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DIE UKRAINE UND DIE SCHWEIZ UNTERZEICHNETEN EIN PROTOKOLL ÜBER DIE VORNAHME DER ÄNDERUNGEN ANS ABKOMMEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG

3 Februar , 2019  

Die Regierung der Ukraine und Schweizerischer Bundesrat in Davos (Schweiz) unterzeichneten das Protokoll über die Vornahme der Änderungen ans Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung für die Einkommen- und Kapitalsteuer, teilte der ukrainische Präsident Petro Poroschenko mit.
„Die Unterzeichnung von diesem Protokoll schafft günstige Bedingungen für die Ukraine und Schweiz, regt die Geschäftsinitiative von Unternehmern an, regelt die Fragen der internationalen Besteuerung zwischen den Staaten und behebt die Steuerdiskriminierung“, schrieb er in Facebook.
Petro Poroschenko traf auch mit dem schweizerischen Präsidenten Ulrich Meyer. Im Rahmen vom Treffen vereinbarten die Parteien die weitere Zusammenarbeit von zuständigen Behörden zur Rückkehr von aus der Ukraine durch die ehemaligen Beamten gesetzwidrig abgezogenen Aktiven, heißt es auf der Webseite vom ukrainischen Präsidenten.
Das Finanzministerium präzisiert, dass der Abschluss vom Protokoll auf die Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen der natürlichen und juristischen Personen, die innerhalb von beiden Staaten entstehen, ausgerichtet ist. „Es ist möglich durch die Verteilung vom Besteuerungsrecht von einzelnen Arten der Einkünfte zwischen den Staaten abhängig vom Entstehungsort, sowie Erfassung von auf dem Territorium des anderen Staats gezahlten Summen in den Steuerverbindlichkeiten“, erklärte man im Finanzministerium.
Laut der Mitteilung vom Amt setzt das unterzeichnete Protokoll die Erhöhung von Steuersätzen für Zinsen und Tantieme von 0% auf 5%, Vervollständigung des Verfahrens zur Beilegung von Steuerstreiten vor dem Schiedsgerich, Erweiterung der Möglichkeiten von beiden Parteien im Sinne vom Steuerinformationsaustausch ohne Bemerkungen über Forderungen an nationales Steuerinteresse bzw. Bank Bankgeheimnis voraus.

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