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Die NBU hat einem Finanzunternehmen die Lizenz entzogen und drei weitere dazu verpflichtet, Verstöße zu beheben

13 Mai , 2026  

Die Nationalbank der Ukraine (NBU) hat die Lizenz für die Tätigkeit des Finanzunternehmens „Vostok Finance“ LLC entzogen und Maßnahmen gegen die Unternehmen „Profit Finance“ LLC, „FC Forward Finance“ LLC und „FC Growway“ LLC ergriffen.

Nach Angaben auf der Website der Aufsichtsbehörde verlor die „Vostok Finance“ LLC ihre Lizenz für Factoring sowie die Kreditvergabe von Geldmitteln und Bankmetallen, nachdem sie die Aufsichtsbehörde faktisch an einer außerplanmäßigen Inspektion gehindert hatte.

Im Februar und März ergriff die Nationalbank Maßnahmen zur Durchführung einer Prüfung des Unternehmens, doch wurden dem Inspektionsteam keine Unterlagen und Informationen zum Prüfungsgegenstand zur Verfügung gestellt, was die Durchführung der Prüfung unmöglich machte.

Ab dem 11. Mai 2026 ist das Unternehmen nicht mehr berechtigt, Finanzdienstleistungen zu erbringen, neue Verträge abzuschließen, bestehende Verträge zu verlängern oder die daraus resultierenden Verpflichtungen zu erhöhen, wobei der Entzug der Lizenz das Unternehmen nicht von der Erfüllung bestehender Verträge befreit.

Grund für die Verhängung der Sanktionsmaßnahme gegen die „Profit Finance“ LLC war die Nichtvorlage von Informationen, Erklärungen, Dokumenten oder deren Kopien durch das Unternehmen innerhalb der festgelegten Fristen auf Verlangen der Nationalbank.

Das Unternehmen muss die Verstöße beseitigen und seine Tätigkeit bis zum 2. Juni 2026 in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen bringen.

Nach Angaben der Aufsichtsbehörde haben die „FC „Forward Finance“ LLC und die „FC „Growway“ LLC gegen die Anforderungen zur Bestätigung der Quellen für die Erhöhung des Stammkapitals verstoßen, wodurch ihre Tätigkeit nicht den Anforderungen für die Erbringung von Finanzdienstleistungen entsprach.

In diesem Zusammenhang hat die Zentralbank die Unternehmen verpflichtet, die Verstöße zu beheben und ihre Tätigkeit bis zum 8. Juni 2026 mit den gesetzlichen Bestimmungen in Einklang zu bringen.

Die Entscheidung bezüglich aller vier Unternehmen wurde vom Ausschuss für die Aufsicht und Regulierung der Märkte für nichtbankmäßige Finanzdienstleistungen am 11. Mai 2026 getroffen.

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