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Zypern hat den vorübergehenden Schutzstatus für Bürger der Ukraine bis zum 4. März 2025 verlängert

Die Republik Zypern hat den vorübergehenden Schutzstatus für Personen, die diesen Status bereits besitzen, bis zum 4. März 2025 verlängert.

„Das Innenministerium informiert alle interessierten Parteien darüber, dass das Recht auf vorübergehenden Schutz auf der Grundlage des entsprechenden Beschlusses des Ministerrats automatisch um ein Jahr, d.h. bis zum 4. März 2025, für diejenigen Personen verlängert wird, die ein solches Recht in Zypern erhalten haben“, heißt es in der offiziellen Mitteilung des Flüchtlingsdienstes auf der entsprechenden Website.

Und weiter heißt es: „Für Personen, die bereits vorübergehenden Schutz erhalten haben, ist es daher nicht erforderlich, einen neuen Antrag beim Flüchtlingsdienst einzureichen oder einen neuen biometrischen Aufenthaltstitel bei der Behörde für Bevölkerung und Einwanderung auszustellen.

Personen, die zum ersten Mal um vorübergehenden Schutz ersuchen, müssen ihren Antrag entweder elektronisch unter http://www.moi.gov.cy/asylum oder persönlich in der Hauptgeschäftsstelle des Flüchtlingsdienstes in Nikosia stellen.

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