Die griechische Regierung bereitet Änderungen am „Golden Visa“-Programm vor, die es ausländischen Investoren ermöglichen könnten, eine Aufenthaltsgenehmigung nicht durch den Kauf einer einzelnen Immobilie, sondern durch den Erwerb eines Portfolios aus mehreren Immobilien zu erhalten, sofern diese zwingend langfristig vermietet werden.
Die vorgeschlagene Änderung ist Teil der Nationalen Strategie zur Wohnungspolitik Griechenlands für die Jahre 2026–2035. Das Dokument sieht 50 Maßnahmen mit einem Gesamtbudget von über 6,5 Mrd. EUR vor und zielt in erster Linie darauf ab, das Angebot an bezahlbarem Wohnraum zu erhöhen und den Druck auf den Mietmarkt zu verringern.
Nach dem zur Diskussion stehenden Modell kann ein ausländischer Investor statt einer Immobilie mehrere Immobilien erwerben, darf diese jedoch ausschließlich zur langfristigen Vermietung nutzen. Die Vermittlung solcher Wohnungen über Plattformen für Kurzzeitvermietungen ist untersagt. Die Behörden planen zudem die Schaffung eines Kontrollmechanismus zur Überwachung der weiteren Nutzung der erworbenen Objekte.
Ziel der Neuregelung ist es, ausländisches Investitionskapital direkt in die Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen und die Rückführung leerstehender Objekte auf den Markt zu lenken. Besondere Aufmerksamkeit wollen die Behörden der Umnutzung ehemaliger Büro-, Gewerbe- und Industrieflächen in Wohnraum widmen.
Derzeit befinden sich die Änderungen noch in der Vorbereitungsphase und bedeuten nicht, dass die neue Kategorie des „Golden Visa“ bereits in Kraft getreten ist. Für die praktische Einführung sind entsprechende gesetzliche Regelungen erforderlich.
Derzeit hängt die Mindestinvestitionssumme im Rahmen des griechischen „Golden Visa“-Programms von der Art der Immobilie und der Region ab. Für Attika, Thessaloniki, Mykonos, Santorin und Inseln mit mehr als 3.100 Einwohnern beträgt die Hauptschwelle 800.000 Euro, in den meisten anderen Regionen 400.000 Euro. Eine gesonderte Vorzugsschwelle von 250.000 Euro gilt insbesondere beim Kauf einer Gewerbeimmobilie mit anschließender Umwidmung in Wohnraum sowie für bestimmte denkmalgeschützte Gebäude, die saniert werden müssen. Die offiziellen Vorschriften sehen die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung mit einer Laufzeit von fünf Jahren für den Investor vor.
Nach Angaben des griechischen Ministeriums für Migration und Asyl wurden im ersten Halbjahr 2026 2.551 neue Anträge auf eine erstmalige Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen des „Golden Visa“-Programms gestellt, was einem Rückgang von 44 % gegenüber den 4.553 Anträgen im Zeitraum Januar bis Juni 2025 entspricht. Gleichzeitig erteilten die Behörden in den sechs Monaten 4.919 neue Genehmigungen, 21 % mehr als im Vorjahr, da die Bearbeitung einer beträchtlichen Anzahl von Anträgen aus den Vorjahren fortgesetzt wurde.
Die Mehrheit der neuen Antragsteller konzentriert sich weiterhin auf Investitionen im Bereich von 250.000 bis 400.000 Euro, während Objekte, die unter die Schwelle von 800.000 Euro fallen, deutlich weniger gefragt sind.
Dabei ist der Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung bei weitem nicht der einzige Grund für den Immobilienerwerb durch Ausländer. Laut den in der griechischen Wohnungsbaustrategie aufgeführten Daten geben nur etwa 7 % der ausländischen Käufer das „Golden Visa“ als Hauptmotiv an. Etwa 30,8 % betrachten Immobilien in Griechenland als dauerhaften Wohnsitz, 44,4 % als Ferienwohnsitz und weitere 17,8 % in erster Linie als Investition. Das größte Interesse ausländischer Käufer im Jahr 2026 wird von Bürgern der USA, der Niederlande, Deutschlands und Großbritanniens verzeichnet.
Die bei ausländischen Käufern beliebteste Region bleibt Kreta, auf das 42,9 % der Nachfrage entfallen, gefolgt vom Peloponnes mit 22,9 % und den Ionischen Inseln mit 12,7 %.
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