Die Schweizer Behörden haben ein Gesuch der Rüstungsfirma Ruag AG um Erlaubnis zum Verkauf von fast hundert Panzern des Typs Leopard 1 A5 nach Deutschland abgelehnt, um sie anschließend in die Ukraine zu überführen.
„Der Bundesrat hat am 28. Juni ein Gesuch der Ruag AG für den Export von 96 Panzern des Typs Leopard 1 A5 in die Ukraine abgelehnt, da es gegen die geltende Gesetzgebung verstößt“, so der Schweizer Bundesrat in einer Erklärung vom Mittwoch.
Der Rat erklärte, dass ein solcher Verkauf gegen das geltende Schweizer Recht verstoßen würde. Zudem würde das Geschäft „die Neutralitätsposition der Schweiz verletzen“.
Die Ruag AG hatte am 27. Juni bei den Behörden ein Exportgesuch für den Weiterverkauf von 96 gebrauchten und nicht einsatzfähigen Panzern des Typs Leopard 1 A5 eingereicht. Die Panzer sind derzeit in Italien gelagert und müssen in Deutschland repariert werden, bevor sie weiterverkauft werden können.
Der Leopard 1 war bis in die 1980er Jahre der wichtigste deutsche Kampfpanzer. Er wurde von 1965 bis 1984 produziert und war bis 2010 in der BRD im Einsatz. Mehr als ein Dutzend Länder haben ihn noch in ihren Streitkräften, darunter Griechenland, die Türkei, Brasilien, Italien, Chile, Australien und Kanada; der Panzer wird kontinuierlich modernisiert. Insgesamt wurden über 4.700 Panzer dieses Modells hergestellt. Der Panzer ist mit einer 105-mm-Kanone mit einer Feuerkapazität von 60 Schuss ausgestattet. Der Panzer ist mit einem optischen stereoskopischen Entfernungsmesser, einem Binokular, einem Monokular mit Nachtkanal und einem Zielfernrohr ausgestattet. Die Geschwindigkeit des Leopard 1 auf der Landstraße beträgt 62 km/h, die Reichweite 600 km.
Die Schweiz ist bereit, die Ukraine langfristig zu unterstützen und beabsichtigt, ihr bis 2028 mindestens weitere 1,7 Milliarden Dollar zur Verfügung zu stellen, berichtet Swiss Info unter Berufung auf Außenminister Ignazio Cassis.
„Der Schweizer Außenminister Ignazio Cassis hat betont, dass sein Land bereit ist, die Ukraine langfristig zu unterstützen, und dass Bern beabsichtigt, Kiew bis 2028 mindestens weitere 1,5 Milliarden Schweizer Franken (1,7 Milliarden Dollar) zur Verfügung zu stellen“, heißt es in einer Erklärung, die am Donnerstag auf der Website veröffentlicht wurde.
Diese Unterstützung wird im Rahmen der Gesamtstrategie der internationalen Zusammenarbeit gewährt, die das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Mittwoch, 12. April 2023, bekannt gegeben hat.
„Unter Berücksichtigung der 300 Millionen Franken, die Bern bereits für 2023 und 2024 bereitgestellt hat, wird die Schweiz die Ukraine in den nächsten sechs Jahren mit insgesamt mindestens 1,8 Milliarden Franken unterstützen“, hiess es.
Darüber hinaus betonte die Aussenministerin an der Tagung der Weltbankgruppe (WBG) und des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Washington DC die Bedeutung der am 5. Juli 2022 in Lugano verabschiedeten Erklärung von Lugano.
Die Erklärung enthält sieben Grundsätze für den Wiederaufbauprozess der Ukraine: Partnerschaft, Fokus auf Reformen, Transparenz, demokratische Partizipation, Multi-Stakeholder-Engagement, Gleichheit und Nachhaltigkeit.
Cassis stellt fest, dass „dieses Dokument wichtige Leitprinzipien für die internationale Unterstützung der ukrainischen Reformen enthält.
Vor der Konferenz in Washington führte der Schweizer Außenminister Konsultationen mit dem ukrainischen Premierminister Denys Shmyhal.
Die Schweiz hat eine weitere Lieferung von humanitärer Hilfe für die ukrainische Bevölkerung in Form von 40 Heizgeräten und ebenso vielen Generatoren organisiert, wie das Schweizer Außenministerium mitteilte.
„Das Material wurde in der Schweiz von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) gesammelt, die auch den Transport organisiert. Die Möglichkeit, zusätzliche Hilfsgüter zu schicken, wird derzeit geprüft“, heißt es in der Erklärung.
Nach Angaben der Agentur fuhren die Lastwagen mit dieser Ausrüstung am 23. Dezember in die Ukraine. Die Lieferung ist Teil eines umfassenderen Aktionsplans, der den Menschen in der Ukraine helfen soll, diesen Winter zu überleben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Schweiz bereits letzte Woche dreißig Generatoren geliefert hat.
Die Schweiz ist der EU bei der Verhängung neuer Sanktionen gegen Russland gefolgt. 141 natürliche und 49 juristische Personen wurden auf die „schwarzen Listen“ gesetzt, wie die Schweizer Regierung in einer Erklärung mitteilte.
„Die Schweiz hat sich mit der Änderung der Sanktionslisten am 21. Dezember den EU-Maßnahmen angeschlossen“, heißt es in der Pressemitteilung.
„Die Schweiz ändert das Sanktionsregime im Rahmen der von der EU beschlossenen Massnahmen im Zusammenhang mit der Lieferung iranischer Drohnen an Russland und der anhaltend besorgniserregenden Situation in der Ukraine“, heisst es in dem Dokument.
Die Sanktionen treten um 18:00 Uhr Ortszeit in Kraft.
Der Erklärung zufolge verhängte die EU am 16. Dezember auch ein Verbot der Ausfuhr mehrerer anderer Warenkategorien nach Russland und der Erbringung bestimmter Dienstleistungen für Russland, und die Schweizer Regierung wird diese Maßnahmen ihrerseits prüfen.
Der EU-Rat billigte am 16. Dezember das neunte Sanktionspaket gegen Russland, das unter anderem Beschränkungen für den Bergbau- und Energiesektor sowie ein Verbot der Ausfuhr von Raumfahrt- und Drohnenprodukten vorsieht.
Unter anderem hat die EU weitere 168 Unternehmen, die mit der russischen Rüstungsindustrie in Verbindung stehen, auf ihre schwarzen Listen gesetzt. Darüber hinaus umfasst das neunte EU-Sanktionspaket gegen Russland 144 Personen, darunter hochrangige russische Beamte, Abgeordnete, Militärangehörige und Künstler aus Russland.
Die Schweiz hat am Mittwoch das achte Sanktionspaket gegen Russland gebilligt, das unter anderem eine „Obergrenze“ für die russischen Ölpreise vorsieht.
„Der Schweizer Bundesrat hat am 23. November eine weitere Reihe von Sanktionen gegen Russland beschlossen. Der Rat hat die von der Europäischen Union im Rahmen des achten Sanktionspakets beschlossenen Maßnahmen gebilligt“, heißt es in einem auf der Website des Bundesrates veröffentlichten Dokument.
Die Sanktionen beinhalten eine Rechtsgrundlage für die Verhängung einer „Obergrenze“ für die Preise von russischem Öl und Ölprodukten sowie Beschränkungen für Eisen- und Stahlerzeugnisse, Luft- und Raumfahrtprodukte und Waren von wirtschaftlicher Bedeutung für Russland“, heißt es in der Erklärung.
Es wird angegeben, dass die Sanktionen am Mittwoch um 18:00 Uhr Ortszeit (19:00 Uhr CST) in Kraft treten werden.
Zu den neuen Maßnahmen gehört auch ein Verbot der Erbringung von IT-, Ingenieur-, Architektur- und Rechtsdienstleistungen für russische Behörden und Unternehmen. Außerdem wird ein Verbot für Schweizer Staatsangehörige eingeführt, Führungspositionen in bestimmten Unternehmen in russischem Besitz zu bekleiden.
In dem Dokument wird darauf hingewiesen, dass die Schweizer Behörden am 12. Oktober 30 weitere Personen und Einrichtungen auf die Sanktionsliste gegen Russland gesetzt haben.
Als Reaktion auf die Eskalation der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine verabschiedete die EU am 6. Oktober das achte Sanktionspaket mit ähnlichen Maßnahmen.
Zwischen der Ukraine und der Schweiz wurde ein Memorandum über eine Partnerschaft im Bereich der digitalen Transformation unterzeichnet, wie der Telegram-Kanal des ukrainischen Präsidenten mitteilte.
„Zwischen der Ukraine und der Schweiz wurde ein Partnerschaftsmemorandum zur digitalen Transformation unterzeichnet. Wir planen, unsere Zusammenarbeit zu vertiefen, um den Wiederaufbau der Ukraine durch die Digitalisierung zu unterstützen“, heißt es in der Erklärung.
Die beiden Seiten erörterten auch Möglichkeiten der Schweizer Hilfe bei der Unterstützung der Digitalisierung und der Wiederherstellung der Telekommunikationssysteme in den kürzlich besetzten Gebieten der Ukraine.