Wie der „Serbische Ökonom“ berichtet, hat die Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche (FATF) Bosnien und Herzegowina in die Liste der Länder aufgenommen, die unter verstärkter Beobachtung stehen – die sogenannte „graue Liste“.
Gleichzeitig wurde auch der Irak auf die „graue Liste“ gesetzt.
Nach Angaben der FATF weisen die Länder auf der „grauen Liste“ strategische Mängel in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und der Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen auf, verpflichten sich jedoch, diese Probleme innerhalb vereinbarter Fristen zu beheben.
FATF-Präsident Elisa de Anda Madrazo erklärte, dass Bosnien und Herzegowina den Schutz des Finanzsystems vor der Nutzung durch Kriminelle und Terroristen verstärken sowie eine effektivere Aufsicht über den Bankensektor gewährleisten müsse.
Für die Region ist dies ein wichtiges Signal. Bosnien und Herzegowina ist nach wie vor Teil des westbalkanischen Wirtschaftsraums, der durch Banken, Handel, Geldüberweisungen der Diaspora, Verkehr, Bauwesen und Kleinunternehmen eng mit Serbien, Kroatien, Montenegro und den EU-Ländern verbunden ist.
Die Aufnahme in die „graue Liste“ bedeutet zwar keine Sanktionen oder Transaktionsverbote, führt jedoch in der Regel zu einer strengeren Einhaltung der Vorschriften durch Banken und Finanzinstitute. Internationale Zahlungen, die Eröffnung von Konten, die Betreuung von Unternehmen, Überweisungen und Geschäfte mit Vertragspartnern aus dieser Jurisdiktion können mit zusätzlichen Prüfungen verbunden sein.
Für Serbien ist dies aus zwei Gründen wichtig. Erstens ist Bosnien und Herzegowina ein Nachbarland und einer der wichtigsten Märkte für den regionalen Handel. Zweitens können serbische Banken, Unternehmen und Exporteure, die mit Partnern aus Bosnien und Herzegowina zusammenarbeiten, mit detaillierteren Anfragen bezüglich der Herkunft der Gelder, der Eigentumsverhältnisse, der wirtschaftlich Berechtigten und des Verwendungszwecks der Zahlungen konfrontiert werden.
Aus praktischer Sicht sollten Unternehmen, die mit Bosnien und Herzegowina zusammenarbeiten, die Unterlagen zu den Geschäften im Voraus vorbereiten, die tatsächliche Erbringung von Lieferungen und Dienstleistungen nachweisen sowie Verträge und Zahlungsgrundlagen korrekt ausfertigen. Dies gilt insbesondere für Finanzdienstleistungen, Handel, Immobilien, Logistik, Import und Export sowie für Unternehmen mit komplexer Eigentümerstruktur.
Zur Information: Auf der aktuellen „Grauen Liste“ der FATF stehen (Stand: 19. Juni 2026) Angola, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kamerun, die Elfenbeinküste, die Demokratische Republik Kongo, Haiti, Irak, Kenia, Kuwait, Laos, Libanon, Monaco, Nepal, Papua-Neuguinea, Südsudan, Syrien, Venezuela, Vietnam, die Britischen Jungferninseln und Jemen.
Auf der schwarzen Liste der FATF, d. h. der Liste der Hochrisikoländer, für die die FATF verstärkte Maßnahmen oder Gegenmaßnahmen fordert, stehen Nordkorea, Iran und Myanmar.
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