Business news from Ukraine

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In der Ukraine müssen ab dem 1. Juli alle Lkw für den grenzüberschreitenden Verkehr mit Smart-Tachographen der zweiten Generation ausgestattet sein

In der Ukraine tritt ab dem 1. Juli eine Vorschrift in Kraft, wonach alle Lastkraftwagen, die erstmals für den grenzüberschreitenden Verkehr zugelassen werden, mit Smart-Tachographen der zweiten Generation (G2v2) ausgestattet sein müssen.
Laut einer Mitteilung des Ministeriums für kommunale und territoriale Entwicklung ist diese Vorschrift Teil der Verpflichtungen der Ukraine im Rahmen des Abkommens über die Liberalisierung des Güterverkehrs mit der EU.
„Wir passen unsere Gesetzgebung konsequent an die EU-Standards an, damit ukrainische Unternehmen nach denselben Regeln wie ihre europäischen Kollegen arbeiten können“, wird der stellvertretende Minister für kommunale und territoriale Entwicklung, Serhij Derkach, in der Pressemitteilung zitiert.
Das Ministerium erklärte, dass der Smart-Tachograph der zweiten Generation automatisch die Arbeits- und Ruhezeiten des Fahrers aufzeichnet und den Standort des Fahrzeugs ermittelt.
Allerdings betonte das Ministerium, dass diese Anforderung nur für Lkw gilt, die ab dem 1. Juli 2026 erstmals in der Ukraine für den grenzüberschreitenden Güterverkehr zugelassen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit in der Ukraine über 100 Zentren in Betrieb sind, die die Ausstellung und Verwaltung von Karten für Smart-Tachographen übernehmen. So wurden bereits über 29.000 solcher Karten ausgestellt.
Zudem werden die Inspektoren des Staatlichen Dienstes für Verkehrssicherheit der Ukraine derzeit im Umgang mit den neuen Geräten geschult, was eine effektive Kontrolle sowohl ukrainischer als auch ausländischer Fahrzeuge ermöglichen wird, hieß es in der Pressemitteilung weiter.

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