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Der Gesetzentwurf über die Verantwortung für das illegale Überschreiten der Grenze verfügt über keine realen Umsetzungsmechanismen – Barristers

26 August , 2025  

Der Gesetzentwurf Nr. 13673, der eine Verschärfung der Verantwortung für das illegale Überschreiten der Staatsgrenze vorsieht, verfügt bislang über keine realen Umsetzungsmechanismen, meint Sergej Derewjanko, Rechtsanwalt der Anwaltsvereinigung Barristers.

„Der Gesetzentwurf ist unausgereift, insbesondere weil unklar ist, wie beispielsweise Personen vorgehen sollen, die aus den vorübergehend besetzten Gebieten außerhalb der Ukraine ausgereist sind und aus verschiedenen Gründen, beispielsweise aufgrund einer schweren Krankheit oder der Pflege eines nahen Verwandten mit Behinderung, nicht in ihr Land zurückkehren können. Gemäß dem Gesetzentwurf müssen diese Personen vor Inkrafttreten des Gesetzes oder innerhalb von drei Monaten danach in die Ukraine zurückkehren, sonst werden sie strafrechtlich verfolgt, was natürlich die Rechte dieser Personen verletzt“, sagte er gegenüber der Nachrichtenagentur „Interfax-Ukraine“.

Derewjanko merkte auch an, dass „unklar ist, wie mit den Menschen umgegangen werden soll, die möglicherweise ohne entsprechende Dokumente zu Beginn des Krieges aus bestimmten Gründen aus der Ukraine ausgereist sind und auch in Zukunft keine Möglichkeit haben, in naher Zukunft in die Ukraine zurückzukehren“.

„Daher stellen sich eine Reihe von Fragen, insbesondere wie und wem diese Personen, die sich im Ausland befinden, ihre Umstände schildern sollen, wenn man bedenkt, dass die Änderungen im Strafgesetzbuch in Bezug auf das illegale Überschreiten der Staatsgrenze eine Befreiung von der strafrechtlichen Verantwortung nur unter der Voraussetzung vorsehen, dass Personen, die sich innerhalb von drei Monaten nach dem Überschreiten der Staatsgrenze außerhalb des Landes befinden, in das Hoheitsgebiet der Ukraine zurückgekehrt sind und vor der Mitteilung über den Verdacht der Begehung dieser Straftat freiwillig den Strafverfolgungsbehörden gemeldet haben, was geschehen ist“,

Der Jurist wies auch darauf hin, dass der Gesetzentwurf vorsieht, die strafrechtliche Verantwortung für Verstöße gegen die Vorschriften für den Transport von Waren in das Gebiet oder aus dem Gebiet der Anti-Terror-Operation aufzuheben, „was logisch ist, da in der Ukraine das Kriegsrecht verhängt wurde und daher derzeit keine Anti-Terror-Operation durchgeführt wird“.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine Haftung für die Behinderung des Aufbaus der Grenzinfrastruktur vor (Behinderung des Baus, der Einrichtung oder der Zerstörung/Beschädigung von technischen oder befestigungsbezogenen Anlagen, Zäunen, Grenzmarkierungen, Grenzwegen, Grenzübergängen durch die Staatsgrenze der Ukraine usw.).

Derewjanko wies auch auf die im Gesetzentwurf vorgesehene Haftung für Verstöße von Wehrpflichtigen, Wehrpflichtigen oder Reservisten gegen die gesetzlich festgelegte Aufenthaltsdauer außerhalb der Ukraine hin.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine Verschärfung der Haftung für die illegale Beförderung von Personen über die Staatsgrenze der Ukraine unter Kriegs- oder Ausnahmebedingungen vor.

„Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Umgehung der Wehrpflicht durch „Flucht“ ins Ausland zu verhindern und Wehrpflichtigen die Möglichkeit zu geben, in die Ukraine zurückzukehren. Im Falle der Verabschiedung des Gesetzentwurfs werden nach Ablauf von drei Monaten Personen im wehrpflichtigen Alter, die während des Kriegsrechts illegal die Staatsgrenze überschritten haben und nicht aus dem Ausland zurückgekehrt sind, strafrechtlich verfolgt“, sagte er.

Auf die Frage, was im Gesetzentwurf mit „gesetzlich festgelegte Dauer des Aufenthalts außerhalb der Ukraine unter Ausnahmezustandsbedingungen“ gemeint ist, erklärte Derewjanko, dass „die geltende Gesetzgebung keine klare Definition enthält, aber die Aufenthaltsdauer bestimmter Kategorien von Bürgern außerhalb der Ukraine unter Kriegs- und Ausnahmezustand durch den Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 57 vom 27. Januar 1995 festgelegt ist“.

„Als Beispiel können gemäß diesem Beschluss dürfen Sportler, die Mitglieder der Nationalmannschaften der Ukraine sind, sich ab dem Tag des Überschreitens der Staatsgrenze höchstens 30 Kalendertage ununterbrochen im Ausland aufhalten, jedoch nicht weniger als die Dauer der Veranstaltung, die im Einheitlichen Kalenderplan für Sport- und Gesundheitsveranstaltungen und Sportwettkämpfe der Ukraine für das jeweilige Jahr festgelegt ist“, , sagte er.

„Es stellt sich heraus, dass es derzeit keine Mechanismen zur Umsetzung des Gesetzentwurfs gibt“, fasste der Jurist zusammen.

Wie berichtet, hat das Kabinett der Minister der Werchowna Rada den Gesetzentwurf Nr. 13673 vorgelegt, der eine Verschärfung der Strafen für das illegale Überschreiten der Staatsgrenze vorsieht.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Jahr 2021 von den Grenzbeamten etwas mehr als 3.000 illegale Überschreitungen der Staatsgrenze der Ukraine registriert wurden, während sich die Zahl dieser Verstöße im Jahr 2022 mehr als verdoppelt hat, im Jahr 2023 fast 10.000 betrug im Jahr 2024 mehr als 20.000 und im ersten Quartal dieses Jahres fast 4.678 wehrpflichtige Personen festgenommen, was 10 % mehr ist als im gleichen Zeitraum des Vorjahres (4.539 Personen).

Der Gesetzentwurf sieht eine Strafe in Form einer Geldbuße von 119.000 bis 170.000 UAH oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Für Wehrpflichtige, Wehrdienstpflichtige oder Reservisten, die während des Kriegsrechts die zulässige Aufenthaltsdauer im Ausland überschritten haben, ist eine Geldstrafe von 34.000 bis 51.000 UAH oder eine Freiheitsstrafe von drei bis fünf Jahren vorgesehen.

Eine Geldstrafe von 17.000 bis 85.000 UAH oder eine Freiheitsbeschränkung oder Freiheitsentziehung für bis zu drei Jahre ist auch für die vorsätzliche Beschädigung der Grenzinfrastruktur vorgesehen.

Gleichzeitig enthält der Gesetzentwurf eine Bestimmung über die Befreiung von der Verantwortung für Bürger, die innerhalb einer bestimmten Frist in ihre Heimat zurückkehren und sich freiwillig bei den Strafverfolgungsbehörden melden, um eine von ihnen begangene Straftat anzuzeigen.

Das Innenministerium der Ukraine teilte am Freitag in seinem Telegram-Kanal mit, dass der Gesetzentwurf vom Ministerium ausgearbeitet wurde.

„Leider sehen wir heute massive Versuche, sich durch illegale Ausreisen ins Ausland der Mobilisierung zu entziehen. Wie die Praxis zeigt, schrecken Verwaltungsstrafen die Verstöße nicht ab“, heißt es in der Mitteilung.

Das Innenministerium erklärt, dass der Entwurf vorschlägt, die Prüfung von Verwaltungsfällen wegen illegaler Grenzüberschreitung an die Grenzschutzbeamten zu übertragen, da dies schneller und effektiver sei.

Wie das Innenministerium gegenüber der Agentur „Interfax-Ukraine“ präzisierte, werden Fälle dieser Kategorie derzeit von Gerichten verhandelt, wobei sich die Entscheidungen oft verzögern.

 

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