Die PUMB nimmt die Entscheidungen der Nationalbank der Ukraine ernst und räumt der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Finanzüberwachung höchste Priorität ein.
Die Bank hat die von der NBU vorgebrachten Anmerkungen berücksichtigt, um ihre Prozesse und Verfahren zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Finanzüberwachung weiter zu verbessern und anzupassen. Gleichzeitig sind die festgestellten Verstöße nicht systemisch und deuten nicht darauf hin, dass es bei der PUMB an einem angemessenen Risikomanagementsystem oder einer ordnungsgemäßen Organisation und Durchführung der primären Finanzüberwachung mangelt.

Derzeit hat die PUMB bereits einen Maßnahmenplan zur Beseitigung der festgestellten Mängel und zur weiteren Verbesserung der internen Verfahren und Kontrollen im Bereich der Finanzüberwachung ausgearbeitet. Die Bank investiert systematisch in die Entwicklung technologischer Lösungen und die Automatisierung von Prozessen, die auf die Steigerung der Effizienz des Finanzüberwachungssystems abzielen.
Die PUMB setzt ihre konstruktive Zusammenarbeit mit der Nationalbank der Ukraine fort und arbeitet konsequent daran, die Effizienz des Finanzüberwachungssystems zu steigern.
Zur Erinnerung: Die PUMB ist einer der größten Steuerzahler in der Ukraine. Seit 2022 hat die Bank 20,4 Mrd. UAH an Steuern an die Haushalte aller Ebenen abgeführt. Gleichzeitig unterstützt die PUMB aktiv die Ukraine und die Streitkräfte: Die Investitionen der Bank in soziale Projekte beliefen sich seit 2022 auf über 1,4 Mrd. UAH, wovon mehr als 544 Mio. UAH zur Unterstützung der Streitkräfte der Ukraine (ZSU), der Territorialverteidigungskräfte (TrO), des Katastrophenschutzes (DSNS), der Nationalpolizei, der Nationalgarde, des Hauptnachrichtendienstes (GUR) und des Sicherheitsdienstes der Ukraine (SBU) verwendet wurden.
Die Nationalbank der Ukraine hat im Juni 2026 die AG „PUMB“ wegen Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften im Bereich der Finanzüberwachung mit einer Geldstrafe von 10 Mio. UAH belegt, wie die Aufsichtsbehörde am 7. Juli mitteilte.
Nach Angaben der NBU betrafen die Verstöße die unzureichende Überprüfung neuer und bestehender Kunden sowie die Nichtanwendung verschärfter Überprüfungsmaßnahmen bei Kunden mit hohem Geschäftsrisikopotenzial.
Die Aufsichtsbehörde wies zudem auf die unsachgemäße Anwendung des risikobasierten Ansatzes durch die Bank hin. Insbesondere stellte die NBU fest, dass ein hohes Risiko bei Geschäftsbeziehungen mit Kunden nicht erkannt wurde, deren letztendliche wirtschaftliche Eigentümer Staatsangehörige eines Staates sind, der eine bewaffnete Aggression gegen die Ukraine ausübt.
Darüber hinaus hat die Bank nach Angaben der NBU die speziell befugte Behörde nicht rechtzeitig über schwellenwertrelevante Finanztransaktionen informiert und gegen die Anforderungen zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen mit Kunden verstoßen, die keine Unterlagen oder Angaben für eine ordnungsgemäße Überprüfung vorgelegt hatten.
Neben der Geldstrafe erhielt die PUMB eine schriftliche Verwarnung wegen Mängeln in den internen Dokumenten zur Finanzüberwachung. Die NBU wies darauf hin, dass darin keine Verfahren vorgesehen waren, die für ein wirksames Risikomanagement und die Verhinderung der Nutzung von Bankdienstleistungen zur Geldwäsche, zur Terrorismusfinanzierung oder zur Verbreitung von Massenvernichtungswaffen ausreichend waren.
PUMB – Erste Ukrainische Internationale Bank – ist eine der größten Privatbanken mit ukrainischem Kapital. Die Bank ist seit 1991 tätig und bietet Dienstleistungen für Privatkunden, Unternehmer und Unternehmen an. PUMB ist gemäß der Klassifizierung der NBU eine systemrelevante Bank und betreut rund 147.000 Firmenkunden sowie 1,9 Millionen Privatkunden.
Wie der „Serbische Ökonom“ berichtet, hat die Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche (FATF) Bosnien und Herzegowina in die Liste der Länder aufgenommen, die unter verstärkter Beobachtung stehen – die sogenannte „graue Liste“.
Gleichzeitig wurde auch der Irak auf die „graue Liste“ gesetzt.
Nach Angaben der FATF weisen die Länder auf der „grauen Liste“ strategische Mängel in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und der Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen auf, verpflichten sich jedoch, diese Probleme innerhalb vereinbarter Fristen zu beheben.
FATF-Präsident Elisa de Anda Madrazo erklärte, dass Bosnien und Herzegowina den Schutz des Finanzsystems vor der Nutzung durch Kriminelle und Terroristen verstärken sowie eine effektivere Aufsicht über den Bankensektor gewährleisten müsse.
Für die Region ist dies ein wichtiges Signal. Bosnien und Herzegowina ist nach wie vor Teil des westbalkanischen Wirtschaftsraums, der durch Banken, Handel, Geldüberweisungen der Diaspora, Verkehr, Bauwesen und Kleinunternehmen eng mit Serbien, Kroatien, Montenegro und den EU-Ländern verbunden ist.
Die Aufnahme in die „graue Liste“ bedeutet zwar keine Sanktionen oder Transaktionsverbote, führt jedoch in der Regel zu einer strengeren Einhaltung der Vorschriften durch Banken und Finanzinstitute. Internationale Zahlungen, die Eröffnung von Konten, die Betreuung von Unternehmen, Überweisungen und Geschäfte mit Vertragspartnern aus dieser Jurisdiktion können mit zusätzlichen Prüfungen verbunden sein.
Für Serbien ist dies aus zwei Gründen wichtig. Erstens ist Bosnien und Herzegowina ein Nachbarland und einer der wichtigsten Märkte für den regionalen Handel. Zweitens können serbische Banken, Unternehmen und Exporteure, die mit Partnern aus Bosnien und Herzegowina zusammenarbeiten, mit detaillierteren Anfragen bezüglich der Herkunft der Gelder, der Eigentumsverhältnisse, der wirtschaftlich Berechtigten und des Verwendungszwecks der Zahlungen konfrontiert werden.
Aus praktischer Sicht sollten Unternehmen, die mit Bosnien und Herzegowina zusammenarbeiten, die Unterlagen zu den Geschäften im Voraus vorbereiten, die tatsächliche Erbringung von Lieferungen und Dienstleistungen nachweisen sowie Verträge und Zahlungsgrundlagen korrekt ausfertigen. Dies gilt insbesondere für Finanzdienstleistungen, Handel, Immobilien, Logistik, Import und Export sowie für Unternehmen mit komplexer Eigentümerstruktur.
Zur Information: Auf der aktuellen „Grauen Liste“ der FATF stehen (Stand: 19. Juni 2026) Angola, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kamerun, die Elfenbeinküste, die Demokratische Republik Kongo, Haiti, Irak, Kenia, Kuwait, Laos, Libanon, Monaco, Nepal, Papua-Neuguinea, Südsudan, Syrien, Venezuela, Vietnam, die Britischen Jungferninseln und Jemen.
Auf der schwarzen Liste der FATF, d. h. der Liste der Hochrisikoländer, für die die FATF verstärkte Maßnahmen oder Gegenmaßnahmen fordert, stehen Nordkorea, Iran und Myanmar.
Bosnien und Herzegowina, COMPLIANCE, FATF, Finanzüberwachung, SERBIEN
Die Nationalbank der Ukraine (NBU) hat im Mai 2026 die „1 Bezpechne agentstvo neobhidnych kredytiv“ GmbH (Marke „MyCredit“) mit einer Geldstrafe von 6,13 Mio. UAH und die Bank „Avangard“ mit einer Geldstrafe von 2 Mio. UAH wegen Verstößen gegen die gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Finanzüberwachung belegt, wie die Aufsichtsbehörde auf ihrer Website mitteilte.
Dem Bericht zufolge wurde die GmbH „1 Bezpechne agentstvo neobhidnych kredytiv“ wegen mangelhafter Organisation und Durchführung der primären Finanzüberwachung mit einer Geldstrafe belegt. Insbesondere wies die Nationalbank auf Verstöße bei der Anwendung des risikobasierten Ansatzes, der Erstellung interner Dokumente, der ordnungsgemäßen Überprüfung von Kunden, der Zusammenarbeit mit politisch exponierten Personen sowie der Bereitstellung von Informationen auf Anfrage der Aufsichtsbehörde hin.
Die Bank „Avangard“ wurde wegen unsachgemäßer Anwendung des risikobasierten Ansatzes, der Nichtidentifizierung einer der Finanzüberwachung unterliegenden Finanztransaktion sowie der unsachgemäßen Analyse von Kundentransaktionen hinsichtlich des Vorliegens von Verdachtsindikatoren mit einer Geldstrafe belegt.
Darüber hinaus erhielt das Finanzinstitut schriftliche Verwarnungen wegen der unsachgemäßen Ausarbeitung und Umsetzung interner Dokumente zu Fragen der Finanzüberwachung sowie wegen der Übermittlung fehlerhafter Informationen über Devisentransaktionen an die NBU.
Die Zentralbank verhängte zudem gegen die „FC „A Finance“ LLC eine Geldstrafe in Höhe von 800.000 UAH wegen Verstößen gegen die Vorschriften für Devisengeschäfte und wegen des Versäumnisses, eine separate strukturelle Einheit mit einem Videoüberwachungssystem auszustatten.
Die „FC MBK“ GmbH wurde mit einer Geldstrafe von 799.000 UAH wegen Verstößen gegen die Anforderungen der Finanzüberwachung belegt, insbesondere wegen der unsachgemäßen Übermittlung von Informationen und Dokumenten auf Anfrage der Nationalbank, der Nichterfüllung der Pflicht zur ordnungsgemäßen Überprüfung von Kunden, der unsachgemäßen Anwendung eines risikobasierten Ansatzes sowie Verstöße gegen die Vorschriften zur Aufbewahrung von Unterlagen in Kundenakten und zur Erstellung statistischer Berichte zu AML/CFT-Themen.
Zudem erhielt das Unternehmen eine schriftliche Verwarnung wegen der unsachgemäßen Ausarbeitung und Einführung interner Dokumente zu Fragen der Finanzüberwachung, Mängeln im Betrieb des Automatisierungssystems zur ständigen Überwachung von Kundentransaktionen sowie der Nicht-Eintragung bestätigter Informationen in die Kundenfragebögen.
PT „Lombard Nr. 1“ LLC „Kontrakt-Group“ und das Unternehmen wurden mit einer Geldstrafe von 200.000 UAH wegen Verstößen gegen die Vorschriften für Devisengeschäfte belegt, insbesondere wegen der Nichtvorlage von Abrechnungsbelegen durch den Kassierer bei der Annahme oder Ausgabe von Bargeld in Fremdwährung im Rahmen von Stornierungs- und Kontrolltransaktionen.
Darüber hinaus erhielt das Pfandhaus eine schriftliche Verwarnung wegen des Fehlens einer Kopie oder eines Auszugs aus dem Eröffnungsbescheid in einer separaten Abteilung, in dem die Liste der an der Kasse durchgeführten Transaktionen aufgeführt ist, sowie wegen Verstößen gegen die Anforderungen an die technischen Videoüberwachungssysteme.
Die „FC „Alliance Capital Group“ LLC wurde mit einer Geldstrafe von 100.000 UAH wegen Verstoßes gegen die Vorschriften zur Durchführung von Devisengeschäften belegt, insbesondere wegen der Nichtdurchführung der Annahme oder Ausgabe von Bargeld im Rahmen eines Devisengeschäfts durch den Kassierer gleichzeitig mit der Aushändigung des Kassendokuments.
Die Aufsichtsbehörde erteilte dem Unternehmen zudem eine schriftliche Verwarnung wegen Verstößen gegen die Anforderungen an das Videoüberwachungssystem, insbesondere wegen des Fehlens von Angaben zu Datum und Uhrzeit in den Videoaufzeichnungen aus dem Kundenbereich.
Die „FC „Alfa-Invest Group“ LLC erhielt eine schriftliche Verwarnung wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften für die Durchführung von Devisengeschäften, der darin bestand, dass einem Kunden – einer natürlichen Person – Bargeld in Fremdwährung nicht gleichzeitig mit der Ausstellung eines Kassendokuments ausgehändigt wurde.
Wie berichtet, verhängte die NBU im Mai gegen die „FC „Kontraktowy Dom“ LLC und die „Swift Garant“ LLC jeweils eine Geldstrafe in Höhe von 135,15 Mio. UAH wegen unsachgemäßer Organisation und Durchführung der primären Finanzüberwachung. Darüber hinaus erhielt die PrJSC „SK „VUSO“ eine Geldstrafe in Höhe von 40,71 Mio. UAH wegen eines ähnlichen Verstoßes.
Die Finanzüberwachung wandelt sich von einer formalen regulatorischen Verpflichtung zu einer vollwertigen Geschäftsfunktion, und manuelle AML-Prozesse bergen für Unternehmen operative und Reputationsrisiken, während die Automatisierung es ermöglicht, das Risikomanagement in die digitale Geschäftsarchitektur zu integrieren, meint Oksana Gubina, CEO von AML.point.
Ihrer Einschätzung nach erhöhen das Wachstum des Transaktionsvolumens, die Komplexität der Finanzprodukte und die strengeren Anforderungen der Aufsichtsbehörden die Risiken der Verwendung fragmentierter Systeme und des sogenannten „Excel-AML“, wodurch die Abhängigkeit vom menschlichen Faktor und die Fehlerwahrscheinlichkeit steigen.
Gubina merkt an, dass Automatisierung im AML nicht die Beschleunigung einzelner Überprüfungen bedeuten sollte, sondern die Integration der Finanzüberwachung in die Kernsysteme und die Erstellung eines einheitlichen Kundenprofils, was einen Übergang zu einem proaktiven, datengestützten Risikomanagement ermöglicht.
Sie wies auch auf die Verlagerung von einem produktorientierten zu einem kundenorientierten Ansatz im AML hin, da das Risiko mit dem Profil und dem Verhalten des Kunden zusammenhängt, der mehrere Produkte gleichzeitig nutzen kann.
Nach Angaben der Autorin sollen Fragen der kundenorientierten Finanzüberwachung am 18. Februar 2026 auf der Konferenz „Banking Forum: DIGITAL TRENDS 2026 von IFC Bankir, wo sie als Rednerin auftreten wird.
https://interfax.com.ua/news/blog/1142350.html
Die ukrainische Nationalbank (NBU) hat den Plan für Vor-Ort-Prüfungen zur Finanzüberwachung und zur Einhaltung der Devisen- und Sanktionsvorschriften für 2024 geändert, wie auf der Website der Aufsichtsbehörde zu lesen ist.
Lombard Finance PE mit Beteiligung von ITM Market LLC und I-Company LLC wurde aufgrund der Aufhebung der Betriebslizenz aus dem Plan der Vor-Ort-Prüfungen ausgeschlossen, Inter-Realty PE and Company wurde jedoch aufgenommen.
Laut Plan sind für 2024 Vor-Ort-Prüfungen bei Banken vorgesehen: im ersten Quartal – JSC CB PrivatBank, JSC RVS Bank, im zweiten Quartal – JSC OTP Bank, JSC Bank Credit Dnipro, im dritten Quartal – JSC Crystalbank, JSC JSB Radabank, im vierten Quartal – PJSC Bank Vostok.
Nicht-Bank-Institutionen: im ersten Quartal – FC Mont Blanc Finance LLC, FC Wei For Pay LLC, im zweiten Quartal – Lombard Doncredit LLC Inter Realty and Company, OTP Leasing LLC, im dritten Quartal – Nadezhda Insurance Company, NovaPay LLC, im vierten Quartal – Credit Union, Avance Credit LLC, Ultra Alliance Insurance Company.
In dem Bericht wird darauf hingewiesen, dass der Plan für die Vor-Ort-Prüfungen auf der Grundlage eines risikobasierten Ansatzes erstellt wurde, in den auch die Ergebnisse der Risikobewertung von Banken und Nichtbanken eingeflossen sind.