Wie Experts.news berichtet, bereitet die Europäische Kommission Vorschläge zur Reform des EU-Erweiterungsprozesses vor, die als Grundlage für die strategische Debatte der EU-Staats- und Regierungschefs im Oktober 2026 dienen sollen. Einer der Schwerpunkte der Diskussion ist die Einführung zusätzlicher Garantien, die es ermöglichen sollen, bestimmte Rechte neuer Mitgliedstaaten einzuschränken, falls diese ihre Verpflichtungen gegenüber der EU verletzen.
Die Informationen über die Vorbereitung der Reform werden von der Europäischen Kommission bestätigt. Bereits am 6. Juli teilte ein Vertreter der EK Euronews mit, dass Brüssel im Vorfeld des Gipfeltreffens im Oktober an eigenen Vorschlägen arbeite, da die Diskussion über neue Regeln direkt zwischen den Mitgliedstaaten immer intensiver geführt werde.
Der Europäische Rat hat offiziell bestätigt, dass die Staats- und Regierungschefs der EU auf ihrer Tagung am 15. und 16. Oktober 2026 eine strategische Diskussion über die Erweiterung und die internen Reformen der Union führen werden. Eine offizielle Bestätigung, dass die Europäische Kommission das endgültige Paket genau am 15. Oktober vorlegen wird, gibt es bislang jedoch nicht.
Eine der am meisten diskutierten Optionen ist die vorübergehende Einschränkung bestimmter Stimmrechte der neuen Mitgliedstaaten.
Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Belgien und Luxemburg hatten bereits im Juni vorgeschlagen, die Möglichkeit einer Übergangsphase zu erörtern, in der neue EU-Mitglieder keine Entscheidungen in den sensibelsten Bereichen blockieren können, in denen derzeit Einstimmigkeit aller Länder erforderlich ist.
Dabei geht es vor allem um die Außenpolitik, den EU-Haushalt und die weitere Erweiterung der Union.
Darüber hinaus schlagen die fünf Staaten vor, spezielle Schutzmechanismen in künftige Beitrittsverträge aufzunehmen. Diese würden es ermöglichen, Maßnahmen gegen einen neuen Mitgliedstaat zu ergreifen, falls dieser ernsthaft gegen die Grundsätze der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit oder der Medienfreiheit verstößt.
Diese Vorschläge stehen in hohem Maße im Zusammenhang mit den Erfahrungen Ungarns unter Viktor Orbán, als Budapest die Einstimmigkeitsregel wiederholt nutzte, um wichtige EU-Beschlüsse zu blockieren.
Dabei geht es bislang ausschließlich um Reformoptionen und nicht um bereits vereinbarte neue Regeln.
Diese Diskussion ist vor allem für Montenegro von Bedeutung, das derzeit der am weitesten fortgeschrittene Beitrittskandidat ist.
Nach Angaben der Europäischen Kommission hat das Land alle 33 Verhandlungskapitel eröffnet, von denen 16 bereits vorläufig abgeschlossen sind. Podgorica beabsichtigt, die Verhandlungen abzuschließen und im Jahr 2028 das 28. Mitglied der Europäischen Union zu werden.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte im Juni, dass der Beitritt Montenegros bis 2028 „erreichbar“ sei. Die EU hat bereits mit der Ausarbeitung des Entwurfs für den künftigen Beitrittsvertrag begonnen.
Daher könnte gerade der montenegrinische Beitrittsvertrag potenziell das erste Dokument einer neuen Generation werden, das zusätzliche Garantien für die EU nach der Aufnahme des Landes vorsieht.
In der Europäischen Kommission befürchtet man jedoch eine Situation, in der neue Bedingungen ausschließlich für Montenegro ausgearbeitet würden. Genau aus diesem Grund möchte Brüssel einen universellen Ansatz entwickeln, der auch auf künftige Beitrittskandidaten angewandt werden kann.
Die Reform wird sowohl für die Ukraine als auch für Moldawien von unmittelbarer Bedeutung sein.
Die Verhandlungen mit beiden Ländern haben sich im Sommer 2026 deutlich beschleunigt. Im Juni eröffnete die EU mit der Ukraine und Moldawien den ersten Verhandlungscluster, der sich mit grundlegenden Fragen befasst – Rechtsstaatlichkeit, demokratische Institutionen und öffentliche Verwaltung. Im Juli kamen die Verhandlungen auch in außenpolitischen Bereichen voran.
Dabei sind die Ukraine und Moldawien deutlich weiter vom Abschluss der Verhandlungen entfernt als Montenegro.
Für Kiew ist das künftige Modell von besonderer Bedeutung: Sollte die EU tatsächlich Übergangsbeschränkungen hinsichtlich des Vetorechts einführen, könnte die Ukraine potenziell die Vollmitgliedschaft erlangen, hätte jedoch in der ersten Phase nur begrenzte Möglichkeiten, Entscheidungen in bestimmten Bereichen zu blockieren.
Gleichzeitig könnte ein solches System die politische Einigung über die ukrainische Mitgliedschaft innerhalb der derzeitigen EU erleichtern, da ein Teil der Mitgliedstaaten befürchtet, dass eine Erweiterung von 27 auf über 30 Mitglieder die Entscheidungsfindung erheblich erschweren würde.
Die Behauptung, dass Frankreich, Deutschland und die Niederlande generell gegen eine rasche EU-Erweiterung sind, bedarf einer Präzisierung. Diese Länder unterstützen zwar eine weitere Erweiterung, gehören jedoch zu einer Gruppe von Staaten, die eine vorherige Stärkung der institutionellen Garantien und eine strengere Kontrolle der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit durch künftige Mitglieder fordern. Zusammen mit Belgien und Luxemburg haben sie vorgeschlagen, ein neues Muster für Beitrittsverträge zu entwickeln.
Eine besonders vorsichtige Haltung nimmt Frankreich hinsichtlich eines beschleunigten Beitritts der Ukraine ein. In Paris befürchtet man budgetäre Auswirkungen, den Einfluss des großen ukrainischen Agrarsektors auf den Binnenmarkt sowie eine mögliche Komplizierung des Entscheidungsprozesses in einer erweiterten EU.
Deutschland hingegen unterstützt die Erweiterung aktiv, drängt aber gleichzeitig auf eine Reform der Europäischen Union selbst und erwägt Optionen für eine schrittweise Integration neuer Staaten.
Im Wesentlichen läuft die Diskussion auf den Versuch hinaus, den Widerspruch zwischen zwei Zielen aufzulösen.
Einerseits veranlasst die geopolitische Lage die EU dazu, die Aufnahme von Montenegro, Albanien, der Ukraine und Moldawien zu beschleunigen. Brüssel betrachtet die Erweiterung als Instrument zur Stärkung der europäischen Sicherheit und zur Eindämmung des Einflusses Russlands und Chinas auf dem Westbalkan und in Osteuropa.
Andererseits wollen die bestehenden Mitgliedstaaten keine neuen Mitglieder aufnehmen, die nach dem Beitritt ihr Vetorecht nutzen könnten, um Druck auf andere EU-Länder auszuüben.
Daher könnte das künftige Modell auf folgendem Prinzip beruhen: Die Vollmitgliedschaft wird schneller gewährt, doch ein Teil der politischen Instrumente des neuen Staates bleibt während einer Übergangsphase eingeschränkt, und die Erfüllung der Verpflichtungen wird auch nach dem Beitritt weiterhin überwacht.
Die endgültigen Parameter eines solchen Systems sind bislang noch nicht vereinbart. Die zentrale politische Debatte soll auf der Tagung des Europäischen Rates am 15. und 16. Oktober 2026 stattfinden; danach wird klarer sein, welche der vorgeschlagenen Mechanismen in die künftigen Beitrittsverträge mit Montenegro, der Ukraine, Moldawien und anderen Beitrittskandidaten aufgenommen werden können.