version der Spezifikationen erstellt wird. Außerdem ist geplant, bis Ende nächsten Jahres die Verordnungen, einschließlich der Zulassung, zu genehmigen, das Register der Zahlungsinfrastrukturen und das Verfahren für Open Banking und die technischen Spezifikationen fertigzustellen.

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Das Ministerkabinett hat beschlossen, den Seehafen von Cherson mit dem Unternehmen Olvia zusammenzulegen

Das Ministerkabinett der Ukraine hat beschlossen, das Staatsunternehmen „Seehafen Cherson“ durch die Zusammenlegung mit dem Staatsunternehmen „Stauerei Olwia“ zu reorganisieren, teilte der Vertreter der Regierung in der Werchowna Rada, Taras Melnytschuk, mit.

„Der Vorschlag des Ministeriums für die Entwicklung der Gemeinden, Territorien und Infrastruktur über die Reorganisation des Staatsunternehmens „Chersoner Seehafen“ durch seinen Beitritt zum Staatsunternehmen „Stauerei Olwia“ ist genehmigt“, – schrieb Melnytschuk.