Business news from Ukraine

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Über 326.000 Ukrainer leben legal in Spanien

Nach Angaben des Ständigen Beobachtungszentrums für Einwanderung (OPI) des spanischen Ministeriums für Sozialpolitik und Migration hatten am 30. September 2025 7.426.481 ausländische Staatsbürger eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für das Land. Das sind 4,5 % mehr als im Vorjahr.

Davon sind 54 % (etwa 4 Millionen Personen) Bürger aus EU-Ländern, EFTA-Ländern und Großbritannien, die über eine EU-Bürgerbescheinigung oder eine TIE-Ausländerausweis gemäß dem Abkommen über den Austritt Großbritanniens aus der EU verfügen. Die zahlreichsten Nationalitäten in dieser Gruppe sind Rumänen, Italiener und Briten: Sie machen 51 % aller europäischen Einwohner aus.

Eine separate Gruppe in der Statistik bildet die ukrainische Gemeinschaft. Nach Angaben, die auf offiziellen Statistiken des spanischen Ministeriums für Sozialpolitik und Migration basieren, verfügen mehr als 326.000 ukrainische Staatsbürger im September 2025 über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für das Land. Ein erheblicher Teil dieser Zahl sind Menschen, die Schutz gemäß der EU-Richtlinie über vorübergehenden Schutz erhalten haben, die nach der vollständigen Invasion der Russischen Föderation in die Ukraine im Februar 2022 eingeführt wurde.

Das Wachstum der ukrainischen Diaspora war in den Jahren 2022–2023 besonders stark, aber in den Jahren 2024–2025 hat sich die Dynamik deutlich verlangsamt: Während der jährliche Zuwachs in der Hochphase des Krieges noch dreistellige Prozentzahlen erreichte, sank er bis zum Herbst 2025 auf einstellige Werte.

Nach dem Brexit bleiben die Briten neben den Rumänen und Italienern eine der drei größten europäischen Gemeinschaften in Spanien. Der offizielle Bericht des OPI gibt in seiner öffentlichen Kurzfassung keine genauen Zahlen zur Anzahl der britischen Staatsbürger an, betont jedoch, dass diese drei Nationalitäten mehr als die Hälfte aller Einwohner aus der EU/EFTA und Großbritannien ausmachen.

Ein charakteristisches Detail ist das Altersprofil der britischen Diaspora. Das Durchschnittsalter der britischen Einwohner liegt deutlich über dem Durchschnitt der Ausländer und beträgt etwa 57 Jahre, was die Beliebtheit Spaniens als Land für Rentner und „Zweitwohnsitz” für britische Staatsbürger widerspiegelt.

Somit bleibt Spanien bis Ende 2025 eines der wichtigsten EU-Länder in Bezug auf die Zahl der ausländischen Daueraufenthalter, wobei sich die Migrationsstruktur allmählich verschiebt: Europäische Gemeinschaften dominieren nach wie vor, aber Bürger aus der Ukraine und Lateinamerika spielen eine immer größere Rolle.

http://relocation.com.ua/more-than-326000-ukrainian-citizens-have-a-valid-residence-permit-in-spain/

 

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Montenegro hat eine Schwelle von 200.000 Euro für eine Aufenthaltsgenehmigung für Immobilien vorgeschlagen

Wie Serbian Economist berichtet, hat die montenegrinische Regierung auf einer Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates ein Maßnahmenpaket zur Verschärfung der Migrationspolitik verabschiedet, darunter den Vorschlag, im Ausländergesetz einen Mindestwert von 200.000 Euro für Immobilien als Grundlage für die Erteilung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung festzuschreiben. Dies geht aus einer offiziellen Mitteilung des Kabinetts hervor.

Zu den weiteren Beschlüssen des Rates gehört die Aufforderung an das Außenministerium, Änderungen an der Verordnung über die Visumpflicht vorzubereiten, durch die die visumfreie Aufenthaltsdauer für Bürger aus Ländern, die nicht mit der Visumpolitik der EU übereinstimmen, von 90 auf 30 Tage verkürzt wird. Der Rat hat außerdem angeordnet, Daten über nicht tätige und inaktive Unternehmen in ausländischem Besitz an die Polizei weiterzuleiten, um zuvor erteilte Aufenthaltsgenehmigungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.

Die Regierung weist darauf hin, dass die Grundlage „Unternehmen zum Zwecke der Aufenthaltsgenehmigung” durch die Anforderung einer Vollzeitbeschäftigung bei einem registrierten Arbeitgeber oder in einem gegründeten Unternehmen ersetzt werden soll. Die lokalen Medien präzisieren jedoch, dass dem Parlament Änderungen vorgelegt wurden, wonach die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für den Gründer eines Unternehmens möglich ist, wenn mindestens drei Vollzeitmitarbeiter beschäftigt sind, darunter mindestens ein montenegrinischer Staatsbürger, und die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung aufgrund von Immobilienbesitz von deren Wert und Größe abhängt. Diese Vorschriften müssen noch durch untergeordnete Rechtsakte konkretisiert werden.

Podgorica betont, dass die Maßnahmen darauf abzielen, die Vorschriften mit den Ansätzen der EU in Einklang zu bringen und die Kontrolle der Migrationsströme zu verstärken. Die endgültigen Änderungen erfordern die Verabschiedung von Gesetzesänderungen und untergeordneten Rechtsakten.

https://t.me/relocationrs/1698

 

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Montenegro verschärft die Anforderungen für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer

Wie Serbian Economist berichtet, hat die montenegrinische Regierung nach einer Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates angekündigt, Änderungen am Ausländergesetz vorzubereiten, die die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung aufgrund des Besitzes einer „ruhenden“ oder einer Scheinfirma und das Aufenthaltsrecht an eine Vollzeitbeschäftigung bei einem registrierten Arbeitgeber oder in einem gegründeten Unternehmen bei Zahlung von Beiträgen und Gehältern über dem Mindestlohn. Dies geht aus einer Mitteilung der Regierung hervor.

Nach Angaben der Regierung werden die behördenübergreifenden Kontrollen der Migration und der wirtschaftlichen Aktivitäten von Ausländern verschärft; Inhabern inaktiver Unternehmen in ausländischem Besitz wird das Aufenthaltsrecht entzogen.

Parallel dazu bereiten die Behörden eine Beschränkung des visumfreien Kurzaufenthalts für Bürger aus Ländern, die nicht mit der Visumpolitik der EU übereinstimmen, von 90 auf 30 Tage vor. Die Behörden wurden beauftragt, Rechtsakte nach den neuen Kriterien auszuarbeiten.

In Montenegro gab es lange Zeit die Möglichkeit, ein Unternehmen zu gründen und auf dieser Grundlage eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und zu verlängern; die Behörden erklären, dass es notwendig ist, „Schemen” der Scheinbeschäftigung zu beenden und die Regeln an europäische Standards anzupassen. In öffentlichen Diskussionen wird betont, dass die Regelung „Unternehmen für 1 Euro” nicht auf Ausländer ausgeweitet werden sollte.

Das größte Risiko besteht für Ausländer, die eine Aufenthaltsgenehmigung über ihre eigenen Unternehmen ohne tatsächliche Geschäftstätigkeit oder ohne festangestellte Mitarbeiter und Beitragszahlungen erhalten haben.

Nach Geschäftsstruktur und Wohnsitz: An der Spitze stehen Unternehmenseigentümer aus der Türkei, Russland, Serbien und der Ukraine; sie werden als Erste die Anforderungen hinsichtlich tatsächlicher Beschäftigung und Steuerzahlung zu spüren bekommen.

Nach offenen Schätzungen gibt es etwa 9,8 Tausend Unternehmen von türkischen Staatsbürgern, etwa 7,2 Tausend von russischen Staatsbürgern und über 3,2 Tausend von serbischen Staatsbürgern; insgesamt gibt es im Land über 31 Tausend ausländische Unternehmen.

Die Geografie und die Hauptrisikogruppen sehen wie folgt aus:

1) Türkei – die größte Gruppe von Firmeninhabern; darüber hinaus haben laut Polizeiangaben mehr als 13.000 türkische Staatsbürger eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine Aufenthaltsgenehmigung + Arbeit. Risiko des Verlusts des Status bei fehlender tatsächlicher Beschäftigung und fehlenden Beiträgen.

2) Russland – die zweitgrößte Gruppe nach Anzahl der Unternehmen und eine der größten Gruppen von Einwohnern; bei „Papierfirmen” besteht ein erhöhtes Risiko der Aufhebung der Aufenthaltsgenehmigung.

3) Serbien – eine bedeutende Gruppe nach Aufenthaltsgenehmigungen und Unternehmen; formale Strukturen ohne Mitarbeiter werden ebenfalls überprüft.

4) Ukraine – ein beträchtlicher Anteil an Firmeninhabern; formelle Firmen ohne Umsatz und Mitarbeiter stehen unter besonderer Beobachtung.

Die genauen Parameter werden durch Gesetzesänderungen und untergesetzliche Akte festgelegt.

Quelle: https://t.me/relocationrs/1694

 

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Kasachstan hat die erste Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen des Programms „Digital Nomad Residency“ ausgestellt

Kasachstan hat zum ersten Mal eine 10-jährige Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen des Programms „Digital Nomad Residency“ ausgestellt. Der Empfänger ist Pavel Filatov, ein Senior-Spezialist im Bereich Analytik und BI (Business Intelligence) mit internationaler Erfahrung. The Astana Times

Das Programm läuft seit Januar auf Anordnung von Präsident Kassym-Jomart Tokajew und zielt darauf ab, führende Fachleute im Bereich digitale Technologien und künstliche Intelligenz anzuziehen.

Die Bewerbung erfolgt online über den internationalen Innovationscluster Astana Hub. Die Spezialisten des Clusters begleiten die Kandidaten in allen Phasen – von der Einreichung der Unterlagen bis zum Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung gemäß den Gesetzen Kasachstans. Bis heute sind mehr als 270 Bewerbungen aus etwa 20 Ländern (USA, Kanada, Frankreich, Türkei, GUS-Staaten usw.) eingegangen. Die meisten Antragsteller sind Fachleute in den Bereichen Programmierung, Cybersicherheit, UI/UX-Design und DevOps.

Kasachstan bietet außerdem zwei Arten von Visa für Remote-Arbeitnehmer an:

  1. Neo Nomad Visa – richtet sich an Freiberufler und kreative Menschen, die sich für einen Lebensstil als „digitaler Nomade” entscheiden.
  2. Digital Nomad Visa – für hochqualifizierte Fachkräfte in den Bereichen Technologie, künstliche Intelligenz, Big Data, Automatisierung und Cybersicherheit.

 

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