Die Liste der landwirtschaftlichen Produkte, deren Einfuhr aus der Ukraine nach Polen seit dem 16. April verboten ist, umfasst eine breite Palette von Getreide, Mehl und Stärke sowie Zucker, Karamell, Saatgut, Gemüse und Obst, einschließlich exotischer Sorten, Milchprodukte, Honig, Wein, tierische Erzeugnisse und lebende Tiere sowie für den Einzelhandel verpacktes Hunde- und Katzenfutter.
Gemäß dem Text des Anhangs zum Erlass des polnischen Ministers für Entwicklung und Technologie Valdemar Buda vom 15. April 2023 (eine Kopie liegt der Nachrichtenagentur Interfax-Ukraine vor) ist die Einfuhr von Zuckermais (frisch und gekühlt) aus der Ukraine nach Polen seit dem 16. April verboten, mit Ausnahme von Hybriden für die Aussaat; Saatgut von Weichweizen und Mengkorn, Dinkel, Weichweizen und Mengkorn, ausgenommen Hybriden für die Aussaat; Roggen; Gerste; Hafer; Sorghum, ausgenommen Hybriden für die Aussaat; Buchweizen, Hirse, Kanariensaat, andere Getreidearten; Hartweizen Weizen- und Mengkornmehl; Roggenmehl; Weizengetreide; Malz, auch geröstet; Getreidemehl; Mais-, Gersten- und Haferflocken; Weizen-, Mais-, Kartoffel- und andere Stärkearten.
Die Liste umfasst auch Laktose, Maltose, Glukose, Fruktose in fester Form, Zuckersirupe ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, Kunsthonig, gemischt oder ungemischt mit natürlichem Honig, und Karamell. Außerdem Zuckerrüben-, Rohr-, Rohr- oder Rübenzucker, einschließlich chemisch reiner Saccharose, Ahornzucker und Ahornsirup. Melassen, die bei der Gewinnung oder Raffination von Zucker anfallen, Rübenschnitzel.
Eine Reihe von Saatgut zur Aussaat, einschließlich Zuckermais-Hybriden, Aussaaterbsen, Kichererbsen, Rohreis, Körnersorghum-Hybriden, Leinsamen; Rapssamen, Sonnenblumensamen (geschrotet oder ungeschrotet; zur Aussaat), andere Ölsaaten und Früchte; Flachs und Hanf;
Zu den Obst- und Gemüsesorten, deren Einfuhr verboten ist, gehören: Tomaten, frisch oder gekühlt, Zwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Lauch und anderes Zwiebelgemüse; Kohl, Blumenkohl, Kohlrabi, Kohlblätter und ähnliches essbares Gemüse; Kopfsalat (Lactuca sativa) und Zichorie (Cichorium spp. ), Karotten, Rüben, Rote Beete, Ziegenkraut, Sellerie, Rettich und ähnliches essbares Wurzelgemüse, frisch oder gekühlt. Außerdem Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt; Hülsenfrüchte, geschält oder ungeschält, frisch oder gekühlt; Nüsse; frische und getrocknete Bananen; frische Feigen; Ananas; Avocados; Guaven; Mangos und Mangostanfrüchte; Zitrusfrüchte; Tafeltrauben, frisch; Melonen (einschließlich Wassermelonen); Papaya; Äpfel, Birnen und Quitten, frische Aprikosen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Nektarinen), Pflaumen, andere Früchte.
Nicht nur rohes Gemüse, sondern auch gedünstetes, gefrorenes, konserviertes und getrocknetes Gemüse ist verboten. Verboten sind Konfitüren, Marmeladen, Fruchtpürees, Wein, einschließlich Traubensaft und Traubenmost, Wein aus frischen Trauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein, frische Weintrauben, ausgenommen Tafeltrauben, und Essig.
Die Liste umfasst eine breite Palette von tierischen Erzeugnissen: Rindfleisch, Kalbfleisch, lebende Tiere von Hausrinderarten, ausgenommen reinrassige Nutztiere; Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt; Rindfleisch, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; Mehl von Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen; anderes zubereitetes oder haltbar gemachtes Fleisch; lebende Tiere – reinrassige Zuchttiere; Fleischkonserven; Schlachtnebenerzeugnisse und Schlachtnebenerzeugnisse; Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Geflügel; Schweinefett, Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen, Würste und ähnliche Erzeugnisse aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz); zubereitete Erzeugnisse oder Konserven aus der Leber von anderen Tieren als Gänsen oder Enten; Schweine; Hammel- und Ziegenfleisch; Lämmer (unter einem Jahr), lebende Schafe, ausgenommen reinrassige Zuchttiere und Lämmer; Schaf- und Ziegenfleisch; lebende Schweine; gekühltes und gefrorenes Schweinefleisch; Pferde, einschließlich reinrassiger Zuchttiere.
Die ukrainische Regierung hat die Notwendigkeit abgeschafft, bei der Erteilung von Lizenzen für die Einfuhr von Rohrohrzucker in die Ukraine im Rahmen des Zollkontingents durch das Wirtschaftsministerium die Genehmigung der staatlichen Reserve einzuholen.
Die Regierung habe die entsprechende Entscheidung im Rahmen der Deregulierung der Wirtschaft auf einer Sitzung am Dienstag getroffen, teilte das Wirtschaftsministerium unter Berufung auf die Worte des stellvertretenden Ministerpräsidenten und Leiters des Wirtschaftsministeriums Michail Fedorow mit.
Die Frage der Straffung der Erteilung dieser Genehmigung wurde zuvor von der interministeriellen Arbeitsgruppe zur beschleunigten Überarbeitung der Instrumente zur Regulierung des Wirtschaftsstaates unter seinem Vorsitz und dem des Ersten Stellvertretenden Premierministers und Wirtschaftsministers Julia Swiridenko erörtert.
Wie berichtet, wurde die ressortübergreifende Arbeitsgruppe zur beschleunigten Überarbeitung der Instrumente zur staatlichen Regulierung der Wirtschaftstätigkeit am 13. Januar 2023 von der Regierung eingesetzt, um das regulatorische Umfeld für Unternehmen zu vereinfachen.
Die Interdepartementale Kommission für internationalen Handel der Ukraine (ICIT) hat am 2. November beschlossen, einen vorläufigen Antidumpingzoll in Höhe von 31,37 % auf die Einfuhren von Glasbehältern mit Ursprung in Weißrussland in die Ukraine zu erheben, teilte die Anwaltskanzlei Ilyashev & Partners am Freitag mit.
„Die Anwendung dieser Maßnahmen ist das Ergebnis der rechtzeitigen Reaktion der ukrainischen Regierung auf den unlauteren Wettbewerb der belarussischen Hersteller auf dem ukrainischen Glaswarenmarkt und wird es den nationalen Herstellern ermöglichen, ihre Arbeit schneller wieder aufzunehmen, um die Folgen der Dumpingimporte von Waren zu beseitigen“, sagte die Partnerin der Kanzlei, Olena Omelchenko, in der Mitteilung.
„Iljaschew & Partner“ stellte klar, dass sie die Interessen des Verbandes der Glasindustrieunternehmen „Glas der Ukraine“ sowie seiner Mitglieder vertritt.
Der Botschaft zufolge wird der Zoll auf folgende Waren erhoben: Glasbehälter (Einmachgläser, Flaschen) für Lebensmittel und Getränke mit einem Fassungsvermögen von 0,15 l oder mehr, aber weniger als 2,5 l, die nach UKTVED unter den Codes 7010 90 41 00, 7010 90 43 00, 7010 90 45 00 eingereiht sind; Farbgläser mit einem Nenninhalt von mehr als 0,33 l, aber weniger als 1 l, die nach UKTVED unter dem Code 7010 90 53 00 eingereiht sind.
Dies sei die erste Entscheidung der Kommission über die Anwendung von restriktiven Maßnahmen auf Einfuhren in die Ukraine nach dem 24. Februar 2022, so die Kanzlei. Er stellte fest, dass die Anwendung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen in der Praxis der Antidumpinguntersuchungen in der Ukraine ein äußerst seltenes Zwischenergebnis ist. Das letzte Mal wurden solche Maßnahmen von der ICMT im Jahr 2020 angewandt.
Der vorläufige Antidumpingzoll gilt für einen Zeitraum von vier Monaten ab dem Tag der Veröffentlichung der ICMT-Entscheidung in der Zeitung Uriadovyi Kurier.
Die Entscheidung über den Verstoß und die Antidumpinguntersuchung auf der Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung des von Iljaschew & Partner ausgearbeiteten Antrags von Glass Ukraine wurde von der ITC am 22. Dezember 2021 getroffen.
Der Verband der Glasindustrieunternehmen „Glass Ukraine“ ist eine öffentliche Organisation, die ukrainische Hersteller von Glasbehältern, Flachglas, Glaswaren und Kunstglas sowie Lieferanten von Ausrüstungen, Materialien und Dienstleistungen für die Glasindustrie zusammenbringt. Sie wurde 1997 gegründet. Die Mitglieder des Verbandes stellen mehr als 80 % der Glasprodukte des Landes her.
Das Ministerkabinett hat die am 9. März eingeführte Gesetzesnorm aufgehoben, die es Importeuren von Lebensmittelprodukten erlaubt, diese Produkte in das Land einzuführen, auch wenn die Informationen auf der Produktverpackung nicht auf Ukrainisch sind.
Daher können Lebensmittelmarktbetreiber nur noch Produkte mit einem Etikett in der Staatssprache importieren, sagte Taras Melnichuk, ein Vertreter des Ministerkabinetts in der Werchowna Rada, in einem Telegram-Kanal.
Die entsprechende Änderung des Dekrets Nr. 234 vom 9. März 2022 hat die Regierung bei einer Sitzung am Freitag vorgenommen.
„Ausgeschlossen ist … die Regelung über die vorübergehende Möglichkeit des Verkaufs von Lebensmitteln im Zollgebiet der Ukraine für die Dauer des Kriegsrechts, deren Informationen in einer anderen Sprache als der Staatssprache enthalten sind. Es war festgestellt, dass solche Lebensmittel, die vom 9. März bis zum 1. Dezember in das Hoheitsgebiet der Ukraine eingeführt werden, im Zollgebiet der Ukraine bis zum Ablauf der Mindesthaltbarkeit oder der Verbrauchsfrist (das „Verbrauchsdatum“) in Umlauf sein können, “, sagte Melnychuk in der Nachricht.
Somit behält die geänderte Verordnung die Möglichkeit für Importeure von Futtermitteln, diese in einer anderen Sprache als der Staatssprache gekennzeichneten Produkte einzuführen.
Darüber hinaus bleibt die gesetzliche Norm in Kraft, dass die Kennzeichnung von Lebensmitteln und Futtermitteln, die als humanitäre Hilfe in die Ukraine eingeführt werden, in einer anderen Sprache als der Staatssprache eingereicht werden kann.
Die Verordnung erlaubt auch die Verwendung von übrig gebliebenen Verpackungen oder Behältern für Lebens- und Futtermittel, die nach der Schließung von Unternehmen zurückgelassen wurden, die ihre Arbeit aufgrund von Feindseligkeiten eingestellt haben. In Zukunft können solche Behälter zum Verpacken ähnlicher Produkte verwendet werden, die in anderen Unternehmen hergestellt werden.
EINFUHR, Etikett, MINISTERKABINETT, Produkten, Staatssprache
Außenhandelsumsatz in wichtigsten positionen im Jan-Mai 2022 (einfuhr)

Daten: SSSU
Aussenhandelsumsatz in wichtigsten positionen im Jan-Apr 2022 (einfuhr)

Daten: SSSU