Business news from Ukraine

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Die Europäische Union führt im Rahmen des 19. Sanktionspakets ab dem 12. November ein Verbot für Transaktionen mit einer Reihe von Banken in Russland und Weißrussland ein

Im Rahmen des 19. Sanktionspakets führt die Europäische Union ab dem 12. November ein Verbot für Transaktionen mit fünf russischen Kreditinstituten ein: Alfa-Bank, MTS-Bank, Absolut Bank, Bank Zemsky und NKO Istina, heißt es in einer Mitteilung der EU.
Darüber hinaus wurden die belarussischen Banken Alfa-Bank, Sberbank, VTB, Belgazprombank, BelVEB sowie die Tochtergesellschaft der VTB in Kasachstan und die Niederlassung der VTB in Shanghai in die Sanktionsliste der EU aufgenommen.

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Das polnische Außenministerium hat die Bürger aufgefordert, Belarus so schnell wie möglich zu verlassen

Das polnische Außenministerium hat die Bürger des Landes aufgefordert, Belarus so schnell wie möglich zu verlassen und von Reisen dorthin abzusehen. Das Ministerium empfiehlt denjenigen, die sich bereits in Belarus befinden, mit „verfügbaren kommerziellen oder privaten Verkehrsmitteln” auszureisen, und warnt, dass im Falle einer Verschlechterung der Lage eine Evakuierung erschwert oder gar unmöglich werden könnte. Dies gab der Vertreter des polnischen Außenministeriums, Paweł Wroński, auf einer Pressekonferenz am 5. September bekannt; entsprechende Formulierungen wurden von den polnischen Medien verbreitet.
Laut Wronski „rät das Außenministerium dringend von Reisen nach Belarus ab, das kein demokratisches Land ist und der Republik Polen nicht freundlich gesinnt ist“, und bittet darum, die Warnung sehr ernst zu nehmen. Polnische Medien berichten, dass Bürgern in Belarus eine sofortige Ausreise empfohlen wird.
Wie mehrere Medien berichten, steht die verschärfte Warnung im Zusammenhang mit der Festnahme eines polnischen Staatsbürgers in Belarus – eines katholischen Mönchs, den Minsk der Spionage beschuldigt; die polnische Seite bezeichnete dies als „Provokation” und kündigte konsularische Unterstützung für den Festgenommenen an. Vor diesem Hintergrund warnte das Außenministerium in einer separaten Mitteilung vor den Risiken und erinnerte an die Notwendigkeit, sich strikt an die lokalen Gesetze zu halten.
Zuvor hatten polnische Medien bereits auf die Einschränkungen und Risiken für Polen in Belarus hingewiesen, darunter die Empfehlung des Außenministeriums, das Land mit allen verfügbaren Mitteln zu verlassen, und die Warnung, dass im Krisenfall eine Evakuierung unmöglich sein könnte.

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Albanien setzt Visafreiheit mit Belarus aus

Am 24. April 2025 hat die albanische Regierung das im Februar 2020 unterzeichnete Abkommen über die gegenseitige Befreiung von der Visumpflicht mit der Republik Belarus offiziell ausgesetzt. Mit dieser Entscheidung wird die im Mai 2024 eingeführte teilweise Aussetzung aufgehoben, die nur für Diplomatenpässe galt. Nun müssen belarussische Staatsbürger für die Einreise nach Albanien ein Visum beantragen.

Zuvor, im Mai 2024, hatte Albanien das Abkommen teilweise ausgesetzt und die visafreie Einreise für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen eingeschränkt. Mit der jetzigen Maßnahme wird die Visumfreiheit für alle Kategorien belarussischer Staatsbürger vollständig aufgehoben.

Der Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und wird im Amtsblatt Albaniens veröffentlicht.

Quelle: https://t.me/relocationrs/881

 

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Die Europäische Union erweitert die Sanktionsliste gegen Belarus

Die Europäische Union hat die Sanktionsliste gegen Belarus um sieben juristische und 25 natürliche Personen erweitert.

Der entsprechende Beschluss des Europarats wurde am Donnerstag im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Die Liste der sanktionierten Unternehmen umfasst: Integral, geschäftsführende Gesellschaft der Integral Holding (ein bedeutender Hersteller von Mikroelektronik), Planar (ein bedeutender Hersteller von Mikroelektronik, auch für militärische Zwecke), Staatsunternehmen Plant of Precision Electromechanics (Teil des Staatlichen Militärischen Industriekomitees von Belarus, nach der EU, produziert, einschließlich ballistischer Raketen).

Auf der Liste stehen auch die SE „Belarussische Lotterien“ (Teil der Präsidialverwaltung von Belarus, hat das ausschließliche Recht, Lotterien zu veranstalten), das Unternehmen „Belbet“ (Online-Casino, das von der SE „Belarussische Lotterien“ verwaltet wird), LLC „Ridotto“ (entwickelt Anwendungen für Online-Spiele), LLC „Tsybulka-Bel“ (landwirtschaftliches Unternehmen, laut EU im Besitz des deutschen Staatsbürgers Jorg Dornau).

Die Sanktionen wurden auch gegen Sergei Avakov (CEO von Planar), Yuri Chorny (Direktor des Werks für Präzisionselektromechanik), Dmitri Shvedko (Unternehmer, Mehrheitsaktionär und Direktor von Ridotto), Mikhail Denisenko (Direktor des staatlichen Unternehmens Belarusian Lotteries) verhängt.

Darüber hinaus wurden Sanktionen gegen die Zentrale Wahlkommission von Belarus, ihre Mitglieder, eine Reihe von Richtern, den Leiter der Präsidialabteilung von Belarus Juri Nasarow und seine Stellvertreter verhängt.

 

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Ukraine wird Antidumpingmaßnahmen gegen Zementeinfuhren aus Russland, Belarus und Moldawien überprüfen

Die Interdepartementale Kommission für internationalen Handel (ICIT) wird die Antidumpingmaßnahmen gegen Zementeinfuhren aus Russland, Weißrussland und der Republik Moldau in die Ukraine nach deren Auslaufen überprüfen.

Laut einem Bericht des „Uryadovy Courier“ vom 22. Mai 2024 werden die bisher geltenden Antidumpingzölle gemäß dem Beschluss der ICIT vom 21. Mai 2019 für die Dauer des Überprüfungsverfahrens verlängert.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommission den entsprechenden Überprüfungsantrag von PrJSC Dickergoff Cement Ukraine, PrJSC Ivano-Frankivsk Cement mit Unterstützung von PrJSC Kryvyi Rih Cement geprüft und auch den Bericht des Wirtschaftsministeriums über die Ergebnisse des Antidumpingverfahrens zur Überprüfung der Zölle aufgrund ihres Auslaufens untersucht hat.

„Der Antrag enthält hinreichende Beweise dafür, dass die Aufhebung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Zement mit Ursprung in der Russischen Föderation, der Republik Belarus und der Republik Moldau in die Ukraine, die mit der Entscheidung der Kommission vom 21. Mai 2019 angewendet wurde, wahrscheinlich zu einem Wiederauftreten von Dumping und Schädigung führen wird“, so das ICIT in einer Erklärung.

Das Wirtschaftsministerium ist mit der Überprüfung der Antidumpingmaßnahmen betraut worden. Die Beteiligten müssen sich innerhalb von 30 Tagen registrieren lassen.

Laut Aliona Omelchenko, Partnerin und Leiterin der Abteilung für internationalen Handel bei der Anwaltskanzlei Ilyashev & Partners, die die Interessen der ukrainischen Zementhersteller vertrat, kann die Überprüfung bis zu einem Jahr dauern.

„Diese Entscheidung der Kommission ist für die Arbeit der ukrainischen Unternehmen von großer Bedeutung. Die Einleitung der Überprüfung der Antidumpingmaßnahmen durch das ICIT wird die Geltungsdauer der Zölle verlängern und verhindern, dass gedumpte Importe auf den Markt gelangen, bis die endgültige Entscheidung getroffen ist“, so Omelchenko in einer Pressemitteilung.

Wie berichtet, hat das ICIT im Jahr 2019 Antidumpingzölle auf Einfuhren von Zementklinkern und Portlandzement in die Ukraine unter den Codes 2523 10 und 2523 29 in Höhe von 57,03 % für Zement aus Belarus, 94,46 % für Zement aus Moldawien und 114,95 % für Zement aus Russland. Die Zölle wurden für einen Zeitraum von fünf Jahren festgesetzt.

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Kabinett kündigt 4 Abkommen zwischen der Ukraine und Belarus

Das Ministerkabinett der Ukraine hat am Freitag vier Abkommen zwischen den Regierungen der Ukraine und Weißrusslands über militärische und militärisch-technische Zusammenarbeit gekündigt, so Taras Melnychuk, ein Vertreter des Ministerkabinetts in der Werchowna Rada in Telegram.
Insbesondere wurde das Abkommen zwischen der Regierung der Ukraine und der Regierung der Republik Belarus über gegenseitige Lieferungen von Waffen, militärischer Ausrüstung, sonstigem Material und Dienstleistungen für die Bedürfnisse der Verteidigung und Sicherheit vom 16. Dezember 1994 gekündigt.
Das Abkommen über zusätzliche Vertrauens- und Sicherheitsmaßnahmen vom 16. April 2001, das Abkommen über gemeinsame Forschung und Entwicklung im Bereich Waffen und militärische Ausrüstung vom 18. Oktober 2005 und das Abkommen über den gegenseitigen Schutz der Rechte an den im Rahmen der bilateralen militärischen und technischen Zusammenarbeit geschaffenen und vorgelegten Ergebnissen geistiger Tätigkeit vom 18. Oktober 2005 wurden ebenfalls gekündigt.

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