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Die Ukraine schlägt der EU vor, einen „Covid-Präzedenzfall“ auf ukrainische Flüchtlinge anzuwenden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden

Die Regierung der Ukraine wird einen Brief an alle Steuerbehörden und Regierungen der EU-Länder mit der Bitte senden, den „Covid-Präzedenzfall“ anzuwenden, als viele Menschen aufgrund der Annullierung gezwungen waren, ihre Länder mit steuerlichem Wohnsitz zu verlassen Flüge, und die „Steuerregel“ wurde auf sie nicht angewendet. Aufenthalt 180 Tage“.
Diese Entscheidung wurde vom Wirtschaftshauptquartier des Wirtschaftsministeriums bei einem Treffen am Donnerstag getroffen, sagte sein Mitglied Mikhail Kukhar auf Facebook.
Ihm zufolge wird der Brief von der Ersten Stellvertretenden Ministerpräsidentin – Wirtschaftsministerin Yulia Sviridenko unterzeichnet, die den Wirtschaftsstab leitet und einen solchen Vorschlag genehmigt hat.
Kukhar fügte hinzu, dass auch Änderungen an den entsprechenden Anweisungen der Nationalbank und des staatlichen Steuerdienstes vorbereitet werden, um ukrainischen Einzelunternehmern die Eröffnung von Konten bei ausländischen Banken zu ermöglichen.
Wie bereits berichtet, forderte die European Business Association die Regierung auf, das Problem des steuerlichen Wohnsitzes ukrainischer Staatsbürger im Ausland zu lösen, da sie bei einem Aufenthalt außerhalb des Landes von mehr als 183 Tagen als Einwohner des Gastlandes anerkannt werden können und es eine Gefahr der Doppelbesteuerung.
Nach Angaben der UN haben derzeit die meisten ukrainischen Flüchtlinge nach Europa den Status des vorübergehenden Schutzes in Polen erhalten – 1 Million 274,1 Tausend, Deutschland – 670 Tausend, Tschechien – 413 Tausend, Italien – 150,3 Tausend, Spanien – 133,8 Tausend , Bulgarien – 129,4 Tausend, Frankreich – 96,5 Tausend, Slowakei – 86,8 Tausend und Österreich – 78,2 Tausend.
Die meisten von ihnen verließen die Ukraine Ende Februar und März.

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DIE UKRAINE UND DIE SCHWEIZ UNTERZEICHNETEN EIN PROTOKOLL ÜBER DIE VORNAHME DER ÄNDERUNGEN ANS ABKOMMEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG

Die Regierung der Ukraine und Schweizerischer Bundesrat in Davos (Schweiz) unterzeichneten das Protokoll über die Vornahme der Änderungen ans Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung für die Einkommen- und Kapitalsteuer, teilte der ukrainische Präsident Petro Poroschenko mit.
„Die Unterzeichnung von diesem Protokoll schafft günstige Bedingungen für die Ukraine und Schweiz, regt die Geschäftsinitiative von Unternehmern an, regelt die Fragen der internationalen Besteuerung zwischen den Staaten und behebt die Steuerdiskriminierung“, schrieb er in Facebook.
Petro Poroschenko traf auch mit dem schweizerischen Präsidenten Ulrich Meyer. Im Rahmen vom Treffen vereinbarten die Parteien die weitere Zusammenarbeit von zuständigen Behörden zur Rückkehr von aus der Ukraine durch die ehemaligen Beamten gesetzwidrig abgezogenen Aktiven, heißt es auf der Webseite vom ukrainischen Präsidenten.
Das Finanzministerium präzisiert, dass der Abschluss vom Protokoll auf die Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen der natürlichen und juristischen Personen, die innerhalb von beiden Staaten entstehen, ausgerichtet ist. „Es ist möglich durch die Verteilung vom Besteuerungsrecht von einzelnen Arten der Einkünfte zwischen den Staaten abhängig vom Entstehungsort, sowie Erfassung von auf dem Territorium des anderen Staats gezahlten Summen in den Steuerverbindlichkeiten“, erklärte man im Finanzministerium.
Laut der Mitteilung vom Amt setzt das unterzeichnete Protokoll die Erhöhung von Steuersätzen für Zinsen und Tantieme von 0% auf 5%, Vervollständigung des Verfahrens zur Beilegung von Steuerstreiten vor dem Schiedsgerich, Erweiterung der Möglichkeiten von beiden Parteien im Sinne vom Steuerinformationsaustausch ohne Bemerkungen über Forderungen an nationales Steuerinteresse bzw. Bank Bankgeheimnis voraus.

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