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POLEN HAT BESCHLOSSEN, VORÜBERGEHEND KEINE VETERINÄRKONTROLLEN FÜR UKRAINISCHES GETREIDE IN DRITTLÄNDER DURCHZUFÜHREN, UM DEN EXPORT ZU BESCHLEUNIGEN

Polen hat beschlossen, vorübergehend keine Veterinärkontrolle von Futtermitteln pflanzlichen Ursprungs (einschließlich Futtergetreideladungen) beim Transit durch sein Hoheitsgebiet in Drittländer durchzuführen, was es der Ukraine ermöglichen wird, landwirtschaftliche Kulturpflanzen über den Grenzübergang Rava Ruska-Werhrata zu exportieren .
Das entsprechende vereinfachte Getreideexportregime sei am 31. Mai in Kraft getreten, schrieb Valery Tkachev, stellvertretender Direktor der Handelsarbeitsabteilung von Ukrzaliznytsia JSC, am Dienstagabend auf Facebook.
„Das bedeutet, dass solche Waren durch alle Kontrollpunkte – sowohl auf der Schiene als auch auf dem Landweg – nach Polen eingeführt werden können. Bei der Einfuhr unterliegen diese Waren nur der Zollgrenzkontrolle. Daher ist die Überführung von Waggons mit Getreideladung durch den Grenzübergang Rava Ruska – Verhrata ist erlaubt, das wird den Export von Getreide aus der Ukraine steigern!“, schrieb er im sozialen Netzwerk.
Wie berichtet, einigten sich die Ukraine und Polen am 17. Mai auf die Möglichkeit des Transits von Getreide durch gemeinsame Grenzkontrollstellen sowie auf die Sicherstellung des Transits auf der Schiene durch die Grenzkontrollpunkte Werchrata – Rawa Ruska, Medica – Shehyni und Krostsenko – Smolnitsa.
Neben der Sicherstellung der Möglichkeit des Transits von ukrainischem Getreide durch polnische Grenzübergänge vereinbarten die Parteien, die Zahl der polnischen Veterinärinspektoren an der Grenze zur Ukraine auf 19 Personen zu erhöhen und ihre Arbeitszeit auf rund um die Uhr umzustellen an den verkehrsreichsten Grenzübergängen.
Zuvor, am 11. Mai, einigten sich das Ministerium für Infrastruktur der Ukraine und das Ministerium für Infrastruktur und Entwicklung Polens darauf, die Logistikkapazitäten an der gemeinsamen Grenze zu verbessern.

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