Wie der Experts Club berichtet, haben die EU-Länder im Jahr 2025 rund 3,9 Millionen Erstaufenthaltsgenehmigungen an Drittstaatsangehörige erteilt, was einem Anstieg von 10,1 % bzw. 355.350 gegenüber dem Jahr 2024 entspricht.
Dies ist der höchste Wert seit Beginn der vergleichenden Eurostat-Statistik im Jahr 2008.
Der Hauptgrund für diesen Anstieg war die Arbeitsmigration. Die Zahl der arbeitsbezogenen Erstaufenthaltsgenehmigungen stieg im Jahresvergleich um 179.700 bzw. 16,1 % und erreichte rund 1,3 Millionen. Auf den Arbeitsmarkt entfielen 33,6 % aller erteilten Erstaufenthaltsgenehmigungen.
Die Zahl der Aufenthaltsgenehmigungen aus familiären Gründen stieg um 14,1 % – auf etwa 1,1 Mio. bzw. 28,1 % der Gesamtzahl.
Weitere rund 600.000 Aufenthaltsgenehmigungen, also 15,5 %, standen im Zusammenhang mit Bildung. Ihre Zahl stieg um 9 %.
Etwa 22,8 % der Aufenthaltsgenehmigungen wurden aus anderen Gründen erteilt, darunter auch internationaler Schutz. In dieser Kategorie ging die Zahl der Aufenthaltsgenehmigungen um 0,9 % zurück.
Die größte Gruppe der Erstbezieher bildeten ukrainische Staatsbürger – 335.100, gefolgt von Indien mit 227.600 und Marokko mit 202.100.
An der Spitze der EU-Länder stand Spanien mit der höchsten Gesamtzahl an neuen Aufenthaltsgenehmigungen: 635.400.
In diesen Zahlen sind Personen ohne vorübergehenden Schutz nicht enthalten, insbesondere Millionen von Ukrainern, die das Land nach Ausbruch des umfassenden Krieges verlassen haben.