Das Ministerium für Landwirtschaft und Forstwirtschaft der Republik Türkei verschärft ab dem 4. August 2026 die pflanzengesundheitlichen Kontrollen bei der Einfuhr, Ausfuhr, Wiederausfuhr und dem Transit von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen, insbesondere von Weizen, wie die Staatliche Dienststelle der Ukraine für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (Derzhprodspozhyvsluzhba) mitteilte.
Die Verschärfung der Anforderungen steht im Zusammenhang mit der Verabschiedung einer neuen Verordnung über die Pflanzenquarantäne durch die türkische Seite, durch die die bisherige Quarantäneverordnung aufgehoben wird.
„Da Weizen, der in die Republik Türkei importiert wird, eine Wirtspflanze für Schädlinge wie Tilletia barclayana, Tilletia indica, Tilletia caries, Tilletia controversa, Tilletia laevis (Tilletia foetida) ist, hat die Republik Türkei die Kontrollen zur Erkennung der genannten Schadorganismen in Weizensendungen verschärft“, heißt es in der Mitteilung.
Im Falle des Nachweises dieser Schädlinge wird ukrainischen Exporteuren die Ausstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses gemäß Artikel 46 des ukrainischen Gesetzes „Über die Pflanzenquarantäne“ verweigert.