Business news from Ukraine

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In Rumänien wurde ein Ukrainer festgenommen, der mit einem Leichtflugzeug über die Grenze geflogen war

Ein ukrainischer Staatsbürger hat mit einem Kleinflugzeug illegal die Grenze zu Rumänien überquert und wurde nach einem Anruf bei der Notrufnummer 112 im Kreis Suceava festgenommen, teilte die rumänische Grenzpolizei mit. Die offizielle Mitteilung wurde auf der Website der Territorialinspektion der Grenzpolizei von Sighetu Marmației veröffentlicht.

Nach Angaben der rumänischen Seite ereignete sich der Vorfall am 8. März gegen 10:30 Uhr in der Nähe der Ortschaft Frătăuții Vechi im Kreis Suceava. Nach dem Alarm trafen Polizeibeamte und Grenzschutzbeamte am Ort des Geschehens ein und identifizierten den Mann anhand seines biometrischen Reisepasses der Ukraine. Die rumänischen Behörden fanden auch das Fluggerät selbst in einem Garten hinter einem der Häuser im Dorf.

Wie aus der Mitteilung der Grenzpolizei hervorgeht, bat der Mann angesichts des Krieges in der Ukraine um vorübergehenden Schutz in Rumänien. Gleichzeitig wurden die ukrainischen Grenzbehörden über die Kontaktstelle Porubne über den Vorfall informiert.

Gegen den ukrainischen Staatsbürger wurde ein Strafverfahren wegen zweier Straftaten eingeleitet – wegen illegaler Überschreitung der Staatsgrenze und wegen des Führens eines Luftfahrzeugs ohne die erforderlichen Zertifikate.

Nach Angaben des UNHCR und der rumänischen Regierung befanden sich Ende Dezember 2025 201.860 Flüchtlinge aus der Ukraine im Land.

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Ukrainer unter den Top 5 der Touristen in Montenegro – Ergebnisse für 2025

Laut Serbian Economist verzeichnete Montenegro im Jahr 2025 2,73 Millionen Touristenankünfte und 15,37 Millionen Übernachtungen, wie aus den veröffentlichten Statistiken hervorgeht.

Bei den Übernachtungen liegen Touristen aus Serbien mit 23,4 % und Russland mit 16,4 % an der Spitze. Es folgen Bosnien und Herzegowina (8,1 %) und Deutschland (4,6 %). Die Ukraine belegte dabei den 5. Platz: Auf ukrainische Touristen entfielen 4,3 % aller Übernachtungen – genauso viel wie auf Touristen aus der Türkei. Weiter folgt laut Statistik Großbritannien (4,1 %).

https://t.me/relocationrs/2390

 

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Die ukrainische Botschaft hat die neuen Nuancen des Gesetzes über die Hilfe für ukrainische Staatsbürger in Polen erläutert

Die ukrainische Botschaft in der Republik Polen hat daran erinnert, dass das Sondergesetz über die Hilfe für ukrainische Staatsbürger vom 12. März 2022 am 5. März außer Kraft tritt.

„Alle wichtigen Mechanismen des vorübergehenden Schutzes wurden in systemische Gesetze übertragen, vor allem in das Gesetz vom 13. Juni 2003 über den Schutz von Ausländern auf dem Gebiet der Republik Polen. Der Aufenthalt eines Begünstigten des vorübergehenden Schutzes wird bis zum 4. März 2027 als legal anerkannt“, heißt es in einer Mitteilung auf der Facebook-Seite der Botschaft.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Aufenthalt für diesen Zeitraum als legal anerkannt wird, wenn die Person: nach dem 24. Februar 2022 infolge eines bewaffneten Konflikts nach Polen eingereist ist; eine PESEL-Nummer mit dem Status UKR erhalten hat; keinen vorübergehenden Schutz durch einen anderen EU-Mitgliedstaat genießt.

Die Botschaft fügte hinzu, dass für Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes vom 23.01.2026 bereits eine PESEL-Nummer mit dem Status UKR hatten, dieser Status erhalten bleibt.

„Der Status UKR wird nun durch das Gesetz über die Bevölkerungsregistrierung (Ustawa o ewidencji ludnosći) geregelt. Der Antrag auf Zuteilung einer PESEL-Nummer mit dem Status UKR muss innerhalb von 30 Tagen nach der Ankunft persönlich bei einer Gemeindebehörde gestellt werden. Dem Antrag sind ein Foto und Fingerabdrücke beizufügen… Bis zum 31. August 2026 müssen Personen, denen der Status UKR auf der Grundlage eines Antrags zuerkannt wurde, ihre Identität mit einem Reisepass (sofern ein Reisepass ausgestellt wurde) nachweisen. Bei Nichteinhaltung dieser Anforderung ändert sich der Status zu NUE (ohne Anspruch auf legalen Aufenthalt oder Sozialhilfe seitens des Staates)“, warnte die diplomatische Vertretung.

Es wird berichtet, dass Personen mit vorübergehendem Schutz nun Zugang zu medizinischer Versorgung zu den gleichen Bedingungen wie polnische Staatsbürger haben. Der uneingeschränkte Zugang zu medizinischen Leistungen wird bei Vorliegen einer Krankenversicherung und Zahlung der Beiträge an die ZUS gewährt. Personen ohne Versicherung haben nur in Fällen einer unmittelbaren Gefahr für Leben und Gesundheit, während der Schwangerschaft und nach der Geburt sowie bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres Anspruch auf kostenlose Hilfe.

Änderungen werden bei der Bereitstellung von Unterkünften in Sammelunterkünften vorgenommen.

„Der Innenminister kann Unterkunft und Verpflegung (in einer Sammelunterkunft oder in Form von Geldleistungen) nach folgenden Regeln gewähren: maximal 60 Tage ab dem Tag der ersten Einreise nach Polen (für Neuankömmlinge); insgesamt nicht mehr als 12 Monate während des gesamten Zeitraums des vorübergehenden Schutzes. Diese Begrenzung ist kumulativ (gesamt) – es wird die gesamte Aufenthaltsdauer in den Zentren seit 2022 berücksichtigt”, heißt es in der Mitteilung.

Für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen wird die Gemeinschaftsunterkunft mit Verpflegung vom Minister für Soziales bereitgestellt. Zu den schutzbedürftigen Gruppen gehören: Menschen mit Behinderungen (mit mittlerer/schwerer Behinderung sowie ihre Betreuer); Menschen über 60 (Frauen)/65 (Männer) ohne polnische Rente, die nicht arbeiten und keine volljährigen Kinder mit Unterhaltsansprüchen haben; Schwangere oder Mütter mit einem Kind unter 12 Monaten; Personen aus dem Ausland, die unter der Obhut von Einrichtungen/Familien stehen; Personen, die gerade aus dem Krankenhaus entlassen wurden, nachdem sie mindestens 7 Tage lang hospitalisiert waren und deren Krankenhausaufenthalt von der NFZ bezahlt wurde.

Es wird berichtet, dass bis zum 30. Juni 2026 eine besondere Übergangsphase gilt: Der Woiwode kann allen, die bereits dort wohnen, den Verbleib im Zentrum gestatten (auch wenn die Frist von 12 Monaten längst überschritten ist). Diese Frist wurde eingeführt, um den Menschen Zeit zu geben, das Schuljahr zu beenden und eine dauerhafte Unterkunft zu finden. Nach dem 30. Juni 2026 verlieren Personen, die nicht zu den schutzbedürftigen Gruppen gehören, das Recht auf kostenlose Unterbringung in Sammelunterkünften.

„Die Erziehungsbeihilfe 800+ und andere Familienleistungen werden zu den allgemeinen Bedingungen gewährt, die für Ausländer gelten, d. h. unter der Voraussetzung, dass der Vormund berufstätig ist und das Kind seine Schulpflichten erfüllt. Die Befugnisse zur Überwachung und Kontrolle der Verwendung der Beihilfen für Kinder aus dem ausländischen Fürsorgesystem liegen vollständig bei den Bezirksbehörden. Bei Verstößen gegen die Bedingungen können die Zahlungen ausgesetzt werden“, teilt die Botschaft mit.

Vorübergehender Schutz wird nicht gewährt und/oder eingestellt, wenn die Person: eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, einen langfristigen Aufenthaltsstatus in der EU, eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, den Flüchtlingsstatus usw. hat (gilt für alle EU-Länder); einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat; vorübergehenden Schutz in einem anderen EU-Land erhalten hat; Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats ist; unrichtige Angaben oder gefälschte Dokumente vorgelegt hat; im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs eingereist ist.

Der vorübergehende Schutz wird auch bei einer Ausreise aus Polen für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen, einer schriftlichen Verzichtserklärung auf den Schutz oder dem Erwerb eines anderen Rechtsstatus eingestellt.

Der vorübergehende Schutz gilt bis zum 4. März 2027. Weitere Entscheidungen über die Verlängerung oder Änderung des legalen Aufenthaltsstatus von Bürgern der Ukraine auf dem Gebiet Polens fallen in die Zuständigkeit der Regierung der Republik Polen.

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76% der Ukrainer sind gegen die Sperrung von Telegram

76 % der Ukrainer sind gegen eine vollständige Sperrung des Messengers Telegram, nur 16 % unterstützen diese Idee. Dies geht aus den Ergebnissen einer Umfrage der Soziologischen Gruppe Rating (Rating Group) hervor, die Ende Februar 2026 durchgeführt wurde.

„Kürzlich wurde in der Öffentlichkeit erneut eine Diskussion über die Sperrung (Einschränkung) des Messengers Telegram geführt… Insgesamt sind 67 % der Ukrainer mehr oder weniger aktive Nutzer von Telegram. Am häufigsten wird er von jungen Befragten, Einwohnern von Kiew und regionalen Zentren sowie Bürgern mit hohem Einkommen genutzt“, heißt es in der Studie.

Den Ergebnissen der Soziologen zufolge sieht die Mehrheit der Ukrainer keine persönliche Gefahr durch den Messenger, erkennt jedoch relativ häufig Risiken für die nationale Sicherheit.

„Die überwiegende Mehrheit der Befragten (72 %) ist der Meinung, dass Telegram keinen Einfluss auf ihre persönliche Sicherheit hat. Insgesamt 8 % sind der Meinung, dass die Nutzung des Messengers negative Auswirkungen auf die persönliche Sicherheit hat, während 15 % positive Auswirkungen sehen“, so die Daten der Studie.

Was den Einfluss von Telegram auf die nationale Sicherheit angeht, gehen die Meinungen der Befragten auseinander.

„Etwa ein Drittel (35 %) ist der Meinung, dass es keinen Einfluss gibt, und ein weiteres Viertel kann keine Antwort geben. Gleichzeitig glaubt jeder vierte Befragte (28 %), dass Telegram die nationale Sicherheit negativ beeinflusst“, schreiben die Soziologen.

Die Studie wurde vom 26. bis 28. Februar 2026 durchgeführt. Befragungsmethode: CATI (Computer-Assisted Telephone Interview) – Telefoninterviews unter Verwendung eines Computers. Stichprobengröße: 1000 Befragte.

Stichprobenformat: Zufällige Auswahl von Mobiltelefonnummern (Bevölkerung der Ukraine im Alter von 18 Jahren und älter in allen Regionen, mit Ausnahme der vorübergehend besetzten Gebiete der Krim und des Donbass sowie der Gebiete, in denen zum Zeitpunkt der Umfrage kein ukrainischer Mobilfunkempfang vorhanden war). Die Ergebnisse wurden unter Verwendung aktueller Daten des Staatlichen Statistikdienstes der Ukraine gewichtet.

Repräsentativität: Die Stichprobe ist repräsentativ hinsichtlich Alter, Geschlecht und Art der Siedlung (Fehlerquote – nicht mehr als 3,1 % mit einer Konfidenz von 0,9).

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Ukrainer belegten im Januar den dritten Platz beim Wohnungskauf in der Türkei

Ukrainische Staatsbürger belegten im Januar 2026 den dritten Platz unter den ausländischen Käufern von Wohnimmobilien in der Türkei und erwarben 77 Objekte, geht aus Daten hervor, die türkische Medien unter Berufung auf das Türkische Statistikinstitut (TÜİK) anführen. Die Plätze eins und zwei belegten Staatsbürger der Russischen Föderation (219 Käufe) und des Iran (118).

Insgesamt kauften Ausländer in der Türkei 1.306 Wohneinheiten, was 20,8% weniger ist als im Januar 2025. Der Anteil der Verkäufe an Ausländer am gesamten Wohnungsabsatz im Land betrug 1,2%.

Geografisch konzentrierte sich die ausländische Nachfrage zu Jahresbeginn auf die größten und „touristischsten“ Regionen: Im Januar kauften Ausländer 595 Objekte in Istanbul und 375 in Antalya.

Die Gesamtzahl der Wohnimmobilientransaktionen in der Türkei belief sich im Januar auf 111.480, was 4,7% weniger ist als ein Jahr zuvor. Vor diesem Hintergrund setzte sich der Rückgang der Verkäufe an Ausländer fort; lokale Beobachter führen den Einbruch unter anderem auf steigende Preise sowie die Diskussion über die Parameter der „Investitions“-Staatsbürgerschaft und die damit verbundenen Anreize zurück.

Ein Trend zur Abkühlung der ausländischen Nachfrage war auch in den Ergebnissen für das Gesamtjahr 2025 erkennbar: Ausländer erwarben 21.534 Objekte (-9,4% j/j). Nach Nationalitäten lagen Russen vorn (3.649), gefolgt von Iranern (1.878) und Ukrainern (1.541). Nach Standorten kauften Ausländer 2025 am häufigsten in Istanbul (7.989), Antalya (7.118) und Mersin (1.800).

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Ukrainer belegten im Dezember den dritten Platz beim Kauf von Wohnimmobilien in der Türkei

Ukrainische Staatsbürger belegten im Dezember 2025 den dritten Platz unter den Ausländern beim Kauf von Wohnimmobilien in der Türkei, wie aus Daten des türkischen Statistikinstituts (TurkStat) hervorgeht, die von türkischen Medien veröffentlicht wurden.

Den veröffentlichten Daten zufolge kauften Ausländer im Dezember 2.541 Immobilien in der Türkei, was einem Anstieg von 5,1 % gegenüber Dezember 2024 entspricht. An erster Stelle bei den Käufen im Dezember standen Bürger der Russischen Föderation (504 Objekte), an zweiter Stelle Iraner (232) und an dritter Stelle Ukrainer (193).

Insgesamt gingen die Verkäufe von Wohnimmobilien an Ausländer in der Türkei im Jahr 2025 um 9,4 % auf 21.534 Objekte zurück. Unter den ausländischen Käufern lagen im Jahresverlauf Bürger der Russischen Föderation (3.649 Objekte) an erster Stelle, gefolgt von Iranern (1.878) und Ukrainern (1.541).

Insgesamt stieg der Verkauf von Wohnimmobilien in der Türkei im Dezember 2025 um fast 20 %.

Quelle: https://open4business.com.ua/ukrayinczi-vyjshly-na-3-tye-miscze-za-kupivleyu-zhytla-v-turechchyni-v-grudni/

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