Ukrainische juristische Personen müssen zweimal jährlich beim TZK und beim SP Angaben zum Transport einreichen, auch wenn in der Bilanz des Unternehmens keine Fahrzeuge oder andere Maschinen ausgewiesen sind.
Wie das regionale TZK und die SP in Schytomyr in ihrer Antwort auf eine Anfrage von OpenDataBot erklärten, muss ein Unternehmen bei Fehlen von Transportmitteln einen sogenannten „Nullbericht“ einreichen.
Angaben zum Vorhandensein und zum technischen Zustand von Fahrzeugen und Technik sind jährlich spätestens bis zum 20. Juni und 20. Dezember einzureichen. Diese Anforderung ist in der Verordnung über die militärische Transportpflicht vorgesehen, die durch den Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 1921 verabschiedet wurde.
Bei Nichtvorlage der Informationen oder bei Nichteinhaltung der Fristen droht den Verantwortlichen der Unternehmen eine Geldstrafe von 34.000 bis 59.500 UAH.
Allerdings führt nicht jeder Beschluss zwangsläufig zur Verhängung einer Geldstrafe. Der Verantwortliche kann triftige Gründe für die Verzögerung nachweisen, insbesondere eine medizinische Behandlung, eine Dienstreise oder die Pflege einer Person mit Behinderung.
In der Oblast Schytomyr erhielten im Jahr 2026 vier Unternehmen solche Beschlüsse; in allen Fällen wurden die Gründe für die Verzögerung jedoch als triftig anerkannt, sodass keine Geldbußen verhängt wurden.
OpenDataBot empfiehlt Unternehmen, im Voraus zu prüfen, wer genau für die Übermittlung der Angaben zuständig ist, und Nachweise über deren fristgerechte Übermittlung aufzubewahren.
Primärquellen: OpenDataBot, Verordnung über die Militärtransportpflicht Nr. 1921 und Artikel 210-1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.